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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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der Strafe (50 Lhlr. Geldstrafe außer dem Verluste des Mäk» lerlohns) Derjenigen beschäftigt, die bei wucherlichen Ge schäften als Unterhändler concurriren. Der Präsident stellt die Frage: Ob die Kammer die sen Artikel annehme? Wird von 30 gegen 2 Stimmen be jaht. Art. 279. handelt vom „ betrüglichen Wucher." Bei diesem Artikel erfolgt nach gestellter Frage einstim mige Annahme desselben. Art. 280. spricht vom „Rückfall" beim Vergehen des Wuchers und wird ohne weitere Diskussion von 30 gegen 2 Stimmen angenommen. Artikel 281. lautet: „(Gewerbmäßiger Wucher.) Personen, welche-en Wu cher gewerbmaßig betreiben) sind außer der Geldbuße mit Ge- fangniß bis zu Zwei Jahren zu bestrafen. Im Wiederholungs fälle kann die Strafe auf Arbeitshaus bis zu Zwei Jahren ge steigert werden." Die Deputation schlägt unter commissarischer Zustimmung vor, statt: „Im Wiederholungsfall" zu setzen: „Beim Rück fall." Der Präsident stellt zuvörderst die Frage: Ob die Kammer sich mit der vorgeschlagenen Veränderung einverstehe? Wird bejaht; und: Ob die Kammer Art.281. selbst an nehme? Wird von 31 gegen 1 Stimme bejaht. Art. 282. erhalt einstimmige Genehmigung. Artikel 283. lautet: „(Unanwendbarkeit der Vorschriften wegen des Wuchers auf kaufmännische Geschäfte.) Die Strafbestimmungen ge gen den Wucher leiden auf kaufmännische Geschäfte keine An wendung." Die Deputation war anfangs zweifelhaft, ob das Wort „kaufmännisch" auf die Natur des Geschäfts an sich oder auf die Qualität der das Geschäft abschließenden Personen Bezug habe, oder ob Beides zugleich erfordert werde, um ein kaufmännisches Geschäft zu cvnstituiren. Sie erhielt von denKönkgl. Commis- sarien die Auskunft, daß es hier lediglich auf die Qualitätdes Geschäfts ankomme, ob dasselbe nämlich auf kaufmännische Weise abgemacht werde oder Nicht, es mögen nun beide Theil- nehmer oder nur einer von ihnen dem Kaufmannsstande an gehören. - Außerdem hat Secr. Hartz beantragt, statt „kaufmän nische Geschäfte" zu setzen: „eigentliche kaufmännische Ge schäfte.". Secr° Hartz: Der Artikel, so wie er hier steht, dürfte vielfachen Auslegungen unterworfen werden können, da es sehr schwierig sein wird, wenigstens in tkesi zu bestimmen, welches kaufmännische Geschäfte sind. Es ist darüber-bereits zu viel gesprochen worden, als daß ich nöihig hätte/ noch einmal die Gründe zu wiederholen. . Es scheint daher wün- schenswerth, den hier ausgedrückten Begriff der kaufmänni schen Geschäfte etwas deutlicher zu bezeichnen. Ich habe in diesem Sinne in Gemäßheit der von den Königlichen Evmrnis- sarien der Deputation ertheitten Auskunft gewünscht, daß die Worte: „kaufmännische Geschäfte" in: „ eigentliche kaufmän nische, diesem Gswerbsbetnebe eigmthümliche Geschäfte" ver ¬ wandelt werden möchten. Ich gestehe gern zu, baß auch die ser Zusatz eine ganz feste Bestimmung nicht enthalte; indessen giebt er doch etwas mehr, als was die Paragraphe selbst dar bietet; er zeigt nämlich, daß es hier auf die Art des Ge schäfts und nicht auf die Person ankommt. Ich würde gern etwas Besseres, noch Bestimmteres vorgeschlagen haben, wenn ich selbst solches wüßte. Präsident: Ich habe zuvörderst die Kammer zu fra gen : Ob sie das von Hrn. Secr. Hartz zu Art. 283. gestellte Amendement unterstütze? Es findet ausreichendeUnter- stützung. Referent Prinz Johann: Mehrere Deputations-Mit glieder hatten sich zwar für den Antrag erklärt, bei der gestri gen Berathung schien eS aber, als ob man sich nicht einstim mig dafür erklären könne. Ich glaube, der Antrag enthält Nichts weiter, als was der Gesetzentwurf ausdrückt, und in solchen Fällen ist es doch immer besser, man halt sich an den ganz allgemeinen Ausdruck. Königs. CommissairV. Groß: Ich gestehe, daß die von Hrn. Secr. Hartz vorgeschlagene Fassung mir nur als eine Umschreibung des Ausdrucks erscheint: „kaufmännische Ge schäfte," und es dürste wohl nicht nöthig sein, die angegebe nen Worte beizufügen, welche keinen andern Sinn, als der im Entwürfe gebrauchte Ausdruck, enthalten. Secr. Hartz: Zur Entgegnung wollte ich mir zu bemer- merken erlauben, daß doch Etwas erreicht werde, wenn man sagt, es kommt nicht auf die Person, sondern auf die Natur des Geschäfts an, was dann zugleich die Möglichkeit aus spricht, es könne trotz der Bestimmung dieses Artikels auch ein Kaufmann wucherliche Geschäfte machen. Präsident stellt hierauf die Frage: Ob die Kammer das vom Secr. Hartz gestellte Amendement annehme? Sie wird mit 18 gegen 14 Stimmen bejaht; und: Ob die Kam mer den Art. 283. selbst mir dieser Veränderung genehmige? Sie wird einstimmig bejaht. Die Deputation schlägt nun folgenden Zusatzartikel am Schlüsse des XV. Kapitels einzuschalten vor: Artikel 283 b. „Allem dem XU. bis mit dem XV.Kapitel erwähnten Verbre chen und Vergehen sind als gleichartig zu betrachten, unbescha det der im Artikel 224 b. enthaltenen besonderen Bestimmung und mit Ausnahme der im Nachsatz? des Artikels 217. erwähn ten Entwendung von Leichnamen, der Artikel 227. 229. 237. 243.246. bis 250.258. und 259.264. und 267. bis 273. erwähn ten Vergehungen, in deren Bezug der allgemeine Grundsatz des Artikels 58. gut." Sollte die den Wucher betreffende Bestim mung im Crimmalgrsetzbuche bleiben, so dürfte er zwar auch mit dem Diebstahle als gleichartig nicht betrachtet werden; allein unter einander dürften seine verschiedenen Arten, mit Ausnahme des betrügerischen Wuchers, doch zusammenzufassen sein. Es würde dann dem Artikel folgender Satz beizufügen fern: „die Ar tikel 275. u. f. erwähnten Vergehen sind unter einander gleich artig, mit Ausnahme des betrüglichen Wuchers, der zu dem Diebstahle und den ihm gleichartigen Vergehen zu rechnen ist, und unbeschadet der in den Artikeln 280. und 281. enthaltenen besonder« Bestimmungen." . Referent Prinz Johann: Es ist zu diesem Artikel ein
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