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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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114l Jetzt aber ist das mehr, als zweifelhaft. Wenn aber eine Sache zweifelhaft ist, hat vor Kurzem ein beliebter Sprecher dieser Versammlung ausgestellt, müsse man es lieber beim Men lassen.. Dem möchte ich, ob ich schon die Regel: „wir wollen es beim Alten lassen," sonst nicht liebe, doch hier lie ber beistimmen, es lieber beim Alten gelassen zu sehen wün schen, als der Deputation beipflichten. Diese Bedenken, hoffe ich, wird die Majorität begründet finden und daher die verschlagene Operation nicht eher genehmigen, als bis sie uns genügender motivirt vorliegt,> als dermalen. Abg. v.Leyßer: Der Ansicht des Redners, welchersoeben sprach, muß auch ich beitreten, da ich den Gegenstand noch nicht reif genug finde und nicht genug Fälle unterliegen, um über ein solches wichtiges Objekt und über so große Summen urtheilen zu können. Man würde dadurch vielleicht einen Theil prägraviren, der durch seine Verhältnisse ohnedem genug ge drückt ist, und dem noch mehr aufgebürdet werden würde, als es bis jetzt der Fall ist. . Abg. v. Dies kaur Der verehrten Deputation ist zur Aufgabe gemacht worden, Bericht zu erstatten und ihr Gut achten abzugeben über den Entwurf des vorliegenden Gesetzes; sie hat im Betreff dieses Gegenstandes zwei verschiedene Be richte erstattet und zwei Gutachten abgegeben, wovon das eine das andere abändert; sie hat in ihrem ersten Berichte erklärt, daß sie ganz von Begutachtung des Gesetzes selbst abstrahire, sie hat auch diese Ansicht im zweiten Berichte nicht zurückge nommen, vielmehr in beiden Berichten ausdrücklich erklärt, es möge von der Kammer beantragt werden, daß sammtliche Mi- litairleistungen auf das Budjet übernommen und dabei in Be zug auf die Ungleichheit zwischen Stadt und Land nach dem von ihr angegebenen Maßstabe verfahren werden möge. Sie hat daher eine wahre ständische Petition entworfen und sich deshalb insbesondere einem Tadel insofern ausgesetzt, als sie durch Vorschläge die Initiative zur Gesetzgebung ergriffen hat, ohne noch dazu vorher eine hinreichende Klarheit über den Gegenstand verbreitet zu haben. Sie stellt nämlich den Antrag, der an die hohe Staatsregierung zu bringen sein dürfte, dahin: daß ein Erlaß gewährt werden möchte; ich möchte indeß be zweifeln, daß überhaupt ein theilweiser Erlaß, der bloß ge wisse Klassen von Steuerpflichtigen betrifft, zu beantragen sei; ich glaube vielmehr, jeder von der Kammer zu beantragende Erlaß müsse ein allgemeiner, alle Steuerpflichtigen betreffender sein, und bin vor allen Dingen der Meinung, daß, wenn irgend Etwas in diesem Bezüge zu unternehmen sein möchte— was ich ebenfalls für sehr wünschenswerth halte—eine Ausglei chung zwischen Stadt und Land und den Contribuenten un ter sich vorher stattsinden müsse; eine Ausgleichung hat aber rnit dem Erlasse insofern Nichts gemein, als der Erlaß mehr die Billigkeit voraussetzt, während die Ausgleichung mehr das Recht zur Grundlage und Basis nimmt. Hieraus ergiebt sich, daß unmöglich vor der Hand über diesen wichtigen Gegenstand eine bestimmte Entschließung zu fassen sein möchte, indem es zur Zeit an jeder rechtlichen Bestimmung in Bezug auf jene Ausgleichung mangelt. Ich kann mich aber mit dem Deputa tions-Gutachten auch insofern nicht einverstanden erklären, als erstens darin erklärt wird, daß die Ueberschüsse der Staats kasse verwendet werden möchten , um diesen Erlaß zu bewerk stelligen. Wir wissen aber zur Zeit nicht, was für Ueberschüsse vorhanden sind; es kann daher schon im Voraus eine Ver wendung der etwa vorhandenen Ueberschüsse nicht verwilligt werden. Es wird aber auch zweitens bemerkt, daß, sofern die Ueberschüsse nicht hinreichen sollten, um den Erlaß zu bewirken, von den Städten das klebrige an Schocken aufgebracht wer den möchte. Auch dagegen müßte ich mich bestimmt erklären. Die Städte haben verschiedene Schockquanta, und es würde gerade durch eine dergleichen Maßregel eine Prägravation ein treten, und eine solche, während man sie auf der einen Seite vermeiden wollte, auf der andern geradezu herbeigeführt werden. Ich glaube daher, daß, wie schon ein Abgeordneter vor mir auseinander gesetzt hat, zur Zeit eine bestimmte Ent schließung über "den Antrag, wie. ihn die Deputation gestellt hat, nicht gefaßt werden könne, und daß die Sache einstweilen, so lange nicht die Berathung über das Budjet vorgenommen sein wird, ausgesetzt bleiben müsse, zumal da, wie sich auch jedes geehrte Kammermitglied überzeugen wird, die Sache noch viel zu unreif und viel zu roh vorliegt. Referent Sachße: Ich muß zuvörderst dem Einwande begegnen, als ob es zu erwarten gewesen wäre, was sich bei Berathung des Budjets herausgestellt haben würde. Hier auf habe ich zu erwiedern, daß doch mit irgend Etwas der An fang zu machen. Man muß wissen, was für Summen nö- thig sind zu irgend einer Bestimmung, um dann zu etwas An dern, übergehn zu können. Man kann sagen, daß die Ver wendung zu andern Zwecken vorgeschlagen werden könnte und die Steuerpflichtigen zu berücksichtigen feien, z. B. bei einem Erlaß der Gewerbsteuer. Man hat auch diesen Gegenstand in Bezug auf die Gewerbsteuer in Erwägung gebracht und ge meint, daß verschiedene Veränderungen nöthig seien, allein das bezügliche Dekret, das der L.Deput. zur Begutachtung vorliegt und rücksichtlich dessen ich Referent sein werde, hat keine Verän derung zum Gegenstände, sondern es betrifft erstens nur die Redaktion. Es hat sich nämlich dabei gezeigt, daß nach den mannichfachen Modifikationen, welche in den Kammern bei einzelnen Bestimmungen des Gesetzes geschehen, einige Ab weichungen in Hinsicht auf die Consequenz und Verbindung nothwendig geworden sind, und bei andern der Beschluß nicht klar ausgesprochen worden, welcher daher noch zu fassen ge wesen und im Sinne des Gesetzes vorläufig ausgesprochen wor den ist. Ein zweiter Gegenstand des höchsten Dekrets ist der Artikel, - nach welchem die Ministerien des Innern und der Fi nanzen berechtigt sind, nach Bedürfniß bei der Ausführung des Gesetzes Veränderungen eintreten zu lassen. Die hohe Staatsregierung hat mittelst Dekrets alle Fälle der Kammer zur Genehmigung vorgelegt. Wenn also von der S. Deputa tion Bericht über diesen Gegenstand erstattet werden wird, so wird dieser bloß zum Gegenstände haben, ob die Kqmmer jene 2
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