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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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«ran das, was im Jnlandeproduzirt wird- aus dem Auslandebe- ziehe,obschon es im Auslande weit wohlfeiler als im Inlande selbst Erzeugt werden kann. Man hält Hingegen, was im Inland er zeugt, verzehrt wird, bloß darum, unter welchen Umständen es auch sei, für keinen Verlust. Es sind das, wie ich schon bemerkt habe, staatswirthschastliche Jrrthümer, und ein solcher ist es auch, wenn eine GarnisoN-Stadt, welche die Einquartierung verloren hat, sie .wieder verlangt. Die Summen, welche sie nach der Ordonnanz aufzubrrngen hat, sind so groß,, daß dre Gewinnprozente, welche durch die Consumtion des Militairs unter die Gewerbtreibenden verbreitet werden, im Verhältniß zu dem Opfer, welches die,Stadt dafür bringt, ausnehmend geringer sind. Ich führe nur die Stadt Freiberg an ; diese muß jährlich vü'vg, 5200 Thlr.zu den Lasten aufbringen. Man. Hat dort ebenfalls gewünscht, Einquartierung zu haben; ein Th eil der Einwohner wünschte es jedoch nicht, weil dieser die richtige Ueberzeugung hatte, daß es mit großen Opfern ver bunden sei. Darauf ward Rücksicht genommen; weil diesem Theile die Ueberzeugung nicht zu verschaffen war, daß ein wah rer Verlust eintrete, so kommt es, daß eine Stadt genöthigt ist, wider ihr besseres Wissen in dergleichen Fälle nachzügeben. Was den Antrag der Abg. Scholze betrifft, so laßt sich in die sem Augenblick nicht übersehen, ob das Land oder die Städte besser wegkommen werden, und auf welcher Seite der Gewinn sei. Die Deputation hat das Verhältniß, wie 2:5 angemes sen gefunden und ist überzeugt, daß es für Stabt und Land, das richtige sei, weil es die Witte hält. ........ ", - Abg. Koch: Ich wollte^nur "Einiges auf Has, was von Sr. Exzellenz demHrn. v. Leyßer angeführt worden .ist, er- wiedern. Es ist mir nicht bewußt, daß jemals die StadtBorna ! um Wegnahme der Garnison gebeten hatte, am allerwenigsten aber darum, daß man ihr die weggenommene Garnison wie- > der geben solle. Sie war um so weniger veranlaßt, darum zu bitten, als sie die Garnison nie los geworden ist. Wenn es aber auch geschehen wäre, so würde ich.mich doch darüber gar nicht wundern können, weil die Interessen in einer Garnisonstadt sehr verschieden sind, und die Bürgerschaft in dieser Hinsicht in zwei Theile zerfällt. Ern Theil hat von der Garnison Vortheile, und dieser wünscht immer, daß die Garnison bleiben möge, und so könnte ich mich auch nicht wundern, wenn.der Theil, welcher in unserer Stadt Vortheile von, der Garnison gehabt habe, hintennach, wenn die Garnison wirklich verlegt worden, ge wünscht hatte, daß solche wieder in die Stadt gelegt werde. Dagegen hat der Theil, welcher keinen Vortheil von der Gar nison zieht, von derselben einen um so größeren Nachtheil, in dem das Mißverhältniß bei Aufbringung der Leistungen unter den bequartjerten und nicht bequartisrten Garnisonorten zu groß ist. Ich will nur em Beispiel, anführen, das mir be kannt ist. Es ist das bei der Stadt Dedemn, wo sich das Verhältniß der Seitragspflichtigkeit so herausgestellt hat, daß früher, als die Stadt Garnison hatte, ein Haus mo natlich I Khlr. 4 Gr. bis 1 Thlr° 8 Gr. Servis gegeben haben soll, während gegenwärtig em solches kaum 6 Br. zu bezahlen haben wird. Dies muß allerdings beweisen , daß die Ungleich« heit groß ist, daß die Last für die Garnisonstadte drückend ist, und daß daher wohl von einem großen Aheile der Einwohner nicht gewünscht werden kann, daß die Garnison bleibe. - Abg. v. Leyßer: Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, in welchem Jahre dies gewesen ist; ich werde in den Brigade-, akten nachsehen lassen; irre ich mich nicht, so muß es in den Jahren.von 1815---.I81.8 gewesen,sein. Ob es zur Ausführung gekommen ist, weiß ich nicht, daß. aber ein ähnlicher Antrag, geschehen, dessen glaube ich mich mit Bestimmtheit erinnern zu können. . Abg. Koch: Sr. Excellenz der Herr Kriegsminister sind erst kürzlich bei uns gewesen; es kam damals derselbe Gegen stand zur Sprache, und überzeugten Sie Sich-,., daß Borna nicht mit unter denjenigen Städten begriffen gewesen, die um-, Wegnahme der Garnison, gebeten. ...... Staatsminister v. Zezschwitzr Seit der Zeit, wo ich die- Verwaltung übernommen habe, ist allerdings in der Stadt Borna keine Veränderung hinsichtlich der Garnison geschehen.. Indessen wird der Deputirte sich erinnern, daß, als ich vor. einigen Jahren daselbst gewesen und dis Frage gestellthabe,- ob der Ort die Beibehaltung der Garnison wünsche, man sich- bestimmt dahin ausgesprochen hat, daß dch Entnehmung.der Garnison nicht erfolgen möge. . Abg, v. v., Mayer:. Die vorliegende Maßregel ist von der, einen Seite hervorgehobech worden als ein Akt der Gerech tigkeit, indem einzelne Städte im Lande besonders prqgravirt wären,..und es somit unbedingt nvthwendig scheine, dieses,- Verhältniß aufzuheben, während man von andern Seiten den Gegenstand , als eine allgemeine Ausgleichung aller vorhande nen Ungleichheiten ins Auge gefaßt hat. Ich möchte nun we-. der von dem einen, noch von dem andern Prinzips ausgehen.. Ich halte die Sache einerseits für ein reines Kassengeschäft, und auf der andern Seite für eine Maßregel., welche auf eine merkliche Erleichterung im Lande abzweckt. Als ein bloßes Kassengeschäft in sofern, als nach dem hohen Dekrete und dem Deputations-Berichte vielleicht einige Hunderttausend Thaler Ueberschuß in Kasse sich befinden und respektive übrig bleiben werden, die man für den Augenblick nicht braucht und nicht müssig lassen will; sie den Steuerpflichtigen unmittelbar zu rückzugeben, das. würde nicht thunlich sein. Es ist daher, auf ein Auskunstsmittel gedacht worden, auf welche Weise - die Gelder zum Wohl des Staats angewendet werden sollen. Da ist man nun der andern Ansicht der Sache näher getreten, indem man mit diesen Geldern eiste Maßregel der Erleichterung der Abgabenpflichtigen zu bewirken versucht hat. Als eine solche Maßregel böt sich die Uebernahme gewisser Militairlei- stungen aufs Budjet dar>- ' Man wählte dazu solche, welche an sich ungleich lüsten und überdem die Administration er schweren und verweitläustigen.. Diese Leistungen sind im De krete .genannt. Auf dieser Grundlage hat nun die Deputa tion fortgebaut, nur ist sie etwas weiter gegangen. Sie fetzt nämlich voraus, daß die Kaffenbestände so groß sind oder
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