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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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1167 Tagesordnung über, und ich ersuche den Referenten Jungh ans, der Kammer über den anderweitenBericht der 2. Dcput., das Staatsschuldenwesen betreffend, (die frühernVerhandlungen der II. Kammer s. in Nr. 6.u.9. d. Bl. S. Ol.u.flg.u. 103flg.; die Verhandlungen der I. Kammer in Nr. 49. d. Bl. S. 663. flg.), Vortrag zu erstatten. Nachdem hierauf der Bericht verlesen worden war, stellt zu vorderst her Präsident über den2. Punct des Deput.-Gut achtens die Frage: Ob die Kammer gemeint sei, dem ständischen Ausschüsse ständische Vollmacht zu ertheilen, die Obligationen vom Jahre 1807 gegen dergleichen vvm Jahre 1830 umzutau schen? Wird einstimmig bejahend beantwortet. Präsident: Der erste Antrag der Deputation bezieht sich darauf, daß man dem Beschluß der I. Kammer nicht beitrete, sondern bei dem der II. Kammer (wodurch die unveränderte Annahme des von der Staatsregierung vorgelegten Tilgungs planes angerathen wird) beharre. Es kommt nun darauf an, ob Etwas darüber geäußert werden solle. Vicepräsident v. Haase: Ich schließe mich der Meinung der I. Kammer an. Ich erblicke in jener, nachdem ich sic reif lich erwogen habe, mehr Vortheil als in dem, was unsere De putation vorschlägt. Es gewinnt bei der Ansicht der I. Kammer die Gegenwart und die Zukunft. Die Gegenwart gewinnt da durch , daß nach der Berechnung der Deputation bis zum Jahre 1842 die Summe von 218,000 Lhlr. erspart wird, wenn wir dem Beschluß der I. Kammer beitreten. Die neuern Einrich tungen, wie das neue Grundsteuersystem und der heute bera- thene Gegenstand, die Militairlasten betreffend, werden die Staatskassen ziemlich in Anspruch nehmen, und es wird gewiß für die Gegenwart sehr wohlthätig sein, wenn.wir in den näch sten Jahren Ersparnisse machen können. Die Gegenwart gewinnt aber auch ferner, wenn jene 218,000 Thlr. erst vom Jahre 1842 an vom Lande aufgebracht werden, da in diesem Jahre das Grundsteuersystem regulirt und es möglich sein wird, dann diese Summe auf gleichmäßige Art und nach richtigem Ver hältnisse zu vertheilen und uufzubringen als jetzt. Aber die Zu kunft gewinnt ebenfalls, da, wenn nach 47Jahren einKrieg aus brechen sollte, die dann lebende Generation schuldenfrei fein würde', sobald der Beschluß der I. Kammer ins Leben tritt, wo gegen, wenn wir bei unserm Beschluß stehn bleiben, bis zum Jahre 1867 immer noch Landesschulden vorhanden wa ren, und träte von 1847—1867 ein Bedürfniß ein, neben den bestehenden alten Schulden noch neue creirt werden müßten. Dazu kommt, daß auch zeither seit 1763 bei uns kein anderer Maßstab für die Tilgung stattgefunden hat, als ein Prozent mit Zinsenzuschlag, und dabei hat sich unser Kredit erhalten. Die Gründe, welche von der Deputation für ihre Ansicht herausge- hoben sind, sprechen, glaube ich, mehr gegen sie als für sie. Die Deputation sagt nämlich: „Wenn auch eine Erleichterung der Steuerpflichtigen jederzeit wünschenswert!) ist, so muß doch ge gen die Ansicht der I. Kammer bemerkt werden, daß die Steuern wohl hier und danoch ungleich vertheilt sein mögen, jedoch diesem Uebelstande durch neue Einrichtungen theils schon abgeholfen ist, theils,'noch abgeholfen werden wird," Dagegen bemerke ich, daß eine gründliche Abhülfe erst mit dem neuen Grundsteuersystcm ein treten kann, daß Alles, was bis dahin aufgebracht wird, ungleich aufgebracht wird, und daß man daher, wenn man Etwas aufzu bringen verschieben kann, bis das neue Grundsteuersystem eintritt, man daran sehr wohl thut und dem constitutionellen Prinzip, das auf Gleichheit der Lasten dringt, genüget. Wenn ferner !m Deputations-Gutachten gesagt wird: „daß dieser Erlaß von 38,947 Thlr. zu unbedeutend ist, um eine merkliche Erleichte rung zu gewahren, und um den Standen die Pflicht aufzuerle- gen, darauf Rücksicht zu nehmen," so weiß ich nicht, wie man 38,900Th lr., die man zu andern dringendenBedürfnissen verwen den kann, eine unbedeutende Summe nennen kann. Und wenn endlich zu v. gesagt wird: „daß Sachsen sich jetzt eines hohen Grades der Wohlfahrt erfreue, welche seinen Bewohnern die, Entbehrung einer so unbedeutenden Erleichterung wohl vergessen machen werde;" so beziehe ich mich abermals auf das so eben Gesagte. Unbedeutend ist eine Erleichterung von 218,000 Thlr. auf die Jahre 1837 bis 1842 keinesweges. Eine Erleichterung finde ich aber auch darin nicht, daß wir Schulden, die wir mit Bequemlichkeit in den nächsten 47 Jahren tilgen können, noch 19 Jahre länger behalten. Gehe ich nun auf die S. 404. zu sammengestellten Gründe der Deputation über, so sind diese für mich nichts weniger als- überzeugend, denn anlangend den er sten , so ist hierin zwischen der Deputation und der I. Kammer keine Meinungsverschiedenheit; beide sind über den Satz 1. mit einander einverstanden. Also ist hierin ein Grund für das De putations-Gutachten nicht zu finden. In dem Punct 2. sehe ich auch keinen Grund dafür; es ist dies eine reine petltio yrwoipu. Anlangend den Grund unter 3., da sollte ich doch meinen, daß die ser nicht ausrciche, um 38,000 Thlr. jährlich mehr auszulooscn als nöthig ist; auch liegt es gar nicht in der Pflicht des Staats, darauf zu sehen, was die Staatsgläubiger wünschen, und ob vielleicht nach 47 Jahren ein Mangel an Gelegenheit stattsinden könne, Kapitalien anzulcgen. Der 4. Grund ist, wie gedacht, gar kein Grund, sondern eine Berechtigung und zugleich ein Zugestandniß, und die unter 5. erwähnten blühenden Finanzen werden dieselben bleiben, auch wenn wir ferner, wie feit 1763 immer geschah, 1 Prozent mit Zinsenzüschlag zur Tilgung aus setzen. Ich werde mich daher der I. Kammer anschließen, weil man nach ihrem Beschluß Gelegenheit findet, daß durch die Er- sparniß von 218,000 Lhlr. bis 1842 neue Einrichtungen vom Staate bewirkt werden können, und weil, wenn das neue Grundsteuersystem in Kraft getreten sein wird, auch dieBeiträge zu diesen 218,000 Thlrn. gleichmäßig werden erhoben werden können. Abg. Meisel: Nur eine Bemerkung zur Widerlegung. Der Herr Vicepräsident stellt Bedenken auf, die, wenn sie be gründet wären, allerdings für den Staatskredit nicht vortheil- hast sein würden. Sollen sie also an das Tageslicht gezogen werden, so könnte bald ein Fall sich ereignen, vernicht wün- schenswerth sein möchte. Es ist außer Acht gelassen worden, daß der Cours der Papiere sich halten soll. Soll dieses aber nicht
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