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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Schockzahl belastet. Es würde-also in den Städten eine Ue- berbürdung des Einen, dev bisher wenig zum Servis, abermehr än Schocken beizutragen hatte, und eine Uebererleichterung des Andern eintretenj bei welchem das umgekehrte Verhältniß statt fand. Jndeß sind mir doch auch mancheBedenken aufgefallen gegen den bedeutenden Aufwand, welcher nach der von der Staatsregierung vorgelegten Berechnungrerfordert wird, wenn die Maßregel ausgeführt werden soll. Die hauptsächlichste Summe sind 68,000-Lhlr., welche man verlangt, wenn die Einquartierung den Städten vollständig vergütet werden soll. Ich habe keinen andern Grund für diesen Ansatz gefunden, als daß der bisherige Beitrag der Städte zu dem Ausgleichungs fonds 37,000 Lhlr. gewesen sei, und man mit dem Doppelten auszukommen glaubt. Won diesen 37,000 Khlrn. müssen fürs erste 14,460 Lhlr. abgezogen werden, welche ohnehin nach dem vorgelegten Gesetzentwürfe auf die Staatskassen übernommen werden sollen. Dann würden nicht mehr 37,000, sondern nur 22,540 Lhlr., und nach demselben Verhältniß, wie sol ches die Staatsregierung angenommen hat, nämlich nach dem Doppelten, nicht 68,000, sondern nur 45,000 Lhlr. erforder lich sein. Das scheint auch der Berechnung zu entsprechen, welche als Unterlage des Dekrets die gesammte gemeine Mann schaft in der Armee nach Köpfen berechnet und ohne die Ober chargen auf 12,754 Köpfe veranschlagt hat. Nehme ich nun an, daß davon gewöhnlich nur A präsent ist, daß 6 Wochen abgehen, wo sich dieselben in den Cantonnements befinden, und wo eine Vergütung nicht gegeben wird; daß schon ein Lheil dieser Manschaften in Dresden kasernirt ist, und daß hier der Aufwand nicht so hoch ansteigen kann, wie von der Staatsregierung selbst zugegeben worden ist; nehme ich ferner an, daß man jetzt den Kopf zu einem Ehaler berechnet hat, wahrend die bisherige Vergütung in den Städten nur zu 16 und 20 Gr. veranschlagt worden ist, so sollte ich meinen, daß mit 45,000 Lhlr. auch auszulangen wäre. Das wäre eine Erleichterung von 23,000 Ltzlrn. und würde auf das Rech nungswerk einen nicht unbedeutenden Einfluß haben. Was nun das Verhältniß der Ausgleichung zwischen den Städten und dem Lande selbst anlangt, so gebe ich zu erwägen, ob man unbedingt auf einem solchen Maßstabe bestehen könne, wie derselbe in dem Deputations-Gutachten theils nach derBe- völkerung, theils nach der Schockzahl ausgeworfen worden ist. Ganz darauf zu bestehen, scheint mir der Gerechtigkeit nicht angemessen zu sein. Es fragt sich doch auch unstreitig, woher find die Mittel gewährt worden, welche sich in den Staatskassen vorfiuden, durch welche diese allgemeine Erleich terung durchgeführt werden kann. Gewiß dadurch, daß die indirekten Abgaben einen sehr bedeutenden Ueberschuß gegeben haben, was besonders auch bei der Gewerb- und Personen steuer der Fall gewesen ist. Ich erinnere an das, was von der Staatsregierung am vorigen Landtage in den Unterlagen zum Gewerb - und Perfonensteuergcfetz angegeben worden ist- daß man glaubte, -er Mehrertrag, der von den Städten aufzubrmgen fein würde, könne sich auf nahe an 60,900 Lhlr. belaufen, .und nach alle Dem, wie sich die Gewerb-und Per sonensteuer gestaltet, ist diese Einnahme gewiß noch bedeuten der gewesen. Wenn nun die Städte ein weit Bedeutenderes in die Staatskassen geliefert und so die vermehrten Mittel in den Staatskassen erst gebildet haben, so sollte es von dem Lande nicht zu streng genommen werden, wenn den Städten eine Last abgenommen werde, nun eine noch größere Erleichte rung .zu seinem Lheil anzusprechen.. Wenn die Deputation alle diese Gründe näher erwägen und mit der Staatsregierung sich vereinigen wollte, den Aufwand mehr herabzusetzen, zu gleich aber auf hie Ausgleichung zwischen Städten und Land noch tiefer einzugehen, so würde um so eher möglich werden, bei Vorlegung des Budjets nachzuweisen, daß theils der Auf wand nicht so bedeutend sei, theils die Mittel in den Staats kassen sich wirklich vorfinden. Daher bin ich eben der Mei nung, daß man bis dahin die Berathung aussetze, jedoch die Finanzdeputation veranlasse, die Gründe näher zu prüfen, welche der Kammer zur Beschlußnahme sodann unterzulegen sein werden. Staatsminister v.Zeschau: Ware es dem Herrn Präsi denten nicht gefällig, die zwei Anträge, welche gestellt worden sind, zur Unterstützung zu bringen, damit das Ministerium Ge legenheit habe, .über diesen Gegenstand Etwas zu sagen? Präsident: Der Antrag des Abg. Lodt lautet: „Die Berathung über die beiden vorliegenden Berichte, so wie über das betreffende Dekret einstweilen und so lange, bis die Bera thung über das Budjet beendigt worden sei, auszusetzen; dann aber von der Deputation über den Gegenstand nochmali gen Bericht zu erfordern." Abg. Lodt: Nur noch eine kleine Bemerkung will ich mir erlauben. Mein Antrag geht auch darauf, die Berathung und Beschlußfassung über das Dekret selbst auszusttzen. Ach habe vorausgesetzt, daß die Staatsregierung darnit einverstanden sein werde.- Wenn dieses nicht der Fall sein sollte, so mag der An trag bloß auf den Bericht gestellt bleiben. Präsident: DerAntrag desAbg.Atenstädtlautet: „Die Deputation zu veranlassen, den Gesammtaufwand der auf das Budjet zu übernehmenden Militairleistungen, wie derselbe der malen veranschlagt worden, einer Revision, ingleichen die bei der Ausgleichung zwischen Stadt und Land zu beachtenden Grund- ätze einer besonder« Erwägung zu unterwerfen, und, wenn sich ,ei Bearbeitung des Budjets die Mittel dazu finden, ander- weite Vorlage darüber bei dem Budjet zu machen." Ich würde beide Anträge zur Unterstützung bringen und zuerst fragen: Ob die Kammer den Antrag des Abg. Lodt unterstütze ? Es erheben sich 39 Mitglieder, wodurch sich die Unter stützung als ausreichend erfolgt darstellt. Präsidium stellt ferner die Frage: Ob die Kammer den Antrag des Abg. Atenstädt zu unterstützen gemeint sei? Er wird nicht ausreichend unterstützt. Staatsminister v. Zezschwitz: Es hat allerdings die Staatsregierung selbst gefühlt, daß durch das unabweisbare Bedürfniß des Militairs die früheren Leistungen in einigen
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