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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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1IZ3 nahem Resultat gelangt wäre,- so behielt man sich vor, einen Antrag dahin zu stellen, daß die Staatsregierung ersucht werde, die Militairleistungen, soweit'die Kräfte -der Staatskassen ge statteten, auf das Budjet'zu übernehmen und der Kammer "hierüber die erforderlichen'fMittheilungen-zu'machen; 'so dätz dann über die einzelnen Positionen bei Berathllttg über das Budjet Beschluß gefaßtwerden könnte. > ' Abg. Scholze: Das Deputations-Gutachten habe ich mit unterschrieben, jedoch Nur unter der Bedingung / daß es nur alsProvisvrium üngenommen'werde, und weil ich glaubte,' es würde in dör Kammer nicht viel darüber diskutirt/ sonderst dasselbe sogleich angenommen werden. Da sich' aber" das Gegentheil gezeigt hat, und ich durch die Berathung. zu Mer andern Ansicht gekommen bin, so wollte ich mir erlauben, einen Antrag an die Kammer zu stellen. ES liegt die Frage vor, daß ausgemittelt werden soll, nach welchem Verhältnisse die Berechnung zwischen/Stadt und Land stat'tsindeÜ soll. Ich muß noch bemerken, daß von der Deputation Vorschläge ge macht worden sind, aber ich kann weder dem einen noch dem andern beitreten. Daher erlaube ich mir den Antrag an die Kammer zu stellen. Präsident: Ich habe die Berathung noch nicht eröffnet ' und hatte überhaupt meinen Vortrag noch Nichtbeendet. Wenn jetzt schon einmal über die Sache selbst gesprochen worden ist; so ersuche ich zuvörderst den "Referenten, Vortrag über diesen Gegenstand zu machen, und dann sollen die Abgeordneten Scholze und Adler das erste Wort haben, sonst würde ja aus der Diskussion leicht eine Confusion Erden können. Abg. S cho lze: Ich habe geglaubt/ die Berathung hätte begonnen, sonst würde ich mich nicht unterstanden Haben, darüber zu sprechen. Es besteigt nunmehr die Rednerbühne Referent Sachße: Die verehrte Kammer hat beschlossen, zunächst darüber zu'bLrathen, welches Verhältniß zwischen den Garnisonstädten und dem Lande und was dazu gerechnet wird, bei Uebernahme der Militairleistungen-auf die Staats kasse beobachtet werden soll,üb das Verhältniß der Schockzahl in den Garnisonstädten zu der auf dem Lande, oder ob" die Bevölkerung der Garnisonstädte' zu der des Landes und was sonst in 'Beziehung auf die Cavallerieverpflegungsgelder und Portions- und Rationsgeld'er dahin gerechnet wird, zu Grunde gelegt Wörden soll. Das -Verhältniß derselben ist folgendes, wie es auch im Berichte beinerkt ist. Die Einwohnerschaft beträgt in den Garnisonstadten 416,347; in den Wasallenstäd-- ten und auf dem Lande 1,164,023.- Das Verhältniß der Schocke ist das wie 1 zu 2-, - das Verhältniß der Bevölkerung ist das wie 1 zu 3. Würde das erstere Verhältniß angenom men, so-würden dabei die Städte sich in Vortheil befinden; würde dagegen das Verhältniß der Bevölkerung zur Grund lage der Ausgleichung angenommen, so würde das Land das sein, was im Vortheil ist. Die Mitte von berden ist das Ber- hältniß von 2 zu 5. Da nun, wie die Staatsregierung in ihren Mittheilungen bemerkt, jedes jener Verhältnisse zu be ¬ rücksichtigen/ so haben-Heide Deputationen angemessen gefun-i den,'sich fürchiese Mitte zu bestimmen'und der Kammer vor zuschlagen, sie möge diese Mitte von 2 zu 5 als Maßstab zur Ausgleichung der Militairleistungen annehmen. ' -Abg. Scholze: Ich habe schon erwähnt, was der Refe rent jetzo sagte; ich kann aber weder dem einen noch dem an dern Vorschläge nunmehro. noch meine Zustimmung geben. MeinÄntrag-lautetfolgendermaßen : „Daß sich auf keine andere Norm einzulassen sei,-als auf gänzliche Aufhebung aller Mi- litaiAeistungen-in Stadt und Land , so-daß sämmtliche Ser- vislasten der bequartierten und der nicht bequartierten Städte, so wie"«der Ofsiziersquartiergelder der benahmten 6 Städte, als auch sämmtliche Cavallerieverp flegüng sgelder, das Ean- tönnement, dieMilitairvorspannfuhren und die Magazinmetze- in Wegfall kommen.' - Wenn etwas' durch wie bereiten Ueber- schüffe oderaufandere entsprechende Art nicht zu decken ist, so soll dann das Ermangelnde durch die Steller von Land und Städ ten beigetrieben werden." Ich erlaübe mir hier noch zu bemer ken: dann könnten sämmtlicheServisgelder'auch ohneWeiteres in Wegfall kommen: Wie könnte sonst auf irgend eine Weise etwas Gleichförmiges zu .Stande kommen, was Stadt und Land auf gleiche Weise befreite llnd auf gleiche Weise besteuerte, wie es doch eigentlich'M soll! Soll das Verhältniß wie l zu 2 berechnet werden/so müß ich erinnern-, daß wir seit 30 >is 40 Jahren die Cavallcrleverpslegungsgelder bezahlt ha ben, ein Jähr wie das andere, ohne Unterschied; in den Städten- hat sich aber in dieser Zeit Manches geändert, bald wurde mehr, bald weniger bezahlt, zuweilen gar Nichts. Sollte das Verhältniß wie 1 zu 3 angenommen werden, so würde dies ebenfalls nicht zü-billigen sein-namentlich bei Real leistungen, indem sie nicht nach der Consumentenzahl aufge bracht werden können; eben darüm kann auch das Verhältniß von 2 zu 5 nicht angenommen werden. Nur muß ich mir er lauben zu bemerken, daß ein Deputirter gestern aussprach, und es ist zu verschiedenen Malen schon zur Sprache gekom men, man müsse Rücksicht darauf nehmen, daß die Städte schon ohnedies zu viel Gewerbsteuer zahlten. Dem kann ich nicht beistimmen; denn das Gewerbe wird besteuert in seinem vollen Umfange, wo es zu finden ist, in Städten sowohl als auf dem Lande, und man sollte doch berücksichtigen, was die Städte durch ihre Berechtigungen, Monopole, Bannrechte und Zunftzwang für Vortheile genießen. Würde dis Ge werbsfreiheit im vollen Sintte des Worts eingeführt, so glaube ich wohl, daß das Land in zwei Dezennien vielleicht mehr Ge werbsteuer zahlen würde, als die Städte. Auch giebt das Land in meiner Gegend ohnedem schon Gewerbsteuer genug. Ebenfalls habe ich schon sprechen gehört, daß bei der neuen Grundbesteuerung das richtige Quotalverhältniß zwischen Stadt und Land wieder müsse ausfindig gemacht werden. Dem kann ich nicht beisiimmen, und es würde ganz der Z. 39. der'Verfassungsurkunde entgegen treten, wonach Alles nach richtigem Verhältnisse der Qualität und Quantität nach be steuert werden soll. Ich muß daher der geehrten Kammer
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