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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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die Mühlen nicht aufgehoben werden, sondern bloß eine freie Concurrenz eintritt. Referent v. Carlowitz: Zch muß nur hier die Frage erlauben, ob der geehrte Antragsteller wohl glaubt, daß, wenn tz. 14. die Genehmigung der Kammer finden sollte, dann auch die Punkte b. e. ll. mit seinem Anträge vereinbar seien. Frei lich scheine ich dabei vorauszusetzen, es werde der Gesetzent wurf und nicht das Deputations-Gutachten angenommen werden. Jndeß, es würde doch hierauf nicht viel ankommen, weil die Beispiele der Paragraphe nach dem Deputations- Gutachten in die Instruktion kommen sollen, und so paßt al lerdings meine Frage auf den einen wie auf den andern Fall. Seer. Hartz: Ich bin dafür, was die Deputation zu der §. 14. beantragt hat, da die in der Paragraphe aufgestellte Exemplifikation nicht zu genügen scheint. Jndeß habe ich mich besonders nach dem, was Herr Bürgermeister Schill geäußert hat, überzeugt, daß mein Antrag doch wohl zu weit gehen und die Ablösung in vielen Fällen ganz hindern dürste, und das liegt nicht in meiner Absicht. Ich nehme also densel ben zurück. Präsident: Es möge mir erlaubt fein, Noch Etwas hinzuzufügen. Ich muß mich für das bestimmen, was Hr. Bürgermeister Schill gesagt hat. Es war mir das einzige Bedenken, wenn das Amendement nicht berücksichtigt wurde, daß dann allerdings möglicherweise ganz verschiedene Fälle vor kommen könnten, welche auf ein und dieselbe Art abgethan würden. Bloß aus dem Grunde habe ich mich für das Amen dement bestimmt. Jndeß, es ist zurückgenommen, dann würden auch die übrigen Veränderungen nicht weiter vorkom men, und ich würde nun die Frage auf die §. 13. selbst richten können.' Die §. wird von 26 gegen 1 Stimme genehmigt. §. 14. lautet: „(Worauf bei Ausmittelung und Feststellung der Ablösungs rente zu sehen? und wie die Berechnung anzustellen?) Die Abstufung der auszuwerfenden Ablösungsrente zwischen diesem Sechstheil und Drittheil ist nach den örtlichen und besondern Verhältnissen zu bestimmen, und sind zu dem Ende hauptsächlich s) die Entfernung der Zwangsmühle von der Wohnung des Zwangspflichtigen, b) die besondern entweder nur von Zeit zu Zeit eintretenden oder fortwährenden Schwierigkeitendes Beide verbindendenWeges, in wie weit nämlich durch diese vorstehend bezeichneten Verhältnisse die Besorgniß begründet wird, daß nach Aufhebung des Zwanges die Mahlgaste andere, näher und be quemer gelegene Mühlen aufsuchen werden, v) die zü manchen Zeiten des Jahres bei der Bannmühle vorkommenden Störun gen des Mahlverkehrs durch zu hohen oder zu niedrigen Wasser stand, und die daraus für den Zwangspflichtigen erwachsenden Verhinderungen, und ck) die etwanigen auf Herkommen oder andern Rechtstiteln beruhenden Berechtigungen der Zwangs mühle zu größern Vergütungen, als sie in der Gegend beim zwangsfreien Mahlverkehre gewöhnlich sind, in Betrachtung zu ziehen und in Anschlag zu bringen." Die Deputation beantragt für die vorliegende Paragraphe folgende veränderte Fassung: „Die Abstufung der nuszuwerfen den Ablösungsrente zwischen diesem Sechstheil und Drittheil ist nach den örtlichen und besonderen Verhältnissen zN bestimmen und kommt dabei Alles in Berücksichtigung, was auf den künf tigen Umfang und Ertrag des Mahlverkehrs von Einfluß sein kann." - Referent v. Carlowitz: Mir scheint, daß hier wohl zwei Fragen zu stellen sein würden. Die erste darauf, ob nach den von der Deputation gegebenen Andeutungen alle jene Momente in die Instruktion aufzunehmen seien, und die zweite Frage auf die veränderte Fassung. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Es dürfte wohl kaum möglich sein, alle die besondern Verhältnisse erschö pfend zu bezeichnen,welche beiAusmittelung und Feststellungder Ablösungsrente in Berücksichtigung kommen können und müssen. Aus diesem Grunde ist in dem ersten Satze der §. 14. das Wort „hauptsächlich" hinzugefügt. Jndeß kann man der Deputation darin beistimmen, daß die Paragraphe allgemein gefaßt und die spezielle Bezeichnung der zu berücksichtigenden Umstände der In struktion Vorbehalten bleibe. Präsident stellt nun die Fragen: Ob die Kammer mit dem Vorschläge derDeputation übereinstimme, und ob sie die Para graphe selbst genehmige. BeideFragen werden allgemein be jaht. tz. 15. lautet: „(Fortsetzung.) Unter Berücksichtigung dieser mehr oder minder vorhandenen Umstände ist zum Behuf der Ausmittelung der Ablösungsrente zuerst a) der Umfang des Mahlvcrkehrs der Zwangsmühle überhaupt, und der Reinertrag desselben in Gelbe zu erörtern und festzustellen, dann I>) der Umfang desselben nach der Schcffelzahl des Mahl- und Schrotgetreides mit den ablösen den Zwangspflichtigen insbesondere, und hiernach e) das Quo- talverhältniß des Letztem zu Ersterm auszumitteln, wodurch zugleich derjenige Antheil deS Reinertrags des gesammten Mahl verkehrs bestimmt wird, wovon nach §.13. ein Sechstheil bis zu einem Drittheil als Ablösungsrente auszuwerfen ist." Die Deputation bemerkt hierzu: Die Wortstellung des Satzes sub b. schien nicht ganz klar. Diesem Mangel abzuhelfen, beantragt die Deputation folgende Fassung: d) „derUmfang des mit den ablösendenZwangspflich- tigen insbesondere statt habenden Mahlverkehrs, nach der Scheffelzahl des Mahl- und Schrotgetreides, und hiernach re." Die Fragen des Präsidenten: Ob die Kammer der vor- geschlagenenverändertenFassung derDeputation zur§.15.unterb° beitrete, und ob sie die Paragraphe selbst annehme? werden ein hellig bejaht. §.16. lautet: „(Fortsetzung.) Um diese Erörterungen zu bewerkstelligen, hat der Zwangsmüller auf den zuletzt verflossenen sechsjährigen Zeitraum von der ihm bekannt gemachten Provokation an zu rückgerechnet , A) über seinen gesammten Mahlverkehr, abgese hen von den übrigen Verrichtungen der Mühle, z: B. Bretschnei- den, Oehlschlagen Brodbacken ic. eine Wirthschaftsrechnung vorzulegen, 2) die Quantität des von den ablösenden Zwangs pflichtigen insbesondre während desselben Zeitraums zur Mühle zu bringen gewesenen oder bei »«gemessenem Mahlzwange wirk lich zur Mühle gebrachten Mahl- und Schrotgetreides anzuzei- gen und nachzuweisen, wogegen die ablösenden Zwangspflich tigen mit ihren etwanigen Erinnerungen zu hören sind, über welche kommissarisch zu entscheiden ist.^ 2
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