Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
men einzulassen sei, habe ich der geehrten Deputation und der Kammer zu überlassen. Referent Sachße: Irgendwo muß angefangen wer den ; es muß erklärt werden, daß man die disponible Summe entweder zu diesem Zwecke oder zu einem andern verwenden wolle. Wollteman davon abgchenund erst dasBudjetberathen und alle andern Anträge berücksichtigen, so würde bei jedem ein zelnen Satze die Frage entstehen: welcher Meinung ist die Stän deversammlung in Bezug auf den Antrag, der jetzt vorliegt? Die Kammer wird sich in keinem Falle bestimmt entschließen können, wenn sie nicht weiß, wie weit die Kassenbestande zur Übertra gung der Militairleistungen in Anspruch genommen werden. Also halte ich immer für das Beste, man entschließt sich jetzt dar über, ob eine solche Uebertragung in der Maße, wie sie von der Deputation vorgeschlagen worden ist, oder nrit einigen Modifi kationen in Ausführung gebracht werde; dennwennvorhin vorge schlagen worden, es möge der Betrag genauer berechnet, und ein Gesetzentwurf von der Staatsregierung vorgelegtwerden, sohalte ich beide Maßregeln, ehe man sich nicht bestimmt hat, ob man die vorgeschlagene Uebernahme stattfinden lassen will, nicht für an gemessen. Man würde auch dann zwei Gesetzentwürfe haben, den jetzt vorliegenden und einen neuen. Es würde zugleich die Sache in Aufschub kommen, es würde die Vorlage des Gesetz entwurfs in eine Zeit fallen, wo sich eine Menge Geschäfte zu sammendrängen; man würde in der That in Verlegenheit gera- then, wenn das nicht angenommen würde, ob man darauf zu rückkommen könnte, da vielleicht nicht mehr Zeit übrig bliebe. Jedenfalls müßte man aber bei Berathung des Budjets wissen, welchen Gang man zu nehmen habe, ob den, wie Hie Regierung vorgeschlagen hat, oder ob noch werter gegangen werden soll kn der Maße, wie von der Deputation beantragt worden ist. Ich halte in der That dafür, daß ein Aufschub, wie die Amendements, welche eingereicht worden sind, beabsichtigen, auf Aufhebung der Sache hinauslaufe. Es würden die Kräfte und Mittel, welche dazu nothwendig sind, inzwischen zersplittert, sie werden da und dort hin verwendet werden, während man hier etwas Größeres und allgemein Wohlthätiges, das selbst von denen erkannt wor den ist, welche sich nicht für den Antrag der beiden Deputationen erklärt haben, durchführen könnte. Den Vorschlag, aufGesuche, Petitionen und Anträge Rücksicht zu nehmen, die theils schon ein gereicht seien, theils noch kommen könnten, halte ich ebenfalls für unzweckmäßig; denn man könnte dann weder bei demBud- jet noch sonst wo zu einem Beschluß kommen. Die vom Abg- v. Thielau erwähnte Herabsetzung der Salzfuhrlöhne ist zur Zeit nur eine Petition, nicht Etwas, was von Seiten der Regierung beabsichtigt wird, und es laßt sich gegen den Antrag sehr viel an führen, daß wohl zu zweifeln ist, ob er durchgeht. Die Erleich terung allerdings ist wünschenswerth; es ist aber keine Frage, daß dadurch keine so schneidende Ungleichheit und Ungerechtig keit, man kann dieses wohl sagen, gehoben werde, wie hier, wo aus höheren Rücksichten die Erleichterungen der Staatsbür ger gefordert werden, deren wohlthätige Folge sich auf das glän zendste ergeben wird, wenn der Antrag der Deputation Anklang findet. Nicht bloß die Städte sind dabei betheiligt, sondern auch durch den Erlaß an den Cavallerieverpflegungsgeldern das Land. Die Cavallerkeverpfiegungsgelder sind solche Lasten, welche alle Grundbesitzer, die besteuert find, treffend Wer Cavallerieverpfle- gungsgelder zu entrichten hat, hat auch Schocke, und die mit Schocken behaftet sind, haben mit geringen Ausnahmen auch Quatember; also kommt fast allen Grundsteuerpfiichtigen der Erlaß zu gut. Abg. v. Thielau: Wenn ich den Hrn. Staatsminister richtig verstanden habe, so ging seine Ansicht dahin, dm Haupts sächlichen Punct herauszuheben, um den es sich dreht, nämlich: welcher Maßstab soll angenommen werden, nach welchem eine Berechnung der Ausgleichung zwischen Land und Städten statt finden soll. Keineswegs hat sich der Hr. Staatsminister dage gen erklärr, daß eine Aenderung der Vorlagen stattsinden müsse. Ganz natürlich, daß, wenn ein solcher Antrag so bedeutendeAen- derungen herbeiführt, auch die Vorlagen geändert werden müssen. Ich kann also dem Vorwurfe nicht stattgeben, als wenn mein Antrag bewirke, daß zwei Dekrete zu berathen waren. Sehr na türlich ist es, daß, wenn zwei Deputationen den Antrag stellen, daß der ganze Maßstab, welchen ein Dekret angenommen, ver ändert werde, und die Regierung darauf eingeht, zwei Vorlagen da sein werden; die eine Vorlage würde allerdings abgeworfen werden, oder vielmehr man würde sich von der einen zur andern wenden, wenn die erste oder letzte nicht ausführbar wäre. Die Gründe aber, welcheich aufgestellt habe, habe ich nicht widerlegt ge sehen ; denn es istunmöglich, ich muß es offen erklären, das Budjet fürdasMilitair zubearbeiten,wcnnnichtVorlagen da sind,um dar auszuersehen, wie sich das Verhattniß wegen der Militairleistun gen gestaltet. Ich glaube, daß es sehr zweckmäßig wäre, wenn wir' bei unsererBerathung jetzt auf den einzigen Punct uns beschränk ten, nämlich auf die Ausgleichung des Maßstabes von 2 zu 5, und 1 zu 2, oder welcher Mäßstab es sei, um dem hohen Mini sterium einen festen Anhalt zu geben. Wenn man von der An sicht ausgehen wollte: die Berathung über diese Sache verschie ben, heiße, dieselbe ganz beseitigen, so glaubeich, daß das unrich tig ist; dazu gehört die Verwerfung des ganzen Antrags. Dem Grundsätze, daß man andere Abgaben aufziehen müssen, umdiese Abgabe zu erlassen, möchte ich mich nicht anschließen, da dies eben so sehr eine Pragravation wäre, als die jetzt vorhandenen; eine Abgabe mit der andern zu verwechseln, 'odereine aufzuheben und die andere aufzuziehen, kann nicht im Sinne der Kammer liegens Also im Interesse des Allgemeinen, weil ich wünsche, daß eine Aenderung statt finde, sprach ich dafür, daß dieserPunct herausgehoben und der schon mitgetheilte Antrag (s, Nr. 76. d. Bl. S. 1148.) an die Regierung gebracht werde., Staütsminister v° Zeschau: Das Ministerium ist im All gemeinen mit den Ansichten, welche der Abg. v. Thielau so eben ausgesprochen hat, einverstanden; es geht dies schon aus den Mittheilungett hervor, welche ich früher der geehrten Kammer machte. Es scheint mir, daß zwei PUncte vorliegen, welche bei dem vorliegendden Berichte von der geehrten Kammer in Diskussion kommen müssen, nämlich die eine Frage, ob das hier
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder