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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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erwähnt, es könnte dies zu Jnconsegpenzen führen; nun glaube ich aber doch, der Fall, wo ein neues Strafgesetzbuch für Sachsen gegeben wird, werdest) sft eben nicht vorkommen. Die Kammer spricht sich mit 25 gegen 4 Stimmen fü r den Hartzischen Antrag aus. Referent Prinz Jo Hann: Es ist nun noch ein Schlußan- trag des Herrn Secretair Hartz vorliegend. Er lautet folgen dermaßen: Das Crimknalgesetzbuch kann nicht in Kraft treten, wenn nicht zuglei h ein Gesetz über das Criminalverfahren publizirt wird. Dies ist außer vielen andern Gründen schon deshalb nicht thunlich, weil a) die bisherigen Bestimmungen über den Indizienbeweis nicht mehr passen; b) die Bestimmungen des Competenzgesetzes vom 28. Jan. 1836. alterkrt werden, (vergl. Motiven Seite 96. unter VI e) bei der Einführung relativer Strafen die Bestimmungen über Vie Falle, wo nach dem Ge nerale von 1783 zu verfahren ist, (welches hierin bis zur Erlas sung eines Gesetzes über den-Criminalprozeß mindestens inte rimistisch fortgelten würde) nicht mehr anwendbar sind. Ich trage deshalb darauf an: „Es möge die Kammer ihre Zustimmung zum Criminatgesetzbuche im Allgemeinen nur unter der Bedingung ertheilen, daß vor oder mindestens zugleich mit demselben ein vollständiges Gesetz über das Criminalverfahren in,Kraft trete." Schon die Verfassungs-Urkunde gestattet nach Analogie der §. 102. eine solche Bedingung. Staatsminister v. Könneritz: Ich glaube der Antrag hat sein Bedenken. Meine Herren, man weiß nicht, was für Wech selfälle das Cri'mmalgesetz noch erleiden kann. Ich würde der Kammer anrathen, daß sie die Frage, da wir doch nicht das Letztemal über das Crim'malgesetzbuch sprechen, bis zur Schrift vorbehielte, wo disKammer mehr im Stande sein wird, zu über sehen, in wie fern es nothwendig, das Criminalgesetzbuch ausge setzt sein zu lassen bis zu dem Erlasse eines Gesetzes über das Ver fahren. Referent Prinz Johann: Ich gestehe aufrichtig, daß ich mehr dafür bin, wenn der Antrag entweder in beschränkter Maße oder gar nicht ausgenommen werde, weil ich glaube, daß die Regierung besondre Puncte aushebm und über diesen beson dere Beschlüsse vorlegen könne, und ich möchte nicht von solchen Wechselfällen das Criminalgesetzbuch abhängig machen. Graf Einsiedel: Ich habe angetragen aufUeberemstim- rnung des Cnminalgesetzbuchs besonders mit dem Verfahren der Nachbarstaaten, von denen besonders sehr viele Verbrecher her übergekommen, und wenn sie dort vielleicht nach andern Grund sätzen behandelt werden, dadurch der Strafe entgehen. Bürgermeister Hü ble r: Es würde die Frage sein, ob Secr. Hartz damit einverstanden ist, daß man sich vorder Hand den Vorbehalt mache, bei Abfassung der Schrift den fragli chen Antrag nach Befinden aufzunehmen. Secr. Hartz: Ich begnüge mich damit. Präsident: Ich würde nun also die Frage an breKam- mer stellen: Ob sie sich diesen Vorbehalt machen will? Wird einstimmig bejaht. Es erfolgt nunmehro die Abstimmung über das ganze Ge- setzdurchNamensaufruf, wobei jedes Mitglied seine Geistimmung durch ein deutliches Ja zu erken nen giebt, und somit Has ganze Gesetz allgemein geneh migt wird. Der Präsident richtet hierauf folgende Worte an die Kammer: Indem, meine hochgeehrtesten Herren, wir hier jetzt durch ein einstimmiges Ja ein Gesetz angenommen haben, wo mit wir nun seit dem 9. December vorigen Jahres beschäftigt gewesen sind, muß ich mir noch erlauben, jedoch da die Zeit sehr verlaufen ist und auch noch aus andern Gründen nur mit kurzen Worten, an unser Geschäft zurück zu denken in Bezug auf die Zeitdauer, in welcher wir hier gearbeitet, auf die Ma- terie-und auf die Form, in welcher wir handelten. In Bezug auf die Zeit erwähne ich nur, daß kaum 8 Wochen verflossen sind, und im günstigsten Fall durften wir nur hoffen, das Ge schäft in dieser Zeit zu beendigen, wenn wir die Verhandlun gen auf einer Seite nicht zu sehr beengen und mit nicht ausrei chenden Gründen führen, und auf der andern Seite nichtzu sehr ausschweifen und Etwas, was zur Sache nicht nothwendig gehört, hinein bringen wollten. Dem ohngeachtet ist es in dieser Zeit möglich geworden, noch einige dringende Gegen stände einzuschieben, ja sogar durch Krankheiten sind wir genö- thigt worden, einige Sessionen nicht zu halten. In Bezug auf die Materie sollten wir wohl glauben dürfen, daß die Ver handlungen einen wesentlichen Nutzen für die Vervollkommnung des Werks in sehr vielen Puncten herbeigeführt haben. Die Re gierung hat sich mit der Kammer in vielen Puncten vereinigt, in vielen Puncten sind wir mit der Deput.derll. Kammer überein stimmend geworden. Es sind freilich mehrere Puncte, über welche eine Vereinigung, noch nicht stattgefunden hat; doch diese ist ja noch zu hoffen von der Zukunft. Es sind nur we nige, wo die Regierung ein wesentliches Bedenken in Bezug auf die gefaßten Entschlüsse haben dürfte. Schien es auch einmal und besonders in Bezug auf die Form, als wenn an dem Horizont der Kammer einige Wolken aufsteigen wollten, so war es um so erfreulicher, diese sofort verschwinden zu sehen und beobachten zu können, wie dadurch im Gegentheil das ge- genseitigeVertrauen,wasvomAnfang zwar nicht zu fehlen, doch aber vielleicht einer Anregung zu bedürfen schien, wieder voll kommen erweckt war. Ja ich glaube es aussprechen zu müssen, daß seit jener Zeit die Kammer sich näher trat; sie erkannte sich klar, und wenn auch der gegenseitige Austausch der Mei nungen bisweilen selbst bis zur Wärme steigen konnte, so läßt sich auch behaupten, daß ein Gemeingeist in der Kammer sich neu erhoben, neu belebt und sich ausgesprochen habe. Wenn es nun aber, meine hochgeehrtesten Herren, auf einer Seite nicht nur erfreulich ist, daß die Kammer gerade diesen Gang nahm, so ist es um so bedeutungsvoller, daß es der Regierung und der Kammer gelang, ein Gesetzbuch so glücklich durch dieselbe zu führen. Doch ist das Ganze noch so manchen Wechsel fällen unterworfen. Nicht ohne Schwierigkeiten kann das Vereinigungsverfahren sein bei zwischen beiden Kammern ge- theilten Meinungen, und ein höchst schwieriges Geschäft ist endlich die Fassung der Schrift. Nun ich glaube, der Kam, mer werde es, so wie dem Justizministerium, zu großer Genug-
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