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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Staatsgläubiger hinsichtlich der Rückzahlung für sich geltend machen können und auf keine Weise weiter zu gehen. Denn diese große Schuldenmasse ist in Zeiten und in Folge von Um ständen auf das Land gewalzt worden, die es wünschenswerth machten, daß nicht allein die Gegenwart, sondern auch die Nach kommen zu deren Tilgung beitragen. Ich wage nicht, zu ent scheiden, ob das Land jetzt blühend zu nennen ist, und künftig blühender werden wird. Jedenfalls hat schon die jetzige Zei manche bedeutende Last zu Gunsten spatererZeiten übernommen, und kaum möchte die Reihe von 66 Jahren, wo die Schuld sich mit einer Amortisation von 1H x 6. tilgen läßt, als ein zu sehr hinausgeschobener Zeitpunct zu betrachten sein. Genössen un sere Staatspapiere einen mindern Credit, so wäre es anders; da dieses aber nicht der Fall ist, da solche vielmehr sehr gesucht sind, und selbst bei dem jetzigen Zinsfuß noch hoch über xsri ste hen, so sehe ich nicht ein, warum wir dem Budjet, sei es jetzt oder künftig, noch eine höhere, unnöthigeLast auflegen sollen. Schon ^ p.6. der Staatsschuld beträgt über 50,000 Thlr., mit hin jede Erhöhung einer Summe, welche aus das Budjet zu bringen, nur die dringenste Ursache rechtfertigen kann. Eine solche ist aber, wie schon erwähnt, für die jetzige Ständever sammlung nicht vorhanden, und daher letztere auch nicht al^ competent anzusehen, einen Vorbehalt, wie er jetzt eben bean tragt worden ist, in den Lilgungsplan aufzunehmen. Der Grund, warum das Deputations-Gutachten nicht auf den bei gefügten Tilgungsplan ausdrücklich verwiesen, ist eben hierin zu suchen. Abg. v. Kiesenwetter: Ich kann mich nicht für eine Ab änderung des Deputations-Gutachtens erklären, indem durch die Worte desselben der Zukunft in keiner Weise vorgegriffen, aber auch nicht ausgesprochen wird, daß man jetzt Veränderun gen des Lilgungsplanes beabsichtige oder erwarte. Präsident: Die Discussion ist herbeigeführt worden, durch die Erklärung eines Mitgliedes der Kammer, daß es das Gutachten der Deputation nicht für vollständig halte. Der Hr. Staatsminister schlug vor, daß nach den Worten des Deputa tions-Gutachtens (s. obenS. 110.) ,Md jenes Lilgungsquan- tum" die Worte eingeschaltet werden: „mitVorbehaltder Erhöhung. Zu diesem Anträge ist von Seiten des Abg. v. Kiesenwetter ein Amendement gemacht worden, daß den vorge schlagenen Worten des Hrn. Staatsministers „mit Vorbehalt der Verminderung," hinzugefügt werde. Ein 2. Amendement stellte der Abg. v. Thielau, indem er den Worten hinzugefügt haben wollte, „für die nächste Finanzperiode." Uebrigens hat ein Mitglied der Deputation sich erklärt, er halte den Zusatz des Hrn. Staatsministers für sehr zweckmäßig und die übrigen De- putationsmitglieder aufgefordert, sich zu erklären, ob sie diesen Zusatz annehmen wollten. Mir liegt nun ob, die Erklärung der Kammer zu wissen, ob sie das Amendement des Abg. v. Kiesen wetter unterstützt? Abg. v. Kiesenwetter: Ich habe kein Amendement ge stellt. Ich habe nur erwiedert (s. oben S. 111.), daß es zweck mäßig wäre, eine Verminderung zu beantragen. Staatsminister v. Z eschaur Da der Abg. v. Kiesenwetter vorschlägt dem von mir gemachten Zusatze dieses Sousamende ment beizufügen, ich es aber für überaus nachtheilig halten wür de, so finde ich mich veranlaßt, den Antrag, den ich gemacht hatte, wieder fallen zu lassen. Präsident: Ich stelle nun die Frage, auf das Amende ment des Abg. v. Thielau, daß noch hinzugesetzt werde: „für die nächste Finanzperiode." Abg. v. Thielau: Es ist ein großer Unterschied, ob die Kammer darüber einig ist oder nicht, ob sie den Tilgungsfonds auf 3 Jahre oder für immer bewilligt. Will sie einen Lilgungs plan festsetzen, so ist meine Meinung, daß sie über I. p. 6. nicht bewilligen kann. Ich glaube, daß noch x. 6. bewilliget wer den kann für die nächste Finanzperiode, aber auch, daß sie 1-^ p. 6. nicht für alle Zeiten festsetzen kann. Wenn ich daher dem Amendement des Hrn. Staatsministers beigepflichtet habe, so bald der Zusatz: „für die nächste Finanzperiode" hinzukommt, so kann ich dem Anträge der Deputation nicht beistimmen, wenn nicht gesagt wird: „für die nächste Finanzperiode," oder man müßte sich darauf beschränken, daß man zurückgeht auf 1 p. 6. Es ist nicht meine Absicht, den verschiedenen Ansichten entgegen zu treten. Ich gebe nur anheim, ob nicht viel daran liegt, daß man sich klar werde, ob bewilliget werde für die nächste Finanz periode oder für alle Zeiten. Es ist ein großer Unterschied zwi schen einem Zeiträume von 9—15 oder 3 Jahren. Ich halte den Lilgungsplan von Itz p. 6. für sehr hoch; er kann aber un ter Umständen nicht für zu hoch, sondern für zu niedrig geachtet werden. Ich glaube also, daß man sich auf 1 x. 6. zu beschran ken, und Beschluß darüber zu fassen habe, ob man darüber be willigen wolle oder nicht. Secr. Richter: Ich glaube, der Abg. v. Thielau könne sich mit der Erklärung zufrieden stellen, daß die Ansicht der De putation kemesweges dahin gegangen ist, die Rechte der künfti gen Ständeversammlung beschränken zu wollen. Es ist aber nicht gut, öffentlich auszudrücken, daß die Verwilligung bloß biszur nächsten Finanzperiodelaufe. Es würdensich für eine Ver minderung des Tilgungsfonds auf Ix. 6., wie für eine Erhö- > hung desselben auf 1^- p. 6. Gründe eben so gut, wie gegen diese Maßregel anführen lassen, allein es würde eine Auseinander setzung darüber zu weit führen. Werden bei einer künftigen Standeversammlung weder von Seiten der Staatsregierung noch von Seiten der Stände Anträge auf Erhöhung des Lil- gungsplans gestellt und gemeinschaftliche Beschlüsse darüber ge faßt, so besteht. er fort, wie jetzt beschlossen werden wird. Es ist also dadurch kein Lheil beschränkt, einen Antrag auf Abände rung zu machen, und deshalb scheint mir der Zusatz: „bis zur nächsten Standeversammlung" bedenklich. Im übrigen schließe ich mich den Ansichten an, welche der Abgeordnete von Nostitz über das Errichten und Bestehen eines Tilgungs plans dargelegt hat, und glaube, daß durch das absichtlich all gemein gehaltene Deputations - Gutachten denselben entspro chen wird.— Hierauf nimmt Abg. v. Thielau seinen Antrag zurück.— Abg. a. d. Winkel: Ich könnte mich nur dem Depu tations-Gutachten anschließen. Mir scheint es gewiß,, daß die
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