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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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MittheLlUrrKett über die Verhandlungen des Landtags. Dresden, am 23. Februar. 1837. Drei und vierzigste öffentliche Sitzung der 1. Kammer, am 6. Februar 1837. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der besonder» Berathung über den Cri- minalgesetzcntwurf. Berathung und Abstimmung über einige Schlußanträge. (Berathüng über die -Publikcttlonsveroch- nung. Definitive Abstimmung über das ganze Gesetz und Schlußworte des Präsidenten). — Referent Prinz I'ohann: Ich glaube, es ist ein Vor schlag zu stellen, daß man die Kammer frage, ob sie meine, daß der erste Beschluß erledigt sei. Seer. Hartz: Und wenn nun die Kammer Nein sagt? Seer. v. Zedtwitz: Ist einmal abgestimmt, so hat man wohl das volle Recht, auf der'erfolgten Abstimmung zu be stehen. . Seer. Hartz: Wenn bei einem vyrgelegten Gesetzent würfe auch alle Artikel desselben angenommen sind, so steht es der Kammer unbezweifelt noch frei, das Gesetz im Ganzen zu verwerfen. Hier ist derselbe Fall nur umgedrcht. Die Ma jorität wünscht die Wiederherstellung einer Strafe der Unzucht, sie hat sich aber über die Mittel zu diesem Zwecke nicht vereini gen können. Gegen jeden der einzelnen Vorschläge hat sich eine neue Majorität gebildet, und es ist also derselbe Fall, als wenn bet einem Gesetze/ welches man im Allgemeinen wünscht, deswegen, weil es Vereine auf diese, der Andere auf jM'Weifei'vöÄÜnAt,... ,<M PäragrapHeh äbgeworfen wer den. ' Selbst ' der' Äntrag"Sr. König!.' Hoheit ist An ganz neuer. Ä ist dürch dis öis'herige Abstimmung Nicht angenom men, sondern erst noch" zu unterstützen und sodann anzuneh men oder abzulehnen. - tz« Carlow-itz:, Ich würde für den Äntrag Sr. König!. Hoheit stimmen, aber das muß ich bemerken, daß ich die Ge gengründe nicht für schlagend erklären kann, welche pom Hrn. Bürgermeister Hübler gegen, meine Aeußerung hervorgehoben worden sind. Die Frage über das guamoü« ist nicht durch weg verneint wordem Es würde jener mir gemachte Ein- röand sehr begründet sein, wenn der Ausweg, den Se. Kö nig!. Hoheit vorgeschlagen, der einzige wäre. Es ist ja auch femer möglich, daß der Antrag Sr. König!. Hoheit nur in der Fassung keinen Beifall gefunden. Daß das Amendement Sr. König!. Hoheit deswegen verworfen, weil es die Bestra furig auf Anzeige der Aeltern gesetzt hatte, das kann ich daher nicht für. ausgemacht ansehen; darüber aber kann kein Zweifel sein- daß die Kammer in ihrer Mehrheit sich erklärt habe, das Vergehen der Unzucht müsse bestraft werden. Bürgermeister Hübler: Ich muß gegen jeden andern Antrag , als den von Sr. Königl. Hoheit gestellten, mich er klären. Dieser Antrag scheint mir Alles zu umfassen, was nach den einmal von der Kammer beliebten Beschlüssen in der Sache zu thun übrig bleibt. Die Deputation würde sich wahrlich in der größten Verlegenheit befinden, einen Vorschlag über die Modalität der Bestrafung des stnxrum zu machen, nachdem die hohe Kammer bestimmt hat, daß die Untersu chung des sinxrum weder von Amtswegen, noch auf Antrag der Betheiligten stattfinden soll. Bürgermeister Schill: Ich glaube, das ist der einzige Weg. Denn bei der Fragstellung wurde von dem hochgestellten Referenten gesagt: darüber wäre er einverstanden, daß die Un zucht solle bestraft werden. Aber damit konnte Ss. Königl. Ho heit sich nicht einverstehen, daß es exvRvio geschehen solle. Dar über war also der erste Fragepunct, das ist: ob es ex vMvw ge schehen solle, und der Zweite: ob es auf Antrag der Betheiligten geschehen solle, Bürgermeister Gottschald: Ich glaube, wir haben uns Glück Zu wünschen, daß die Sache so gekommen ist. Nach mei ner Ansicht konnte es nicht anders kommen, weil wir durch diesen Antrag hatten dahin kommen können, gegen die Form zu sündi gen. Das Gesetz von 1834 ist in beiden Kammern berathen worden, und es hat in beiden Kammern ständische Zustimmung erlangt. Die-Minorität, welche das wünschte, was in dem An träge liegt, hat sich damals der Majorität fügen müssen- Jetzt kommen nun einige Mitglieder jener Minorität mit Anträgen, die. damals schon berathen worden, jedoch im dem erlassenen Gesetz keine Berücksichtigung gefunden haben. Etwas Anderes liegt in diesem Anträge nicht, als daß Einige eine Herstellung der Strafe wegen der einfachen Unzucht herbeiführen wollen, dis durch Beschluß der Majorität beider Kammern aufgehoben worden ist. Ich glaube, wir würden durch die Annahme ge gen die Form gefehlt haben, insofern gls durch ein bei einem ganz andern Gesetze gestelltes bloßes Amendement ein erst im Jahre 1834 berathenes und erlassenes Gesetz ohne Weiteres aufgehoben würde. Referent Prinz Johann: Zur Entgegnung muß ich be merken, wider die Form haben' wir nicht gefehlt, wenn der letzte Antrag genehmigt wurde.
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