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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Wer dabei besser wegkommt, das ist im-Vvraus nicht zu sehen. Ich habe nur den Fall im Auge, daß die Steuerpflichtigen nicht benachtheiligt werden. . Abg. Atenstädt: Ich theile die Ansichten, welche der Abg. v. v. Mayer ausgesprochen hat, und finde jedenfalls den Antrag, welchen der Abg. Scholze gestellt hat, völlig unaus führbar. Er scheint mir auf der einen Seite zu eng und auf der andern Seite zu weit gestellt zu sein; zu eng, weil er die Militairlasten, welche künftig wegfallen sollen , speziell genannt und doch nicht alle angegeben hat. Er hat mehrere übergan gen, von denen nothwendig zu wünschen steht, daß sie eben falls in die Ausgleichung mit ausgenommen werden. Ich rechne dahin die 30,000 Lhlr.', welche die Stadt Dresden zu den Kasernirungskosten beizütragen hat. Diese finde ich nicht in seinem Anträge, es würden sich wohl auch noch mehrere finden lassen. Wenn ich dagegen den Antrag zu weit gestellt finde, so habe ich zu bemerken, daß der ganze Antrag Nichts weiter besagt, als die Ausführung der 39. ß. der Verfassungsurkunde. Es wäre sehr zu wünschen, daß wir schon jetzt an dem Zeit punkte ständen, wo dieAusführung dessen möglich werde, was die 39. tz. der Verfassungsurkunde angekündigt hat. Allein -er Abg. Scholze hat übersehen, daß die Bedingungen, wel che jener Zusicherung untergelegt worden, noch gar nicht vor handen sind. Sie sind abhängig gemacht worden von der Einführung einer neuen Besteuerung in Hinsicht auf die direk ten und indirekten Abgaben, und daß die Realbefreiten nach richtigem Verhältnisse beigezogen werden. Würde jetzt der An trag angenommen, so wäre es nicht möglich, die Realbefreiten beizuziehen, oder man würde von Neuem unterhandeln müs sen, nach welchem Verhältnisse sie beitragen sollen, und hier auf Schwierigkeit stoßen, welche jetzt nicht übersehen werden können. Sonach würde lediglich diese Last von Stadt und Land aufzubringen sein; es würde ein Lheil davon befreit blei ben, weil er nach richtigen Verhältnissen nicht beigezogen wer den könnte. Die Verhältnisse zwischen Stadt und Land hin sichtlich der Schock- und Quatemberbeiträge sind so ungleich, daß auch deshalb Klagen veranlaßt werden würden. Der Antrag scheint sich überhaupt von dem ganz zu verirren, was in der letzten Sitzung über den Gegenstand beschlossen worden ist. Man schien mit der Wohlthatigkeit der Maßregel einver standen zu sein und wollte sich heute nur einigen, wie solche auszusuhren sei und nach welchem Verhältnis Ich wüßte nicht, warum man nicht das mindere Gute jetzt annehmen wollte, wenn es nicht möglich ist, das mehr Gute zu errei chen. Es ist immer eine Wohlthat für Stadt und Land; für -ie Städte insofern, als sie gmöthigt sind, eine besondere Abgabe und mit ihr auch einen besonder» Regieaufwand auf- zubringen. Schon dadurch wird die Abgabe lästig, weil die sen Aufwand -er andere Lheil nicht zu tragen hat. Auch die bequartierten Städte sind bedeutend prägravirt. Die Vergü tung , welche ihnen gewährt worden,. hat nie das ersetzen kön nen, was, .sie für die Standeinquartierung haben aufbringen müssen. Es ist zwar entgegen gehalten worden, daß wahrend die bequartierten Städte auf der einen Seite den Wunsch aus gesprochen, von der Garnisonlast befreit zu werden, auf der andern. Seite dieselben Städte die. Bitte vorgebracht hätten, sie wieder mit Garnison zu. versehen. Ich gebe zu, daß ein Lheil der Bürger von der Garnison Gewinn bezieht, und diese sind es auch, welche den Wunsch anregen. Allerdings wird ein nicht unbedeutendes Kapital dadurch in Umlauf ge setzt. Allein wenn man auch dieses Kapital hoch anschlägt und annimmt, daß in einer Stadt bloß durch die Garnison 30,000 Lhlr. in Umlauf gefetzt werden, so will es viel sagen, wenn man 3000 LHlr. als reinen Gewinn für die Stadt ansehen will. Muß nun eine solche Stadt 3000 Thlr. Servis auf bringen, um 3000 Lhlr. wieder im Handel und Wandel zu gewinnen, so bleibt das immer ein Mißverhältnis Während nur Einige Vortheile haben, finden Andere sich veranlaßt, über die Höhe der Abgaben zu klagen. Gehe ich nun auf den Gegenstand der heutigen Berathung näher ein, so könnte ich mich nur dafür erklären, daß das Verhältniß wie 1 zu 2 an genommen wird. Es scheint mir hier das richtigste Verhält niß zu Grunde zu liegen. Es stehen sich die Schocke der Städte und des Landes gegenüber. Wollte man zugleich auf die Ein wohnerzahl mit Rücksicht nehmen, so entsteht wieder die Frage, ob die Zahl der Einwohner ein angemessenes Verhältniß zu der Summe bietet, die Jeder zu den Lasten des Staates beiträgt. Was man auch sagen mag, die Städte tragen jedenfalls zu den indirekten Abgaben mehr bei als das platte Land. Mögen Jnnungsverhältniffe oder Monopole da sein, so lange sie da sind, muß doch immer dieser Mehrertrag ins Auge gefaßt wer den, wenn es sich darum handelt, was überhaupt von Stadt und Land zu den Staatsabgaben aufgebracht wird. Es ist daher am besten, wenn das Verhältaiß 1 zu 2 bleibt, wie solches die Deputation vorgeschlagen hat. Uebrigens hat die beigezogene erste Deputation in dem Protokolle den Vorbehalt niedergelegt, daß das Verhältniß, wie man solches jetzt an nimmt, nur für den gegenwärtigen Fall eintrete, für andere Fälle aber nicht gelten solle. Es wird aber auch dem Lande in keinem Falle Etwas verloren gehen, wenn man das Ver hältniß, wie 1 zu 2 annimmt. Man kann sich ja Vorbehal ten, daß, wenn künftig sich Ueberschüsse bilden, welche für die Steuerpflichtigen zu verwenden sind, ein weiterer Nachlaß in Grundsteuern für das Land eintrete; da ohnehin früher schon festgestellt worden ist, daß solche Ueberschüsse zunächst zu Er leichterung der Grundabgaben verwendet werden sollen. Stellt man aber jetzt die Summe dessen, was die Staatskassen zu über nehmen haben, zu hoch', so erschwert man die Ausführung der Maßregel oder macht zuletzt, daß sie vielleicht als unaus führbar zurückgelegt wird. Abg. Scholze: Ich muß bedauern, von dem verehrten Abgeordneten so mißverstanden zu sein, denn ich habe nur zur Entgegnung zu erwiedern, weil gesagt worden, daß ich die Z. 39. der Verfassungs-Urkunde dabei schon jetzt zur Ausführung gebracht zu sehen wünschte- daß ich mir nur eine kleine Ab schweifung erlaubte, weil ich schon vernommen hätte, daß man
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