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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Staatsmimster v. Zeschau: Ich habe dem Herrn Präsi denten anheim zu stellen, ob es nicht am zweckmäßigsten sein möchte, darüber eine Frage an die Kammer zu richten, ob über diesen Punct des Deputations-Gutachtens jetzt noch Beschluß gefaßt werden solle. Erklärt sich die Kammer dafür, so ist allerdings die künftige Diskussion über diese Frage abgeschnit ten; geschieht es nicht, so wird die Regierung die Vorlagen so einrichten, wie sie es auch in Bezug auf diesen Gegenstand, für das Zweckmäßigste hält. Es scheint allerdings die frag liche Leistung nur eine ganz spezielle Last, keine eigentliche allge meine Mttitairleistung zu sein. Abg.Atenstädt: Ich bin vollkommen einverstanden mit der Ansicht, welche der Abg. v. Lhielau und der Herr Staats minister ausgesprochen haben. Ich habe, nachdem der An trag angenommen worden ist, sämnttliche Militairleistungen auf das Budjet Zu übernehmen, dies nicht anders verstanden, als daß die Staatsregierung bei ihren Mittheilungcn ohnehin auf diesen Gegenstand mit eingehen werde. Allein, wenn der Antrag dahin geht, schon jetzt über die Beschwerde dieser Städte Beschluß zu fassen und auszusprechen, daß die 10,038 Lhlr. auf das Budjet übernommen werden sollen, so mache ich aufmerksam, daß wir verfassungsmäßig zu einem solchen Be schlüsse gar nicht ermächtigt sind. Es ist schon von einem Ab geordneten herausgehoben worden, daß die Verbindlichkeit jener Städte tz. 28. der Ordonnanz, also in einem Gesetz ausgesprochen worden ist. Wollten wir ausfprechen, sie sollten dieser Verpflichtung entlassen werden, so ergreifen wir die Initiative und heben ein Gesetz auf, während wir bloß die Bitte an die Staatsregierung bringen können, daß auch dieser W--» M üvgeändert werden. Allein es scheint dieser Bitte gar nicht Zu bedürfen, da, nachdem sammt- liche Militairleistungen auf das Budjet gebracht werden sol len, die Regierung schon selbst auf die 10,038 Lhlr. Rücksicht nehmen wird. Uebrigens hat die Deputation nur eventuell sich zu Gunsten der Beschwerdeführer ausgesprochen, wenn nämlich die beabsichtigte Erleichterung schon jetzt eintreten solle, außerdem aber einen bestimmten Beschluß nicht ge faßt oder beantragt. Abg. Eisen stuck: Der Antrag der Deputation liegt vor. Zch glaube, er kann auch zur Abstimmung gebracht werden. Es ist allerdings wichtig, daß die Staatsregierung die Ansicht der Kammer kenne, wie dis Vorlage einzurichten. Wenn ein Abgeordneter auf die Ordonnanz sich bezieht, so muß ich be merken, daß dieStaatsregiemng den vorher erwähnten Städ- ten die rechtliche Ausführung nachgelassen hat, und diese viel leicht auch mit Erfolg durchgeführt werden kann. Das ist der hauptsächlichste Grund, warum die Deputation den Antrag gestellt hat, die 10,000 Khlr. im Voraus weg zu nehmen. Wenn es aber nicht geschehen sollte, kann es eins ungemeine Prägravation für alle Städte des Landes sein, die nicht zu den 6 Städten gehören. Das ist eine Ungleichheit, größer als die bisherige, nur daß die ungerechte Beschwerung, die bisher nur 6 Städte getroffen hat, jetzt allen widerfahren würde. Dar auf kann man unmöglich eingehen. Präsident: Die gegenwärtige Diskussion ist durch einen Zweifel des Hrn. Staatsministers herbeigeführr worden, ob unter den Militairleistungen, welche, so weit es die Kräfte der Staatskassen erlauben, auf das Budjet übernommen wer den sollen, auch die 10,038 Lhlr. verstanden würden, welche die Städte Dresden und Consorten für Offiziersquartier in Anspruch nehmen. Zch glaubte, daß der Zweifel des Hrn. Staatsministers gelöst werden würde, wenn ich eine Frage darauf richtete, ob die Kammer unter den erforderlichen Mit theilunzen auch diejenige mit begriffen zu sehen wünsche, wel che den Punct betrifft, daß die 10,038 Lhlr mit übernommen würden. Ich glaube, daß dann jedem Mißverstandniß da durch begegnet sein würde. Abg. Eisen stuck: So hat es der Herr Staatsmimster nicht verstanden, auch nicht verstehen können. Er hat nichts Anderes gewünscht, als die Kammer möge sich entscheiden. Daß die 10,000 Thlr. Militairleistungen seien, darüber braucht die Kammer nicht gefragt zu werden. Es war aber zweifelhaft, ob unter der Voraussetzung, daß die Militairleistungen auf das Budjet übernommen werden sollen, jene 10,000 Lhlr. vor- ausgenommen, oder unter die Berechnung von 2 zu 5 fallen sollen. Präsident: Wenn man aber darauf zurückgehen will, sich schon jetzt zu entscheiden, ob man zu diesem Lheile des De putations-Gutachtens gegenwärtig einen Beschluß fassen will oder nicht, so könnte ich ebenfalls die Frage an die Kammer richten, ob sie jetzt darüber abstimmen will oder nicht, und ob sie sonach den gestrigen Beschluß erweitern will. Referent Sachße: Da der Staatsmimster v. Zeschau schon bemerkt hat, daß die Staatsregierung selbst darauf Rück sicht nehmen würde, da ich überzeugt bin, daß dies nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, so wie die beiden Deputationen sich dafür ausgesprochen, geschehen werde, so halte ich für ange messen, es bleibe dieser Punct bis zur künftigen Mittheilung der Staatsregierung ausgesetzt. Ich erkläre mich dafür, die Kam mer möge eine Entschließung darüber zpr Zeit nicht fassen. Präsident: Um den Gegenstand gründlich zu erläutern und allen Ansichten zu entsprechen, würde ich nach dem Vor schläge des Hm. Staatsministers fragen, ob die Kammer ge genwärtig über den Lheil des Deputations-Gutachtens, welcher die Petition jener Städte umfaßt, Beschluß fassen, oder bis zur Berathung der übrigen Gegenstände die Berathung des Deputations-Gutachtens über diese Frage ausgesetzt sein lassen j wolle. Zch frage also die Kammer: Ob sie gegenwärtig Be schluß fassen will über die Petition der Stadt Dresden und der übrigen Städte wegen der 10,038 Lhlr. Vergütung für aus ihren Mitteln zu übertragende Offr'zm-Quartiergelder. Es er klärten sich 33 gegen 22 Stimmen dagegen, womit sich nun die Werathupg über die bis jetzt vorgelegenen Deputationsbe- richte schließt. Präsident: Wir gehen nun zu der fernem Vorlage allf der
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