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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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1159 von Seiten der Städte bei der neuen Grundbesteuerung wieder ein neues Quotalverhältniß ausfindig.zu machen gedenke, wor- nach Stadt und Land soll besteuert werden, und bemerkte dabei, daß dieses ganz der §.39. der Verfassungs-Urkunde entgegen sei. Staatsminister v. Z e sch au: Ich werde nur gegen den Antrag des Abg. Scholze sprechen, da es mir nöthwendig scheint, die Diskussion darüber von dem über den Deputations-Bericht zu trennen. Der Abg. Scholze beantragt die Aufhebung sämmt- lkcher Militairleistungen und den Wegfall derPortions- und Ra tionsgelder in der Oberlausitz, ingkeichen der Cavallerie-Ber- pflegungsgelder in den alten Erblandep. Es handelt sich um eine Summe von 480,000 Thlr., von welcher Summe zu Gute gehen würden den Städten 84,000 Thlr. und dem Lande 396,000 Thlr. Der Abgeordnete Hat sich selbst überzeugt, daß die Staatsmittel es nicht gestatten, diese sämmtlichen Lasten auf das Budjetzu übernehmen undcheziehendlich -den'Erlaß zu be willigen, und daß es daher nöthwendig sein werde, das Fehlende durch die Grundabgaben nach dem jetzigen Fuße aufzubringen. Ach glaube, daß dieser Vorschlag hauptsächlich an dem letzten Anträge scheitern wird und muß. Die geehrte Kammer hat sich früher mehrfach darüber ausgesprochen, daß man nach dem un gleichen Fuße, wie der der Grundsteuer jetzt ist, etwas Mehre res nicht aufbringen und es nur einstweilen bei dem Bis herigen bewenden lassen wolle. Es ist dies namentlich beim letz ten Landtage besprochen worden, als es sich von der Regulmmg der städtischen Grundabgaben und den Accisgrundsteuern han delte. Die Staatsregierung mußte sich allerdings damals, als sie den Gesetzentwurf, welcher zu der jetzigen Diskussion Veran lassung gegeben hat, der geehrten Kammer vorlegte, die Frage stellen, nach welchem Verhältnisse wohl das Land bei Vermin derung oder Abschreibung der Mklktairleistungen Lheil nehmen solle. Sie hat sich wohl erinnert, was am letzten Landtage in Bezug auf die Cavallerie-Verpflegungsgelder gesagt worden ist, und daß man damals von der Ansicht ausgLangen, es ständen dicMilitairleistungenden Cavallerie-Verpflegungsgeldern unbe dingt gegenüber, so daß, wenn damit eine Aenderung vorge nommen würde, diese in Wegfall kommen müßten. Es sind je doch vorzüglich zwei Gründe, welche die Staatsregierung be stimmt haben, darauf nicht einzugehen. Ein hauptsächlicher Grund ist nämlich der, welcher in der Kammer noch nicht zur Sprache gekommen ist, daß die Militairlerstungen auch in den ältesten Zeiten immer in solcher Maße zwischen Stadt und Land vertheilt wurden, daß die Last des Landes bei weitem größerwar, als die der Städte. Bekanntlich hatte das Land der Cavallerie Por tionen und Rationen zu gebens Zn den Städten bestand dage dem Abg. v. v. Mayer bemerkt worden: denn es ist gewiß sehr richtig, daß, wenn man Etwas nicht ganz vollständig errei chen kann, so suche man mindestens das Bessere zu bewirken, als das bestehende Mangelhafte, bekzubehalten. Dieser Fall liegt hier vor. Allerdings wirddas Land die bestehende Ungleich heit noch einige Jahre ertragen müssen, aber nicht in dem Um fange, als dermalen; denn es wird, wenn der Antrag angenom men und weiter verfolgt wird, wie sich dies aus den Unterla gen, welche an die Ständeversammlung zu bringen sein werden, Herausstellen wird, dem Lande eine recht wesentliche Erleichte rung zu Theil werden. Abg. Nostitz und Jänckendorfr Auch ich habe mich gegen den Scholzeschen Antrag zu erklären; es sind aber die Gründeschon entwickelt worden, welche mich bewegen, gegen denselben zu stimmen, und ich will mich keiner Wiederholung schuldig machen. Ich erlaube mir aber, über die Sache selbst noch ein Wort zu sagen. Der Antrag des Abgeordneten Scholze beabsichtigt, so wie der Vorschlag der Deputation, die in der Staatskasse vorhandenen Mittel zu einer Erleichterung der Ser vis- und Garnisonslast und der Cavallerie-Gelderpflichtigen; nur geht er viel weiter als die Deputation. Immer bleibt es aber die Hauptfrage: Ob man diese Mittel zu Einführung einer solchen Maßregessoder auf irgend andere Weise zum allgemeinen Besten verwenden will? Bisher hat man den Grundsatz auf den frühem Landtagen gehabt, zunächst die möglichen Erleichterun gen den Grundsteuerpflichtigen zu Gute kommen zu lassen, vor züglich deshalb, weil die Grundsteuer so sehr ungleich ist. In dessen bin ich auch der Meinung, daß es vorzuziehen sein würde, die emtretenden Erleichterungen den Servis- und Cavalleriegeld- pflichtigen Zu Gute gehen zu lassen. Eine solche Maßregel würde« von wesentlicherem Nutzen als ein Erlaß an derGrundsteuer sein; sie würde einen bessern Eindruck machen, und ich erkläre mich daher für den Antrag derDeputation. Was. aber das Verhältniß betrifft, in welchem diese Erleichterung derStadkund dem Lande zu Gute gehen soll, so glaube ich, ist es unmöglich, eine mathe matische Berechnung aufzustellen und eine sichere Ueberzeugung zu,gewinnen, daß man das richtige Verhältniß getroffen habe. Es ist nur eine provisorische Maßregel, die stattsinden soll, bis das neue Steuersystem, eingeführt wird. Ich glaube, daß man hser einer festen Ueberzeugung nicht so nöthwendig bedarf, da es ja eben keine auf eine längere Dauer berechnete Maßregel ist; und erkläre ich mich auch in diesem Puncte mit derDeputation einver standen, so daß das Verhältniß wie 2 zu 5 anzunehmey sein dürfte. Abg. v. Dieskau: Ich glaube, es würde sich über den gen nur die Verbindlichkeit, Quartier-zu geben. '"Nie ist von den Portionen für die Infanterie ist Vest-Städten die Rede gewe sen. Nun kann es aber keinem Zweifel unterliegen-, daß, -weil eine solche Ungleichheit bestand , ein Aeitpunct eintretLn muß- welcher diese beseitigt, und dieser wird eintreten,! wenn das neue vorliegendem - Gegenstand weit leichter Hinwegkommen lassen, wenn die, Summe der Militairprastationen nicht so bedeutend wäre. Hatte die Deputation den Vorschlag auf Reduktion des Militairs gemacht, so würde ich demselben aus voller Ueberzeu gung beigestimntt haben, da dies der gerechteste und passendste Grundsteuersystem ins Leben treten kann. Ein zweiter Grund, l Erlaß sein würde. So aber kann ich mich, da der Erlaß bloß welcher die Staatsregierung bestimmte, und welcher, aus dem i ein.partieller, gewisse:Branchen der Steuerpflichtigen betreffen- praktischen Gesichtspunkte genommen ist, ist der, welcher Kon ! der sein soll, nicht dafür erklären, daß überhaupt ein Verhältniß
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