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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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von mir ausgesprochene Tadel betrifft bloß den Vorschlag des Maßstabs, den die Deputation zu Grunde zu legen beabsichtigt hat. Abg. v. Khielau: Obgleich Mitglied der Deputation, habe ich den Bericht nicht unterzeichnet, weil ich bei der Bera- thung über diesen Gegenstand nicht in der Deputation war, weil der Bericht bereits fertig war, als ich eintrat. Ich habe den nachträglichen Bericht ebenfalls nicht unterzeichnet, weil ich bei dessen Berathung gleichfalls nicht zugegen war, indem ich krank gewesen bin; ich würde auch den Bericht nicht unter zeichnet haben, nicht, weil ich die Ansicht habe, als würde eine solche Ausgleichung nicht wünschenswerth sein, sondern weil sich der Deputations-Antrag so geändert hat, daß ich glaube, daß er für den Augenblick einer definitiven Beschluß- nahme gar nicht unterliegen könne. Das hohe Ministerium fordert auf dem Militairbudjet 56,000 Thlr. für diejenigen Lei stungen, welche nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auf das Budjet übernommen werden sollen. Nach dem Anträge der Deputation betragt die Summe 294,000 Thlr. Sie hat sich aber erhöht bis auf diese Summe vermöge eines bereits durch den nachträglichen Bericht verbesserten Rechnungsfehlers. Wenn daher das hohe Ministerium früher auch geglaubt haben mochte, daß die Geldmittel vorhanden seien, um die ganze Leistung auf das Budjet zu nehmen, so wird sich höchst wahr scheinlicher Weise die Ansicht des Ministeriums andern müssen, da die Summe um ein so Bedeutendes gewachsen ist. Ich kann daher die Ansichten eines geehrten Abgeordneten nicht theilen, wenn er sagt, daß man jetzt gleich über die ganze Summe der Ersparnisse, welche gemacht worden find oder füglicherweiser in der nächsten Finanzperiode gemacht werden können, mit einem Federstriche dispom're und sich die Hände so binde, um nicht andere Zwecke mit den überschüssigen Gel dern zu erlangen. Daß dergleichen Anträge vorliegen, ist gewiß, ich will nur einen erwähnen, den Antrag, der von derI. Kammer ausgegangen ist und 30,000 Thlr. betrifft, das ist die Herabsetzung der Zuschläge auf die Salzzufuhre. Es ist auch noch ein anderes Bedenken, welches ich habe, was durch den Vorschlag des Abg. Todt nicht ganz gehoben wird. Ich vermag nicht, mir vorzustellen, wie die 2. Deputation den Gegenstand bemtheilm soll, ehe nicht derselbe vollkommen berathsn worden ist, ehe nicht die Sätze feststehen, welche an genommen werden für die Vergütung; denn es kann sich die Höhe Heß Quantums, welches auf das Budjet genommen werden soll, nur nach den Sätzen richten, welche in der De batte yyrgeschlggen und von der Kammer genehmigt worden sind. Us werden aber auch mehrere Ausgaben noch hinzu- kommm; es sind Mlitairleisiungen Vorbehalten, welche nach dem Anträge der Deputation auch auf Has Budjet kommen sollen, und wobei nicht mehr die Naturalleistung stattfr'nden soll. Us scheint also nothwendig, daß ein anderwKer Ge setzentwurf in der Urt beschertet werde, daß die Kammer über sehen kann, welche Leistungen noch' verbleiben sollen, und welche Leistungen durch das neue Dekret getroffen werden kön nen, d. h. welche Leistungen können auf das Budjet übernom men werden? Die Deputation ist, wenn auch das Budjet vorläge, nicht im Stande, ein Quantum auszuwerfen oder eine Berechnung anzustellen, ehe ein solches Dekret ausgear- beitet ist. Nehme ich an, daß die Kammer beschließt, das Dekret außer Berathung zu lassen und den Bericht nicht zu berathen, so wird, wenn das Budjet.zur Vorlage kommt, immer die Frage stattsinden: Was soll in das Dekret ausge nommen werden und wie hoch soll der Satz angenommen wer den, welchen man als Maßstab annimmt, womit die Lei stungen vergütet werden sollen? Ich glaube daher, daß der Antrag an die Staatsregierung gerichtet werden möge, daß sie uns das Mittel an die Hand gebe, zu beurtheilen: I) Wie hoch ist der Betrag der Geldleistungen, welcher auf das Budjet kommen soll, wenn alle Naturalleistungen wegsallen, und 2) wie wird der Gesetzentwurf lauten, wenn diese verän derte Richtung der Ausgleichung angenommen wird? Als dann würde erst nothwendigerweise dieser Gesetzentwurf von der I. Deputation bearbeitet werden müssen, damit die Fi nanzdeputation einen Anhalt bekomme, worauf sie nun ihre Berechnung für das Budjet basiren könne. Ich kann mich irren, ich glaube aber kaum', daß ein anderer Weg aufzusin- den sein wird, wenn wir nicht in der Lage bleiben wollen, in welcher wir uns jetzt befinden, da ich für meinen Theil wenig stens nicht im Stande bin, zu übersehen, wie hoch sich der Bedarf belaufen wird. Ich will nur einen Fall herausheben. Die Magazinlieferung ist hier der zu erlassenden Summe zu gerechnet, sie ist aber im Budjet zu den Naturalleistungen ge rechnet, welche das Land für die Cavallerre- und Infanterie verpflegung aufzubringen hat, und gleich bei dem diesfallsigen Ansätze in Abzug gebracht worden; diese Summe muß also bei dem Budjetansatz für die Verpflegung der Truppen in Aufrechnung kommen und ebenfalls bei dem Erlasse, wel chen das platte Land zu erhalten haben wird, abgerechnet wer den. Ich erlaube mir daher, folgenden Antrag zu überrei chen: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, den-zur Ue- bernahme sämmtlicher Militairlasten auf das-Büdjet erforder lichen Aufwand ermitteln und der Ständeversammlung einen darauf gerichteten Gesetzentwurf vorlegen zu lassen, damit dieselbe sowohl die Grundsätze, nach denen bei Gewährung der nothwendig verbleibenden Naturalleistungen werde verglichen werden, als auch die Möglichkeit der gedachten Uebernahme zu ermessen im Stande sei." — Alsdann wird die Finanzde- putativn etwas Genügendes leisten können, aber außerdem ist sie außer Stand, das geringste Resultat zu gewähren. Dieser Antrag wird vpm Präsidium zur Unterstützung gebracht und findet dieselbe jn zahlreicher Maße- (Beschluß folgt.) Druck und Papier ysn B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt! vr. Gretsch ek.
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