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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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völlig zu bewirkende Uebemahme der Militairleistungen, mit Einschluß der Magazinmetze, aufdas Budjet und soweit zur Aus gleichung der Garnisonstädte mit dem Lande und was dazu in dieser Beziehung gerechnet wird, nöthig, und zwar für den vor liegenden Fall provisorisch bis zu Einführung des neuen Grund- üeuersystcmes, nach dem Verhältnisse von 23 zu 41 der Bevöl kerung einen Erlaß am Cavallerieverpflegungs- und Rations und Portionsgeld zu beantragen." Allein dieser Antrag änderte sich durch einen anderweiten Bericht der vereinigten ersten und zweiten Deputation als Nachtrag zum frühem Berichte. Aus die sem zweiten Berichte ergiebt sich nun vornämlich das Wesentliche, welches zum Verständniß der nachfolgende Debatte dienen kann. Die Deputation sagt nämlich: In dem frühem Berichte ist das Verhältniß der Bevölkerung der Garnisonstadte und des Landes mit Einschluß der ebenfalls Cavallerieverpflegungsgelder und Portions-und Nationsgelder entrichtenden Vasallenstädte, Amts und Vorstädte und einzelnen Häuser unter Amtsgerichtsbarkeit wie 23 zu 64 angenommen worden. Inzwischen hat sich jedoch ergeben, daß die Garnisonstadte nur 396,347, das Land nebst Wasallenstädten rc. 1,184,023 Seelen enthalten, und daß das richtigere Verhältniß das von 575 zu 1716 ist. Wenn daher in dem frühem Berichte die Uebertragung der Militairlasten in den Garnisonstädten 84,060 Thlr. erfordert, die Canton- nements- und Fuhrenvergütung mit dem Wegfalle der Magazin lieferung für das Land und was in dieser Hinsicht dazu zu rech nen, hingegen nur 47,015 Thlr. 22 Gr. — beträgt, so würden nach jenem Verhältnisse erst 250,864 Thlr. 6 Gr. 8 Pf. Gleich stellung des Landes rc. mit den Garnisonstädtengeben, ihm folg lich in Rücksicht obiger 47,015 Thlr. 22 Gr. — an den Caval lerieverpflegungs-Portions- und Rationsgeldern 203,848 Thlr. 8 Gr. 8 Pf. zu erlassen sein. Die vereinigten Deputationen verhehlen sich nicht, daß die hiernach zu Uebertragung der Militairleistungen aus der Staats kasse zu entnehmende Summe von - 84,060 Thlr. — - — - für die Garnisonstädte, 250,864 - 6Gr.8Pf.für das Land rc. 334,924 Thlr. 6Gr.8 Pf. kaum dort zu entbehren, und daß die hieraus hervorgehenden Schwierigkeiten der Beiseitesetzung der von den Herren Staats ministern der Finanzen und des Krieges zum Anhalten für die Ausgleichung angegebenen Zahl der Schocke auf dem Lände und in den Garnisonstädten beizumessen. Von 2,170,703 Schocken hat das Land rc. Cavallerieverpflegungsgelder zu ent richten, 1,025,128MA Schocke haften auf den Garnisvnstäd- ten. Letztere Schocke verhalten sich daher zü ersteren ungefähr wie 1 zu'2, während die Bevölkerung der Garnisonstädte zü der des Landes sich ungefähr wie' 1 zu 3 verhält. Um nun beide Verhältnisse zu berücksichtigen, wäre vonbeiden das Mittel, wel ches 2 zu 5 ist, anzunehmen, so daß, wenn den Garnisonstädten 84,060 Thlr. an Militairlasten erlassen würden, dem Lande rc. 210,150 Thlr.— — mit 47,015 Thlr. 22 Gr. — an Cantonnements- und Fuhrenvergü- I lungundWegfallder . . >, ., . . Magazinlieferung, 163,134 Thlr. 2 Gr. — an Cavallerieverpfle ¬ gungs-u.Portions- -Und Nationsgeld, w. o. zu gut rechnen, und hierzu überhaupt statt, wie oben angegeben, S34,924Ll)lr. 6 Gr. 8 Pf. nur 294,210 Thlr. — —, also 40,714 Thlr. 6. Gr. 8. Pf. weniger aus der Staatskasse zuver- wcnden. Da das Verhältniß derBevölkerung so weit von dem Schockverhältnisse zwischen Stadt und Land, in Beziehung auf die Militairleistungen gedacht, abweicht, das Schockverhaltniß aber, wie von den Herren Staatsministern bemerkt worden, im mer bei Vertheilurig der Militairlasten zu einigem Anhalten ge dient Hai, so erscheint dessen Berücksichtigung in gegenwärtiger Angelegenheit unabweislich und beiden Verhältnissen durch An nahme der Mitte Genüge geschehen. Durch diese Erwägung findet sich die erste und zweite Deputation veranlaßt, den in ihrem Berichte vom 10. dieses der verehrten Kammer gethanen Vorschlag (s. oben) in soweit abzuändern: ,,daß zu Ausgleichung der Garnisonstädte mit dem Lande rc. provisorisch bis zu Einführung eines neuen Steuersy stemes nach dem Mittel zwischen dem Verhältnisse der Schockzahl und der Bevölkerung von 1 zu 2 und 1 zu 3, also nach 2 zu 5 ein Erlaß an Cavallerieverpflegungs- und Nations- und Portionsgeld zu beantragen." Anlangend die zu diesen Uebertragungen erforderlichen Summen,so wird der perehrtenKammer vorgeschlagen: „diehohe Staatsregierung, zu ersuchen, solche von den aus demBudjetsich ergebenden Ueberschüssen zu entnehmen und soweit sie den Be darf nicht gewähren, das Fehlende nach dem obigen Verhältnisse dem Lande rc. an dem zu gewährenden Erlasse in Cavalleriever pflegungs-Portions- und Rationsgeldern sofort kürzen, von den Garnisonstädten aber nach Schocken wieder aufbringen zu lassen." Abg. Todt: Wir stehen im Begriff, die Berathung über einen Gesetzentwurf zu beginnen, nach welchem gewisse zeither einzelnen Klassen von Staatsbürgern obgelegene Mili tairleistungen auf das Budjet übernommen werden sollen.. Die beiden ersten Deputationen, welche diesen Gesetzentwurf zu begutachten hatten, haben den Kreis unserer Berathung weiter ausgedehnt und. sind der Meinung, es sei besser, sämmtliche Militairleistungen! schon jetzt , und unerwartet des neuen Grundsteuersystems in Wegfall zu bringen und auf das Budjet zu übernehmen. Ich meinerseits würde mich mit dem Vorschläge der Deputation, da er auf Vereinfachung ge richtet ist, einverstanden erklärt haben , wenn nicht nament lich der Schlußantrag der Deputation mannichfache Beden ken, Bedenken der gewichtigsten Art in mir hervorgerufen hätte. Dieser Schlußantrag geht nämlich dahiu, sämmtliche Militairleistungen, wie sie in dem Berichte bezeichnet sind, von den aus dem Budjet sich ergebenden Ueberschüssen zu ent nehmen-/ und soweit Letztere den Bedarf nicht gewähren, nach dem Verhältnisse, wie 2 zu 5, dem Lande an Cavalleriever pflegungs-, Nations- und Portionsgeldern zu kürzen, von den Garnisonstädten aber nach Schocken wieder auszubringen. Schon der erste Theil des Antrags, welcher aus die Ueber- schüffe an sich gerichtet ist,, scheint mir derjenigen Begründung zu entbehren, die in einer so wichtigen Angelegenheit'zu erwar ten gewesen wäre, und ich. möchte-fast sagen, HM ich. schon in dieser Beziehung die gewohnte Gründlichkeit der in Frage stehenden Deputationen vermisse. Wenn wir die Ueberschüsse schon jetzt, und ehe wir das Budjet berathen haben, hinweg nehmen,-so binden wir uns im Woraus die Hände für die ganze dermalen beginnende Bewilligungsperiode, vertheilen das Tageslicht schon, noch ehe der Tag angebrochen ist, wäh rend wir vielmehr noch in.,der tiefsten Nacht, leben und nicht
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