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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mk§theil««gert über die Verhandlungen des Landtags. . .Dresden, am 24. Februar. 1837. Vier und dreißigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 7. Februar 1837. ' > (Beschluß.) Btt'üthung über die Berichte der I. und 2. Deputation, den Gefetz- ' entwurf über verschiedene aufdie Staatskasse'zu übernehmende Militairleistungen betreffend. Staatsminister v. Zeschau: Die Regierung hat durch diePorlagedes Gesetzes, von welchem es sich handelt, der ge ehrten Kammer die Neberzeugung gegeben, daß sie die Misita ir- leistungen als solche Leistungen ansieht, deren Aufhebung u. Aeber- nahme der diesfallsigen Vergütung auf das Budjet als etwas Wünschenswerthes anzusehen ist. Sie hat ferner S. 263. der 1 Mich, der Landtags-Akten bei derVorlage desBudjets erklärt, daß sie die vorhandenen Mittel mrtVergnügen für solche Zwecke ver wenden würde, welche sich im Verfolg der ständischen Verhand lungen als vorzugsweise nützlich ergeben dürften. Es kam nun bei der Werathung über das vorliegende Gesetz in der Deputa tion die Ansicht zur Sprache, daß es wohl am zweckmäßigsten sei, statt einer solchen theklweisen Maßregel, wie das Gesetz 1 beabsichtige, etwas Größeres durchzuführen, und die in eini-1 gen'Staaten bereits erfolgte gänzliche Üebcrnahme der Militair-! leistungen auf das Budjet und zwar noch vor Ausführung,des Grundsteuerspstems hier zur Ausführung zu bringen. Es ist nicht zu leugnen, daß diese Idee auch die Regierung ansprach, und daß sie in den Mittheilungen, welche sie der Deputation ge macht hat, sich in dieser Weise ausgesprochen hat. Sie konnte sich aber nicht bestimmt darüber erklären, weil sie nicht zu über sehen vermochte, welche Veränderungen bei der Berathung des Budjets, und welche Wünsche und Anträge in der.Mge.sich noch ergeben möchten. Diesfst der Grund, warum sie eine bestimmte Erklärung, mit welcher sie gern entgegen gekommen wäre, jetzt Zurückhalten mußte. Unzweifelhaft wird also, die hauptsächlichste Erledigung der ganzen Angelegenheit nicht frü her als bei oder während derBerathung des Budjets stattsinden können. Indessen, wenn zwei Angelegenheiten mit. einander in genauer Perbindung stehen, so muß man mit einyr anfangen, sich im Allgemeinen aussprechen, was man über diese Angele genheit, welche Zuerst in Vortrag gezogen wird, sentire, um dann bei der definitiven Beschlußnahme näher darauf einzuge hen. Fälle solcher Art haben wir bei der vorigen Standeper- sammlüng unendlich viele gehabt, und man muß allerdings so verfahren, um endlich einen definitiven Beschluß fassen zu kön ¬ nen. Von dieser Seite, wie ich glaube, von der praktischen, hat die Regierung den vorliegenden Gegenstand angesehen. Sie ist einverstanden gewesen, daß man auf die spezielle Berathung des Gesetzes nicht eingehe, da es überflüssig sein würde, wenn man eine radikale Maßregel in dieser Hinsicht zur Ausführung bringen sollte. Sie hat daher den Antrag, wie er vorliegt, nicht anders angesehen, als für einen solchen, daß die geehrte Kam mer, wenn sie ihn annimmt, sich dafür ausspricht,, daß sie die Uebernahme der Militairleistungen auf das Budjet als eine solche ansehe, die wünschenswerth und zweckmäßig sei, daß sie so dann, wie sich bei einem solchen Gegenstände von selbst versteht, eine Antwort von der Regierung zu empfangen habe, welche, die Regierung mag ganz oder theilweise auf den Antrag eingehen, die nothwendige Folge haben muß, einige Veränderungen in den Postulaten, auch in dem Einnahme-Budjet vorzulegen, sie genau zu bezeichnen, ingleichen das Gesetz vorzulegen, welches in Hinsicht auf die Militairleistungen nothwendig sein möchte, und namentlich den Theil der Ordonnanz, der hier einschlagen würde. Zu wünschen hatte die Regierung allerdings, daß bei dieser Gelegenheit auch die Frage in Erörterung gezogen werden möchte, nach welchem Verhältnis! man überhaupt, wenn diese Militairleistungen den Städten und in einem niedern Verhält nisse dem Lande abgenommen werden, nach welchem Verhält nisse, sage ich, dem Lande Erleichterung in der bezüglichen Ab gabe zu gewähren sei. Ich glaube, diesen Punct konnte die Deputation bei dem gestellten Anträge nicht ganz bei Seite las sen. Ob es nothwendig war, auf Summen und Zahlen einzu gehen, ist eine Frage. Die Negierung hat sich bereits in den Motiven zu dem Dekret über die Aufhebung gewisser Militair leistungen für das Verhältniß wie 1:2 ausgesprochen. Ist die geehrte Kammer damit einverstanden, so hat die Regierung einen sichern Anhalt in Beziehung auf die zu machende Vorlage. Die geehrte Deputation hat jedoch eine andere Rechnung, ein etwas davon abweichendes Verhältniß aufgestellt; es scheint mir dahernothwendig, daß, wenn'man einenAntrag,wieder vor liegende, stellt, man jetzt darüber klar werde, ob man mit dem Verhältniß, was die Regierung bezeichnet hat, oder was die Deputation zur Grundlage angenommen hat, einverstanden sei. Dies Perhältniß muß jetzt oder später zur Sprache kom men; ich bin daher der Meinung, es wird die fernere Berathung über diesen Gegenstand und die ganze Angelegenheit ungemein befördert, wenn man diesen Punct jetzt erörtert und Zur Diskus sion in der Kammer bringt, Ob der Schlußantrag vielleicht etwas allgemeiner zu fassen wäre, ob sich auf bestimmte Sum-
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