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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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seres Gesetzes mit Strafe belegt, wenn es auch nur in Worten, Bildern und Schriften besteht, warum will man das Äerger- niß durch.dje Lhatzungestraft lassen?. Setzt nicht gerade die Unzucht eine ganze Reihe von solchen Aergerniffen voraus, die durchaus dem Publikum nicht entzogen werden können, ärger liche Geberden, Worte und Handlungen? . Wird ja doch die Entführung bestraft, selbst wenn sie mit Einstimmung beider Kheile erfolgt ist, warum will man das Verbrechen ungestraft lassen,' das so oft der Zweck und das Motiv der Entführung ist? Wird ja doch die Verletzung des Eigenthums durch Wu cher und Betrug, die Verletzung von Treu und Glauben durch Fälschungen aller Art, wird ja doch selbst das Glücksspiel ge straft, das doch nur das äußere Glück mehr oder minder unter graben kann, warum soll das Verbrechen unbestraft bleiben, welches das äußere und innere Leben nicht nur der Einzelnen, sondern ganzer Familien auf einmal stürzt und am Ende den Staat selbst mit untergräbt? Auch die Würde des Staates und die Cvnsequcnz der Gesetzgebung scheinen in jeder Bezie hung für meinen Antrag zu sprechen. Ich füge noch einen dritten Grund hinzu, nämlich: das Bedürfniß der Zeit. Die Bevölkerung wird immer dichter, die Annäherung derGeschlech- ter immer größer, der Luxus greift immer verheerender uni sich, die Sucht nach Genuß wird immer ungestümer und wilder. Wohin soll es am Ende mit uns kommen, wenn nicht vom Staate in diesen Stücken wahrer, heiliger Ernst gezeigt wird ? Wird es nicht dahin kommen, daß das liederliche Volk im Lande sich der Liederlichkeit rühmt, Lob in der.Schande sucht, Ver lust derUnschuld geradezu als Ehrenpunct betrachtet. Oder täu sche ich mich und sollte etwa schon die Verwilderung soweit vor geschritten sein, daß man von Seiten der Regierung befürchtet, es werde sich kein Gesetz dagegen mehr halten können? so weit sind wir doch wohl, Gott sei dank! noch nicht entartet. Aber man begünstige nur die Slnnenlust — und die Straflosigkeit der Unzucht muß nothwendig das Volk für eine Begünstigung derselben halten —und es wird bald Nichts mehr heilig sein, das wilde Meer der Liederlichkeit wird alle Ufer überschreiten, seine Wögen werden Alles unterwühlen und am Ende wird auch selbst das mit fortgerissen, was sich etwa noch dagegen zu halten sucht. Der Staat soll im Interesse desWolkes regieren, und ich glaube, es giebt kein heiligeres und höheres Interesse, als das der öffent lichen Sittlichkeit. Man wird freilich behaupten, am vorigen Landtage sei das Gesetz durch wiederholte Diskussionen in bei den Kammern auf feste Grundlage gestellt und so vollkommen motivirt .worden, daß sich dagegen Nichts einwenden ließe. Mein die Gründe, welche für die Abschaffung- der Strafe der einfachen Unzucht angeführt worden sind, kann ich nicht für treffend und haltbar erkennen. Man hat angeführt, durch eine geringe Strafe werde Niemand abgehalten; allein die Wir kungen der Strafe stehen überall nicht in des Menschen Macht. Auch der Diebstahl, auch der Mord wird bestraft und hört doch nicht auf. Soll deshalb die Strafe darauf Wegfällen? Die Unzucht, sagt man, bleibt in den meisten Fällen verschwie gen. Aber dieser Grund paßt auf alle Verbrechen! Nur zufällig kommen sie an den Tag, und selbst Mordthaten blei ben oft in, ungelöstem.Schweigen berborgen. Dieser Grund beweist zuviel und darum Nichts.., Die Ueberführung des Mannes, fährt man fort, muß fast immer auf dem Wege des Gvilprozesses versucht werden. Mag das sein, das ist Folge der Natureinrichtung und.-des Unterschieds der Geschlechter. Hält es auch schwerer, ihm beizukommen, beizukommen ist ihm doch und mit all seinem Leugnen macht er sich selbst nur mehr Kosten. Man hat sich vorzüglich von Seiten der Negierung auf das Beispiel anderer Staaten berufen, aufPreußen, Oester reich, Baiern, Oldenburg, Basel— ich weiß nicht ob Stadt oder Land Basel — auf Würtemberg, Hannover. . Allein, was die Norddeutschen Staaten betrifft, so erlaube ich mir zu bemerken, daß dort in der Regel auch unter den nkedern Volks klassen eine weit größere Strenge derSitten herrscht, als in den südlichen Gegenden. Was die größern Staaten betrifft, so ist bereits damals treffend erinnert worden, daß dort die großen stehenden Heere eine große Menge junger Männer zu einem unfreiwilligen Cölibat verdammen. Ueberdies sind diese Bei spiele noch viel zu neu, als daß sie den Schritt zur Nachfolge rechtfertigen können. Sachsen ist doch sonst so besonnen, so vorsichtig, so behutsam zu Werke gegangen. Warum will man hier diesen Grundsatz verlassen ,und mit Gewalt vorwärts ei len ? Die Erfahrungen, welche jene Gesetzgebungen gemacht haben, sind Heils noch gar nicht vollständig, Heils nichts we niger als erfreulich. In Baiern hat nach statistischenNachrich- ten die Zahl der unehelichen Geburten auf eine Schrecken erre gende Weise zugenommen, und wenn ich mich nicht irre, war in München das dritte Kind ein uneheliches. Man hat ferner angeführt, die civilrechtlichen Folgen der Unzucht blieben doch nicht aus. Aber diese sind keine Strafe, sondern die noth- wendkge Folge einer Handlung, die jeder vernünftige Mensch tragen. muß. Auch bei dem Mörder bleiben jene Folgen nicht aus, er wird eine Beute der Furien zur rechten Zeit, und doch läßt man ihn darum nicht ungestraft. Man sagt ferner, die kirchlichen Ehrenbezeugungen, die Titel Jungfrau und Jung geselle, der Brautkranz und ähnliche Auszeichnungen blieben ebenfalls weg. Das ist allerdings bis jetzt geschehen, aber wenn für uneheliche Kinder selbst das Glockengeläute und ähn liche Auszeichnungen, welche ihnen die frühere Sitte versagte, in Anspruch genommen werden, so ist wohl zu besorgen, es möchten künftig alle diese Ceremonien auch bei solchen Perso nen gefordert und verwilliget oder arglistigerweise genommen werden. Die Unzucht als Gewerbe und als Zncest, sagt man, wird bestraft und zwar aus höhern politischen Rücksichten. Ich frage: Ob nicht die höhern politischen Rücksichten namentlich auch hier eintreten, und; Ob nicht der Staat und die Regie rung es ihrer Ehre schuldig sind, durch Strafe die Hatsächliche Mißbilligung des gegebenen öffentlichen Aergernisses auszu sprechen ? Man hat weiter bemerkt, die Strafe habe nur den Aermeren getroffen. Nun , wenn sie Schweigegeld empfan gen haben, so sind sie ja vollständig entschädigt und bedürfen keines Mitleids und keines Bedauerns. Der Ehebruch, wen-
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