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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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v. Carlowitz: Eins bleibt noch stehen, daß der Antrag nämlich in die Schrift ausgenommen werde. Referent Prinz Johann: Ich möchte hierbei fragen, ob nicht die Strafe wieder eintreten kann. v. Groß mann: Ich glaube, der Kammerbeschluß kann nicht annullirt werden, und es ist Sache der Kammer, es in der Schrift an die Regierung dieser zu überlassen, über die Modali tät der Strafe nähere Bestimmungen vorzuschlagcn. v. Carlowitz: Ich glaube, es ist noch ein Auskunftsmit- t«l übrig, was mir in Folgendem zu bestehen scheint. Die Kam mer hat sich dafür entschieden, daß die einfache Unzucht bestraft werden soll. Die Kammer hat aber die vorgeschlagenen Moda litäten dieser Strafen abgelehnt. Ich folgere daraus, daß es der Wunsch der Kammer ist, die Deputation möge nun in dem Sinne jenes ersten Beschlusses einen neuen Antrag machen, und bis dahin möge der fernere Beschluß ausgesetzt bleiben. Das Eine trifft das an, das Andere das quomoilo. Staatsminister v. Könneritz: Die Majorität hat ein zns Muesitum darauf. Die Minorität hat ebenfalls ein jus guse- sltum darauf. Es wäre etwas Anderes, wenn nur über das Strafmaß abgestimmt worden wäre, dann würde vielleicht ein anderes Strafmaß vorzuschlagen sein. Allein hier ist jede Vor bedingung abgeworfen worden, das Vergehen soll nicht von Amtswegenuntersuchtwerden, und auch auf den Antrag der Betheiligten keine Untersuchung stattsinden. Graf H oh enthalt Ich glaube, es bleibt noch ein dritter Weg übrig. Von Amtswegen soll nicht untersucht werden, auf Antrag der Aeltern auch nicht, aber auf Antrag eines drit ten Klägers kann doch wohl eine Untersuchung stattsinden. Dann geschieht es nicht von Amtswegen und auch nicht von Seiten der Aeltern. v. Großmann: Ich habe mir die Worte nicht gemerkt« Ging die 3. Frage auf das Strafmaß? Präsident: Auf den ganzen Antrag Sr. König!. Hoheit. Domherr v° Günther: Es scheint mir nach Allem dem durchaus kein anderer Ausweg zu sein, als der von Sr. König!. Hoheit vorgeschlagene. Es ist im Allgemeinen genehmigt wor den, daß die einfache Unzucht bestraft werden solle, es sind aber die Vorbedingungen verneint worden, unter welchen Untersu chung und Strafe überhaupt denkbar ist. Mithin ist der erste Beschluß durch die beiden andern aufgehoben worden. Es scheint also wo nicht das einzige, doch das passendste Auskunfts mittel zu sein, den Antrag in der Schrift an die Regierung auf-' zunchmM. Präsident: Dbdie 3. Frage und die geschehene Antwort als Wunsch Zu beantragen sei, würde so anzusehen sein, daß ein ge- faßterBeschluß ausgehobenwürde, u. insofern würde ich die Gül tigkeit sehr in Zweifel Ziehen müssen. Zndeß muß ich durchaus be merken, daß ich bloß dem gefolgt bin, was man wünschte, und es möge der Kammer daraus deutlich werden, daß es sehr schwierig ist, die Fragen immer so an dem Faden der Ideen durchzuführen, wie eS eigentlich geschehen muß. Ich will gestehen, ich habe vielleicht gefehlt; ich ahmte den Ausgang, fand im ersten Au genblick jedoch nicht gleich ein Auskunftsmittel, sonst hätte ich darauf aufmerksam gemacht und es vorgeschlagen. So habe ich es auf die Wechselfälle der Abstimmungen ankommen lassen und es vielleicht nicht recht gemacht. v. Carlowitz: Ich glaube im Namen der Kammer zu sprechen, wenn ich behaupte, daß Niemand im Sinne gehabt hat, dem Präsidium einen Vorwurf darüber zu machen. Präsident: Nein, nein. Das ist nicht geschehen. Ich habe nur auf die Form hindeuten wollen, damit die geehrten Mitglieder sehen mögen, daß ich dieselbe immer im Auge habe. Es wäre wohl zweckmäßig, was von Sr. König!. Hoheit angetra gen und von dem letzten Sprecher weiter angedeutet worden. Es hat mich vorzüglich das, was von dem Hm. Staatsminister geäu ßert worden ist, mit zu der Ueberzeugung gebracht, daß ich, so sehr ich auch im Herzen den beiden geehrten Antragstellern beistimme, doch nichtanders handeln konnte, als daß ich aufstehen mußte. Ich glaube, es ist recht, was der Hr.Minister gesagt hat, dieZeit für zu machende Erfahrungen ist zu kurz. Es ist etwas Anderes bei einem Gesetz, als bei dem, worüber die Moral allein entschei det. Ich glaube, wir kommen wohl dem, was der Herr Mini ster ausgesprochen, entgegen, wenn wir den Antrag in die Schrift aufnehmen. Davon kann ich überzeugt sein, daß dis Regierung den Fall um so mehr ins Auge fassen wird, und da für ist die Kammer ja alle drei Jahre versammelt, daß, wenn es nicht geschehe, Erinnerungen stattsinden können. Der Fall ist herausgehoben worden, daß man die Erfahrung nicht erst ein treten lassen müsse. Auch das fühle ich vollkommen, -em aber abzuhelfen, bietet sichern Mittel nicht sogleich dar. v. Großmann: Sollte nicht vielleicht noch einmal die doppelte Frage zu stellen sein, einmal nach der Meinung des Herrn v. Carlowitz, ob die Kammer wünsche, daß über die Modalität der Strafe nochmals das Gutachten der Deputation erfordert werde, und dann, würde das abgeworftn, ob sie wünsche, daß der Antrag in die Schrift ausgenommen werde. Bürgermeister Hü bl er: Die erste Frage könnte meiner Ansicht nach zu gar Nichts führen. Denn so wenig, wie nach der Erklärung des Herrn Ministers die Regierung im Stande sein dürfte, nach den vorliegenden Beschlüssen noch ir gend Etwas zu thun, um das stuprum in den Bereich des vorliegenden Gesetzentwurfs zu ziehen, eben so wenig ist die Deputation im Stande, Vorschläge im Sinne der Majorität zu machen. Man hat die Mittel zum Zwecke durch Abstim mung verworfen, mithin ist der Zweck selbst vor der Hand un erreichbar geworden. (Beschluß folgt.) Druck MÜ Papier VM B. G., Weubne, in Dresden. —— Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretsch er.
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