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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Man hat aber geglaubt, dies der Entschließung der Kammer überlassen zu müssen. Für dieBerathung des Gesetzes in der II. Kammer, in welche eine beträchtliche Anzahl neuer Mitglie der eingetreten ist, wird vielleicht ein erneuerter Abdruck des Gesetzentwurfs kaum zu umgehen sein. Secr. Hartz: Es dürfte wohl hinlänglich sein, wenn die Redactivns-Deputation im Stande ist, noch Exem plare zu verschaffen; dann würde es vieler Abdrücke nicht be dürfen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Dann würde allerdings der Zweck vollständig erreicht und es keines neuen Abdrucks weiter bedürfen. Nach einer weitern kurzen Erörterung über diesen Gegen stand wird auf dievomPräsidenten gestellte Frage von der Kammer beschlossen: den Druck nur dann zu verfügen, wenn nicht auf andere Weise zu der erforderlichen Anzahl Exemplare zu gelangen sein sollte. Präsident zeigt sodann der Kammer an, daß die 3. De putation sich constituirt und Secretair Hartz sich geneigt erklärt habe: bei derselben das Sekretariat ebenfalls zu übernehmen, so wie, daß nach einem von dem Stellvertreter v. D eutrich eingegangenen Schreiben, es demselben nicht möglich sei, eher als nächsten Sonntag wieder hier einzutreffen. DerPrasident geht nun zur Tagesordnung über und ersucht den Referenten, seinen Vortrag über den bereits gestern zurBerathung gekommenen Entwurf zu einem Gesetze gegen die Theilnahme am Lotto und an auswärtigen Lotterien, fort zusetzen. Referent v. Günther beginnt, nachdem derselbe.die Rednerbühne betreten hat, seinen heutigen Vortrag mit tz. l2. und liest den hierauf und auf tz. 13. bezüglichen Theil des De putations-Gutachtens vor, welcher so lautet: 2. In Bezug auf denjenigen Theil des Gesetzes, welcher das Verbot des Collrgirens für auswärtige Lotterieen und das Spie len in denselben enthält, ist zuvörderst bei tz. 12. und 13. zu er wähnen, daß auch hier relative Strafen statt der im Entwürfe ausgedrückten absoluten, in Antrag gebracht werden, so daß also in tz. 12. statt: „Vier Wochen Gefängniß" die Worte: „Vierzehn Lage bis Sechs Wochen Gefängniß " und in Bezie hung auf den ersten Wiederholungsfall statt: „Achtwöchentliches Gefängniß" die Worte: „Vierwöchentliches bis dreimonatli ches Gefängniß" in h. 13. aber statt: „das erste Mal mit vier zehntägigem . . . Gefängniß" die Worte: „mit achttägigem bis dreiwöchentlichem... Gefängnisse" zu setzen sein wurden. ' Bürgermeister Gotischald: Bei diesem tz. scheint mir, daß der bereits gestern ausgesprochene Fall eintreten könnte, daß Jemand ohne Verschulden in Strafe verfallen kann, und ich glaube, daß es nöthig sei, deshalb eine Andeutung zu geben. Ich halte dafür, daß derjenige, der selbst Loose nimmt, in Strafe verfallen soll. Setze ich nun die Bestimmung in diesem h. in Verbindung mit tz. 15., so glaubt man, daß selbst derjenige, der gar nicht verhindern kann, daß ihm Loose zugesendet werden und welche er behalt, weil eine neue Verordnung der Regierung ihn dazu autorisirt, daß-auch ein Solcher in Strafe verfallen kann. Ich glaube, daß vielleicht die Auslegung dieses tz. von der Regierung nicht so genommen werden wird, indeß glaube ich, daß es nöthig sei, eine Erklärung darüber zu vernehmen. Secr. v. Zedtwitz: Ich würde dem Amendement bei stimmen, wenn ich nicht glaubte, daß die Worte des Gesetzent wurfs copulativ zu verstehen wären, so daß nämlich die ange nommenen Loose auch verkauft, verschenkt oder vertrieben wer den müssen, wenn die Handlung strafbar sein soll. Wäre dies nicht der Fall, .so würde ich es allerdings auch hart finden, wenn das bloße Annehmen der Loose schon strafbar sein sollte. Ich glaube aber, es so nicht verstehen zu können. Prinz Johann: Ich muß gestehen, daß iH glaube, die ser ß. handelt nur von dem Vertriebe der Loose böi den vorkom menden Fällen des Spiels. Bürgermeister Gottschald: Es war nicht meine Absicht, einen Antrag zu stellen und die Erläuterung Sr. Kön. Hoheit genügt mir vollkommen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Es ist bei Entwerfung des Gesetzes der §. in diesem Sinne aufgefaßt worden. Präsident: Ich würde sonach zu dem Gutachten der Deputation übergehen können, welches zu dem 12. §. den Vor schlag gemacht hat, daß statt „Vier Wochen Gefängniß"^Vier- zehn Lage bis Sechs Wochen Gefängniß" gesetzt werden sollen und ich frage die Kammer, ob sie das Gutachter der Deputa tion annimmt'? Wird einstimmig angenommen. Präsident: Die Deputation hat ferner vorgeschlagen, in dem 12. tz. auf den ersten Wiederholungsfall statt „acht Wo chen Gefängniß" „vierwöchentliches bis-dreimonatliches Ge fängniß" zu setzen und ich würde fragen, ob die Kammer da mit einverstanden ist? Wird ebenfalls einstimmig bejaht. Eben so wurde der Vorschlag der Deputation zu tz. 13. statt: „das erste Mal mit vierzehntägigem Gefängnisse" „mit achttägi gem bis dreiwöchentlichem Gefängnisse" zu setzen und hierauf die ßZ. 12. und 13. des Gesetzentwurfs selbst, nach der von der Deputation vorgeschlagencn veränderten Fassung, auf die des halb von dem Präsidenten gestellten Fragen, von der Kammer einstimmig angenommen. Referent v. Günther trägt nun §. 14. vor, wozu der Deputations-Bericht lautet: Was die in dieser Paragraph? angedrohte Geldstrafe und die für den Fall der Unvermögenheit substituirte Gefängnißstrafe betrifft, so hält die Deputation sowohl Gattung als Maß der Strafe für zweckmäßig, wiederholt jedoch den schon bei §. 10. ge stellten Antrag, daß die Disposition, welche demDenuncianten den dritten Theil der Strafgelder zuweist, in Wegfall kommen möge, und schlägt diesfalls vor, statt der Worte: „Ein Drit- theil dieser Geldstrafe — ein solcher nicht vorhanden ist" zu setzen: Zwei Driktheile dieser Geldstrafe erhält die Staatskasse und ein Drittheil die Obrigkeit, vor der die Untersuchung geführt worden ist. Secr. v.Aedtwitz: Hier ist die wunde Stelle des Gese tzes, gegen die ich mich gleich anfangs bei der allgemeinen Dis- cussion über dasselbe und über das Deputations-Gutachten er klärt habe. Die Deputation hat jedoch den einzigen Weg ge funden, auf welchem dem Bedenken entgangen werden kann.
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