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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Hm. Staatsministers völlig an; aber es ist nothwendig einzu gehen auf die Frage, ob 1^p.6. nothwendig seien, um den Sachs. Credit aufrecht zu erhalten. Die Ständeversammlung kann und muß einen solchen Tilgungsplan anerkennen. Aber die Frage: ob 1-^-p.V. nothwendig seien? ist nicht erörtert worden, sondern bloß, ob auf 3 Jahre oder auf längere Zeit bewilliget werden soll. Die Deputation selbst hat ausgesprochen, es sei auf 3 Jahre geschehen, und ich muß gestehen, daß ich dies auch geglaubt habe. Jetzt aber verlangt man eine Anerkennung des Lilgungsplans, und die Kammer kann dies, wenn sie sich dar über erklärt, ob sie 1z p. 6. nicht zu hoch findet. Aber mir scheint der Satz allerdings etwas hoch. Abg. Adler: Ich trage darauf an, daß die Abstimmung- über diesen Punct vielleicht heute ausgesetzt würde. Nachdem der Präsident den Antrag des Abg. Adler: daß dieAbstkmmung über das Deputations-Gutachten für heute ausgesetzt würde, der Kammer vorgetragen hatte, treten ihm alle Mitglieder bei; bevor aber der Schluß der Sitzung erfolgt, trägt der Vicepräsident v. Haase noch darauf an, die Staatsregierung um Mittheilung der Akten über den Antheil der Stadt Dresden an den Lotterie-Ueberschüssen zu ersuchen. Die weitere Berathung dieses Antrags wird auf die nächste Sitzung verschoben, die gegenwärtige aber nach 2 Uhr ge schlossen. Fünfte öffentliche Sitzung der l. Kammer den 2. December 1836. Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf: gegen die Th eil- nahme am Lotto und an auswärtigen Lotterieen. Die Sitzung beginnt nach 10 Uhr, es sind 35 Mit glieder anwesend, der Secr. Hartz verliest das Proto koll, dasselbe wird genehmigt und von den Mitgliedern v. Pflugk und v. Hartitzsch mit unterzeichnet. Auf der Registrande befindet sich: 1) Vom 1. Dec. Die Chausseewärter des vierten amts- hauptmannschastlichen Bezirks Joh. Gottlob Leuteritz und Cons. bitten um Aufnahme in die Zahl der Staatsdiener und Zusicherung künftiger Pensivnirung in den dazu geeigneten Fällen (an die 4. Deputation). 2) Protokoll - Extract der H. Kammer vom 29. Novbr. 1836 über den Entwurf zu dem provisorischen Steuer- und Abgabengesetz für das Jahr 1837 (an die 2. Deputation). Präsident zeigt der Kammer an, daß sich Fürst Neuß wegen Kränklichkeit habe entschuldigen lassen, und daß auch der Bürgermeister Wehner durch Krankheit vielleicht auf meh- namentlich die Neueingetretenen der H. Kammer, den Entwurf nicht besitzen, so muß es wünschenswerth sein, daß die Mit glieder der Kammern denselben bei Zeiten in ihre Hände be kommen. — Der zweite Gegenstand betrifft das Decret über das Militairstrafgesetzbuch; dieses Decret enthalt die Zusiche rung, daß dasselbe bald an die Ständeversammlung kommen werde, und auch einige Eröffnungen über das von der König!. Regierung publicirte Gesetz. In dieser letztem Beziehung wird sich die Kammer erinnern, daß wir den Beschluß gefaßt haben, über den allgemeinen Theil schnell zu berathen; der specielle Theil wurde der Regierung zur Redaction überlassen, für diejenigen Puncte, bei denen in Folge des allgemeinen Theils sich Abänderungen nöthig machten. Die Regierung hat sich bewogen gefunden, den speciellen Theil in einigen Punkten verschieden von der ständischen Erklärung zu fassen, ohne daß nach unserer Ueberzeugung der Sinn alterirt wird; im zweiten Theil hat Einiges ergänzt werden müssen, was wohl nach unserer Ansicht im Sinne der Ständeversamm lung gelegen. Die Sache scheint an sich einfach, und unsere Ansicht ging dahin, daß es durch mündliche Referirung in der I. Kammer berathen, von derselben Beschlüsse gefaßt werden könnten, sie beizulegen und an die II. Kammer abzugeben. Ob die Kammer wünsche, daß ein schriftlicher Bericht abgege ben werde oder nicht, stelle ich derselben anheim. In beiden Fallen würde ich bitten, den Gegenstand auf die nächste Ta gesordnung zu bringen. Der Präsident stellt hierauf die Frage, ob die Kam mer in Bezug auf den von Sr. König!. Hoheit in Antrag ge brachten Gegenstand einen mündlichen Bericht abgestattet und denselben zu vernehmen wünsche? Wird einstimmig bejaht. Präsident: Dann würde ich zuvörderst diesen Gegen stand auf die Tagesordnung bringen. Secr. v. Zedtwitz: Es ist von Sr. Königl. Hoheit der Antrag gestellt worden, daß der den Ständen am vorigen Land tage von der Staatsregierung vorgelegte GesetzentwurfüberAuf hebung der Bannrechte aufs neue gedruckt in die Landtagsak ten kommen solle. Ich setze aber voraus, daß viele Mitglieder der I. und II. Kammer die Landtagsakten vom vorigen Land tage noch besitzen, und ebenso, daß noch ein Vorrath von Exem plaren vorliegen werde, so, daß diejenigen, die noch nicht im Besitze davon sind, dazu gelangen können. Es würde also auch vielleicht nur eine sehr unbedeutende Anzahl Exemplare jenes Gesetzentwurfs nöthig sein, um dem gefühlten Bedürfnisse ab zuhelfen, und ich möchte daher wünschen, daß der Antrag Sr. Königl. Hoheit dahin modisicirt würde, daß die Redaktions-De putation zur Besorgung eines anderweiten Abdrucks in die Landtagsakten nur für den Fall angewiesen würde, wenn dem rere Lage abgehalten sein würde, in der Kammer zu erscheinen. Prinz Johann: Im Namen der 1. Deputation habe Bedürfnisse nicht auf andere Art abgeholfen werden könnte, ich eine ergebene Bitte und Anfrage an die Kammer zu stellen. Prinz Johann: Das kann gleichgültig sein, wenn sie nur Die Erste besteht darin, daß, sobald die übrigen Geschäfte der in die Hände der Mitglieder gelangen. Redaction es erlauben, doch das Gesetz über Aufhebung der 8 Staatsminkster v. Nostitz und Ianckcndorf: Es ist Bannrechte in den Landtagsakten gedruckt werden möchte;« allerdings, ehe die Vorlage des Gesetzentwurfs erfolgte, in Frage denn da ein Theil der Mitglieder der Ständeversammlung, I gekommen, ob ein nochmaliger Abdruck desselben nöthig sei?
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