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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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1125 stört würden. Die Möglichkeit ist da, aber ich frage, welcher ist im bessern Recht, einEhegatte,-er seiner Gattin verzeiht, oderein Vater, der sein Kind bestrafen lassen will? in so einem Falle dürfte es zweckmäßiger sein, Einemdasselbe Recht zu gewahren ülsdemAndern. Das sind die wenigen Gründe, die ich für meinen Antrag habe anführen wollen. Präsident: Die Kammer hat beide Anträge vernommen, und ich habe nach der Zeitfolge sie zur Unterstützung zu bringen. Zuerst frage ich die Kammer: Ob sie den Antrag des Hrn. v. Großmann zu unterstützen sich erkläre? Es geschieht ausrei chend. Präsident: Ebenso bringe ich denAntrag des hochgestell ten Hrn. Referenten jetzt zur Unterstützungssrage und bitte die Kammer sich auch hierüber zu erklären. Auch dieser findet aus reichende Unterstützung. König!. Commissair v. Groß: Es sind bei den Verhand lungen des vorigen Landtags die Gründe sehr weitläufig erör tert worden, aus welchen man die Abschaffung der Strafe für die einfache Unzucht für angemessen erachtet hat. Ich enthalte mich, sie sämmtlich hier zu wiederholen. Sie sind den verehr ten Mitgliedern der Kammer, die bei den damaligen Verhand lungen anwesend waren, gewiß noch bekannt. Nur in Bezug auf die von dem Herrn v. Großmann angeführten Gründe will ich erwähnen, daß die von ihm fürWiedereinsührung der Strafe aufgestellten Gründe größtenteils auf die Immoralität der Handlung des Stuprators sich bezogen. Nun ist schon damals genügend gezeigt worden, daß gerade die Stupratoren in der Regel von der Strafe nicht getroffen werden, sondern gewöhn lich nur die verführte Person derselben unterliegt. Sodann haben wohl frühere Erfahrungen gezeigt, daß die vormals ange- drohten Strafen dieses Vergehen nicht zu hindern vermochten, und es ist wohl unzweifelhaft, daß durch solche geringfügige Strafen, wie auch jetzt der Antragsteller sie beabsichtigt, Nie mand, der nicht aus andern Gründen der Anreizung zu diesem Vergehen widersteht, sich davon wird abhalten lassen. Ferner ist zu erwägen, daß erst nach dem Beschluß des vergangenen Landtags diese Strafe abgeschafft worden ist, daß also, um ihre Wiedereinführung zu rechtfertigen, sich Erfahrungen an den Tag gelegt haben müßten, die die Abschaffung als nachtheilig gezeigt hätten. Ich habe solche Erfahrungen nicht gemacht, und ich be zweifle, daß seit dem Jahre l834, wo die Strafe abgeschafft worden ist, eine verhältnißmaßig größere Anzahl von uneheli chen Kindern in Sachsen zur Welt gekommen ist, als vorher; die Geburtslisten werden schwerlich einen Beweis dafür liefern. Mißbilligende Stimmen gegen das Gesetz, auf welche sich der Antragsteller berufen hat, sind mir allerdings auch zu Ohren ge kommen. Allein ich kann versichern, daß diese meistentheils nur von niedern Offizianten der Gerichte herrührten, die durch die Abschaffung der Strafe sich aufs höchste in ihren Einkünf ten gekürzt fanden. Auch muß ich erwähnen, daß fast in allen Nachbarstaaten diese Strafe ebenfalls abgeschafft ist, ohne daß man bedeutende Nachtheile für die allgemeine Sittlichkeit be merkt hat. Wenn der geehrte Sprecher, v. Großmann- sich dar aufbezogen hat, daß in den Norddeutschen Staaten ein höherer Grad von Sittlichkeit auch unter den niedem Volksklassen ge funden werde, so glaube ich, daß das Sächsische Volk in dieser Beziehung gegen die Nachbarstaaten nicht zurücksteht, und bei uns die Sittlichkeit im Allgemeinen nicht auf einer niedrigem Stufe steht. V. Großmann: Nur ein Wort zur Erwiederung wollte ich mir erlauben. Die Gründe, welche der Hr. Königl. Com missair gegen meinen Antrag angeführt hat, sind mir weder neu, noch unerwartet. Es sind hauptsächlich nur die, welche früher schon vielfältig erwogen worden sind. Was namentlich von der Fruchtlosigkeit der Strafe gesagt worden ist, ist nach der Erfahrung nicht ganz abzuleugnen; aber ich frage, ob bei an dern Verbrechen, in Bezug auf die Bestrafung derselben, eine andere Erfahrung zu machen gewesen ist, ob nicht, trotz aller Strafen immer wieder gestohlen und immer wieder Polizeige setze übertreten worden sind? Dieser Grund scheint mir darum Nichts zu beweisen, weil er zu viel beweist. Daß man keine neuerenErfahrungen für die Nothwendigkeit der Wiederherstellung dieser Strafe, seit dem Jahre 1834, gemacht hat, und dies na mentlich nicht aus den Geburtslisten zu ersehen ist, das kann nach meinem Urthcil Nichts beweisen, denn es sind nur '2 Jahre dazwischen und in frühererZeit hatten wir keine statistischen Nach richten, erst in neuerer Zeit hat man angefangen, genauere stati stische Tabellen darüber zu führen. Diesem Beweise fehlen also alle Fundamente. Was aber die Mißbilligung des Volks an betrifft, dessen Stimme anerkannt wird, so geht diese nichts we niger als aus dem verletzten materiellen Interesse hervor. Ich habe Gelegenheit genug gehabt, Bürger aus verschiedenen Klas sen und Landleute eben so wie Männer aus den gebildeten Ständen darüber zu hören und kann versichern, daß bei dem Kern des Volks, beim Mittelstände, jene Aufhebung allgemei nes Aergerm'ß gegeben, ja Indignation erregt hat; mit wahrem Unwillen haben sie sich darüber ausgedrückt, und selbst wackere Rechtsgelchrte haben mit Bedauern das zugegeben, sie könnten damit sich nicht vereinigen. Daß man die Stufe der Sittlich keit in unserm Volke so hoch anschlägt, ist eine ehrende Anerken nung des Volksgeistes im Ganzen; allein wenn man in einigen Gebirgsbezirken, namentlich in Fabrikdörsern, sich umsieht, oder wenn man Hausherren vom Lande sprechen hört, wie es da zu geht, so wird leicht die gute Meinung, welche der Königl. Com missair in diesem Stücke hegt, sich sehr herabstimmen müssen. Ich kann also keinen einzigen meiner Gründe für erschüttert, ge schweige denn für widerlegt erachten. Secretair v. Aedtwitz: Es liegen uns doppelte Amende ments vor, die beide einen und denselben Zweck, jedoch auf verschiedene Weise zu erreichen beabsichtigen. Das eine ist weit ausgedehnter, weit umfassender, das andere um Vieles enger gezogen und beschränkender. Fern sei es nun von mir, daß ich der Unsittlichkeit nur im mindesten das Wort reden wollte. Wie alle Mitglieder der Kammer, so muß auch ich wünschen, daß unser Volk in dieser Beziehung nie zurück gehe. Allein ich habe mich schon auf dem letzten Landtage aus gewichtigem Grunde 2
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