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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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irgend Jemand unächtes Geld eingenommen hat und solches als achtes wieder ausgiebt. Es ist dies jedoch im Berichte übersehen worden. Im Fall das Amendement angenommen werden sollte, so wünschte ich eine Veränderung desselben. Es ist dasselbe erwähnt in der Paragraphe im allgemeinen Lheile, worin es. so lautet: „hat jedoch irgend Jemand einen gleichartigen Diebstahl sich zu Schulden gemacht rc.," und des halb ist es auch wünschenswerth, daß hier dabei Rücksicht ge nommen werde, um nicht mit jener Paragraphe in Wider spruch zu kommen. Ich würde daher wünschen, nach den Worten „Bestimmungen:" „wegen Rückfall" einzuschalten. Bei dem Puncte». wünschte ich wenistens, daß die Diebstähle der 226. Z. mit ausgenommen würden, weil Forstdkebstähle verwandt mit Diebstahl sind und bleiben, und daß die Fälle des Leichenraubes im 217. Artikels ebenfalls mit ausgenommen würden, weil hier Gewinnsucht nicht vorliegt, sondern es wäre nur eine Verletzung der Pietät. Secr. Hartz: Mit der ersten Abänderung, die Worte: „wegen Rückfall" einzuschalten, bin ich einverstanden. Die Forstdiebstahle konnte man ebenfalls noch mit in die Klasse der Diebstähle als gleichartig aufnehmen; was aber bei tz. 226. die Diebstähle unter nahen Verwandten betrifft, so kann ich doch nicht glauben, daß diese hierher passen. Beim Leichen raube habe ich geglaubt, daß er wohl in Sachsen nicht vor kommen dürfte. Wünscht die Deputation, daß er ausgenom men wird, so könnte ich mich auch dem anschließen, nur in Hinsicht des Art. 226. würde ich dem Unteramendement nicht bekzutreten vermögen. Referent Prinz Johann: Insofern der Herr Secretair Hartz dies erklärt hat, bitte ich, das von mir Angeführte als Unteramendement zu betrachten. Präsident: Die Deputation hat, wenn ich recht ver standen habe, mit mehreren im Hartzischen Amendement ge wünschten Abänderungen sich einverstanden erklärt. Es blieb aber nur ein Punct übrig, und zwar in Beziehung auf die 226. Paragraphe, weshalb von Sr. Königl. Hoheit ein even tuelles Unteramendement gestellt worden ist, auf welches nun die Unterstützungsfrage zunächst zu richten sein dürfte; ich frage: Ob die Kammer dasselbe unterstützt? Geschieht aus reichend. Secr. Hartz: Uebrigens würden zu den von der Depu tation ausgenommenen Fällen auch die noch hinzukommen, welche im 244. und 257. Artikel enthalten sind. Präsident: Ich würde nun zuerst kommen aus das Deputations-Gutachten rücksichtlich des Zusatzartikels. Secr. Hartz: Ich wollte nur noch um ein einziges Wort bitten, indem ich auf die Folgen aufmerksam mache, zu denen es bei dem Artikel, wie ihn die Deputation gestellt hat, kom men kann. Nehmen wir an: ein leichtsinniger junger Mensch, dem seiner Meinung nach sein Vater nicht genug Geld zu Bestreitung seiner Vergnügungen giebt, entwendet aus dem Pulle seines Vaters einige Lhaler, und Letzterer zeigt ihn an; er wird bestraft. Nach 10 oder mehr Jahren kommt der Bestrafte in den Fall, falsche Münzen auszugeben oder sol che zu machen. Verbrechen dieser beiden Arten stehen nach meiner Ueberzeugung in keiner Verbindung, und dennoch wird der Verbrecher im zweiten Falle bis zur Hälfte höher be straft werden, wenn der Vorschlag der Deputation angenom men wird. Solcher Fälle ließen sich noch gar viele auf stellen. Referent Prinz Johann: Ich bin überzeugt, daß der Richter, in dem letzten Falle einen kleinen Zuschlag stattsinden lassen wird, und es würde das nicht unbillig sein. Denken wir uns aber den Fall, wie ihn Secretair Hartz angegeben hat, umgekehrt, so wird der, welcher heut ein Dokument verfälscht hat und morgen Staatspapiere, oder der, welcher heute Staatspiere verfälscht und morgen falsche Münzen macht, nach dem Hartzischen Vorschläge nicht als rückfällig bestraft werden können. Hier sehe ich aber einen Grund nicht ein, warum nicht die Strafe des Rückfalls eintreten kann. Secr. Hartz: Wer heute stiehlt und bestraft wird, und nach der Befreiung raubt, bei dem glaube ich, würde eine Gleichartigkeit der Verbrechen da sein; der Vorschlag der De putation gestattet aber gerade hier eine wegen des Rückfalls er- höhete Strafe nicht. Referent Prinz Johann: Der Raub wird ohnehin schon so hart bestraft, daß ein Zuschlag weniger nöthig sein dürfte. Präsident: Ich würde nun bei der Abstimmung folgen de Reihenfolge zu beobachten haben. Zuerst würde ich auf die ganze Fassung der Deputation kommen, wie sie zu dem Artikel 283 b. S. 150 angegeben ist. Ich würde also die erste Frage auf die Annahme richten. Fände die Annahme statt, so wäre Alles abgethan. Würde die Fassung der Deputation nicht an genommen, so würde ich die zweite Frage auf die von dem Secr. Hartz vorgeschlagene Fassung richten, und wenn dreseangenom- men ist, auf das eventuelle Amendement Sr. Königl. Hoheit. Referent Prinz Johann: Bei der Fassung der Deputa tion, wenn sie angenommen werden sollte, müßte nothwendig noch Etwas mit ausgenommen werden, was wir bereits be sprochen haben. Es würde nun die Frage sein, ob über den beantragten Zusatz zugleich mit abgestimmt werden solle oder eine besondereFrage darauf zu richten sein dürste. Bürgermeister Hübler: Es würde erst über das Deputa tions-Gutachten und dann über den Zusatz abzustimmen sein. Referent Prinz Johann: Der Zusatz wegen des Wuchers dürste Gegenstand einer speziellen Frage sein. Wei der An nahme des Hartzischen Amendements würde auf den Punct sud ä. eine spezielle Frage noch gerichtet werden müssen. Präsident stellt hierauf die Frage: Ob die Kammer das von der Deputation gegebene Gutachten, den Zusatzartikel 283 b. betr. (s. oben S. 1103.) annehme? Wird mit 23 gegen 7 Stimmen angenommen.—-- Hierdurch ist der Vorschlag des Secr. Hartz abgelehnt, und die unter s. undb. vorge schlagenen Abänderungen der Deputations-Fassung (s. diesel ben oben S. 1104) werden einstimmig angenommen. ES findet nun auch der im Deputationsbericht angege-
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