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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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der 2. Deputation erstattet worden ist. Nur in soweit, als die 1. Deputation zugezogen worden ist, erlaube ich mir einige Erläuterungen über die Ansichten zu geben, welche die 1. De putation bewogen haben, den Bericht mit zu unterschreiben. Es lag ein Gesetzentwurf vor, welcher den Zweck hatte, eine theilweise Ueberweisung der Militairleistungen auf die Staats kassen zu beantragen, und zwar solcher, welche bisher theils den Städten, theils dem Lande obgelegen hatten, dem Lande mehr als den Städten. Die I. Deputation wurde zugezogen, indem man es für angemessen hielt, die Verfassungsfrage ver einigt zu behandeln. Es entstand nun die Frage, ob man die Maßregel nur theilweise oder allgemein vollziehen wollte? Wenn wirklich die Mittel in den Staatskassen vorhanden wa rm, diese Maßregel zur allgemeinen zu machen, schien es räth- lich zu sein, daß die Kammer sich für diese Ausdehnung ent schiede. Die Nützlichkeit derselben, und ich kann sagen, die Nothwendigkeit war bereits anerkannt, als man sich ausge sprochen hatte über die Art und Weise, wie das neue Grund steuersystem eingeführt werden sollte. Dort hatte man es zur ersten Bedingung gemacht, daß, so wie solches ins Leben trete, alle Militairleistungen auf das Budjet übernommen und unter alle Staatsbürger gleich vertheilt werden sollten. Warum man die Maßregel verschoben hatte, lag nur darin, daß man glaubte, erst dort die Mittel zur Ausführung vollständig zu erhalten. Enthalten indessen die Staatskassen schon jetzt die Mittel zur Ausführung, so wüßte ich nicht, warum man eine so wichtige und nützliche Maßregel bis dahin verschieben wollte. Der Bericht enthält daher nur eine Vorfrage an die Kammer, ob sie gemeint sein würde, statt den Gesetzentwurf im Einzelnen zu berathen, auf einen allgemeinen Antrag an die Staatsre gierung einzugehen, insofern nämlich das Budjet nachwer'st, daß die Staatskasse die Mittel dazu enthalte. Ich weiß wohl, daß jetzt, wo das Budjet noch nicht berathen ist, eine so be stimmte Nachweisung wohl nicht hat von der Finanz-Deputa tion gegeben werden können. Sie hat sich indessen zu einem Anträge in ihrem Nachberichte veranlaßt gefunden, mit dem ich nicht vollkommen einverstanden bin. Es handelt sich dar um, zu entscheiden, ob die Maßregel, wenn sie überhaupt statt- sinden kann, jetzt angenommen werden soll oder nicht. Da für scheinen Gründe der Gerechtigkeit, und ich kann wohl sa gen, der allgemeinen Nützlichkeit zu sprechen. Ich gehe zu rück auf den Landtag des Jahres 1824, von wo an sich diese Beschwerde bis zu dem Landtage 1830 hingezogen hat. Bei der ersten Vorlage der neuen Ordonnanz fühlten Städte und Land, daß dieses Gesetz Leistungen aufbürde, welche früher in dieser Maße nicht stattgefunden. Es ist sich damals sehr leb haft ausgesprochen worden; allein alle jene Gründe wurden zurückgewiesen. Noch am Landtage 1830 ist eine sehr nach drückliche Vorstellung darüber an die Staatsregierung erlassen worden, welche hersushob, wie sehr durch die neue Ordonnanz die Städte und das platte Land überbürdet worden. Nun, meine Herren, könnten wir jetzt diese Lasten, welche doch in der Lhat allgemein sind, auf alle Staatsbürger gleich verthei len, so würden wir einen Akt der Gerechtigkeit begehen, welche die Städte und das Land bis dahin nicht finden konnten. Bei den Städten ist insbesondere herauszuheben, daß es an einem richtigen Maßstabe zur Vertheilung der Quoten unter den Städten selbst ganz fehlt, daß schroffe Ungleichheiten daraus hervorgehen, daß wirklich die kleinern Städte gegen die gro ßem ansehnlich mit Beiträgen belastet worden sind. Aber auch die bequartierten Städte treten gegen die nicht bequartierten in ein feindliches Verhältniß, in sofern die bequartierten sehr bedeutende Lasten zu tragen haben, die ihnen unverhältnißmaßig vergütet werden. Verlangten jene Mehr, so mußten dies Mehr die nicht bequartierten Städte aufbringen, diese haben sich aber dessen immer und wohl mit Recht geweigert. Ich gestehe, daß ein solches feindliches Verhältniß je eher, je lieber beseitigt wer den möchte, weil dasselbe der Verfassung nicht entsprechend ist. Aber auch die Städte und das Land stehen sich hier feindlich gegenüber. Jeder Theil glaubt, daß er zu viel, und, der an dere zu wenig dazu beitrage. Es» wäre daher gleich sehr zu wünschen, daß auch dieses Verhältniß, welches zu Sonderin- teressen führt, beseitigt würde, damit nur das allgemeine In teresse ins Auge gefaßt werde. Die Deputation hat den Weg dazu angegeben und hofft aus den Beständen die Mittel zu gewähren, um den allgemeinen Antrag, den sie gestellt hat, ausführen zu können. Wollen Sie nun sofort die ganze Maß regel abwerfen, so scheint es mir, daß Sie etwas für Stadt und Land gleich Vortheilhaftes mit einem Federstriche vernich ten, während, wenn nochmals darüber bei dem Budjet be rathen wird, sich wohl Herausstellen wird, daß es auszuführen ist. Ich würde daher der Meinung beitreten, daß nicht der ganze Antrag der Deputation abgeworfen, sondern die Depu tation ersucht würde, nochmals mit der Staatsregierung den Gegenstand zu berathen und zu sehen, ob nicht selbst der Auf wand vermindert und vielleicht auch andere Grundsätze zur Ausgleichung zwischen Städten und Land gefunden werden können, und welche Ueberschüsse bei dem Budjet für diese Maß regel übrig bleiben. Ich leugne nicht, daß auch mir Beden ken gegen den Antrag aufgestoßen sind, daß, soweit die Mittel bei dem Budjet sich nicht finden, das Fehlende von den Städten und dem Lande verhaltnißmäßig wieder aufzubringen sei. Bei dem Lande würde dieses sich wohl machen. Es wäre gerade so gut, als wenn eine geringere Anzahl von Pfennigen nach Schocken dem Lande erlassen worden wäre. Soll aber bei den Städten das Fehlende durch die Schocke aufgebracht werden, so stellt sich allerdings das Verhältniß ganz anders dar. Die Ausgleichung der Servisbeiträge in den Städten ist verhaltniß- mäßiger als die nach Schocken, weil dort eine Abschätzung nach dem Häuserwerthe stattgefunden hat. Diese steht in richtigem Verhältnisse zur Beitragspflichtigkeit jedes einzelnen Hauses, und auch im Verhältnisse desselben zu allen übrigen. Das ist aber mit den Schocken nirgends der Fall. Manches Haus, welches jetzt in hohem Werthe steht, hat geringe Schocke, und manches Haus, daß mit der Zeit schlechter geworden ist, früher aber einen großem Werth hatte, ist jetzt mit einer bedeutenden
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