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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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sein Recht behalt. Darauf kann er unmöglich Leute zum Ein sammeln hatten; so Etwas laßt sich nur ausführen, wenn es im Ganzen und Großen bettieben wird. Es wird also eine solche Entschädigung, wenn sie nicht den ganzen Distrikt, sondern nur einzelne Orte betrifft, keine den Fabrikanten irgend ent schädigende Maßregel sein, dagegen er sich leichter beruhigen kann, wenn der ganze Distrikt auf einmal ablöst. Dies zu be zwecken, ist die Absicht meines Antrags. Man wird mir freilich entgegenhalten, daß es auf diese Weise sehr schwer sei, zur Ab lösung zu gelangen; aber der Gegenstand, um den es sich han delt, ist für den Berechtigten von großer Wichtigkeit, für den Verpflichteten dagegen von sehr geringer, und es wird die ser Letztere selbst die kleinste Leistung verweigern, um abzu lösen, wenn nicht ein benachbarter Papiermüller dahinter steckt. Ich glaube, es würde, wenn wir nicht verlangen, daß der Di strikt im Ganzen abgelöst wird, dem benachbarten Müller sehr leicht sein, daß er die von uns ausgesetzte Entschädigung zum großen Theile vereitele. Wenn er die Hälfte der verpflichteten Gemeinden dazu bestimmt, abzulösen, wozu er vielleicht selbst das Ablösungs-Quantum bezahlt, so ist es ihm gelungen, dem gegenwärtig Berechtigten sein Recht bei den übrig bleibenden Orten vollkommen nutzlos zu machen, wie ich dies oben zeigte. Dies sind die Gründe, warum ich mir erlaubt habe, einen Zu satz vorzuschlagen, dessen Sinn bloß dahin geht, daß, wenn ein Einzelner berechtigt ist, Lumpen in einem ganzen Distrikte zu sammeln, nicht einzelne verpflichtete Orte allein ablösen kön nen. Usbrigens muß ich erwähnen, daß die polizeiliche Auf sicht auch in dieser Hinsicht nicht unnöthig erscheint, da mir Fälle vorgekommen sind, daß auch aus dem Auslande Lumpensamm ler nach Sachsen gekommen sind, die zur Untersuchung und Ver antwortung gezogen wurden. Es kann also der Gegenstand nicht so unbedeutend sein. Da der Antrag die ausreichende Unterstützung fin det, so bemerkt Secr. v. Zcdtwitz: Ich habe das Amendement nicht un terstützt, weil ich es den bestehenden Verhältnissen nach nicht für angemessen erachte. Es ist z. B. hier im Orte eine Papiermühle, die das Privilegium erhalten hat, Lumpen zu sammeln, und Zwar nicht etwa nur in einem einzelnen Amte, sondern in einer ganzen Reihe von Aemtern. So lange diesesRecht existirt, hat derBe- sitzer der Mühle stets streng darauf gehalten und von Zeit zu Zeit darüber Beschwerde geführt, daß ihm durch andere Papier müller Eingriffe in sein Recht geschehen seien. Wie wird es nun aber möglich sein, daß eine so große Menge von Ortschaften in mehreren Aemtern zur Provokation sich vereinigen? Das würde gewiß das Recht des Lumpensammelns im Lande wahrhaft pe- rennirmd machen. Und gleiche Verhältnisse finden beinahe bei allen Papiermühlen statt. Die Königsteiner hat, so viel mir be kannt ist, ein ähnliches Privilegium, und auch dieBautzner wird mit einem solchen über einen großen Distrikt sich ausbreitenden Rechte begabt semi. Ich fürchte daher gar sehr, daß durch den Zusatz, den dieses Amendeme.tt beabsichtigt, das Banmecht des Lumpensammelns ein völlig perennirendes werden wird, und deswegen habe ich das Amendement nicht unterstützt. Secr. Hartz: Ich wollte nur nochmals erwähnen: für den, der verpflichtet ist, für eine bestimmte Mühle die Lumpen bei sich sammeln zu lassen, ist das Recht höchst unbedeutend, für den Müller aber sehr bedeutend. Verpflichtete Orte werden sich nicht entschließen abzulösen, auch wenn es sich nur um einen Thaler Entschädigung handelt. Es kann nur dann dahin kommen, wenn ein anderer Müller dahintersteckt, und daß das dann eine Maßregel ist, die leicht zu einer kraus führen kann, möchte wohl klar sein; sonach scheint mir der Antrag den Grundsätzen des Rechts und der Billigkeit gemäß. Referent v. Carlowr'tz: Ich wüßte dem Anträge etwas Erhebliches nicht entgegen zu setzen; allein ich würde wünschen, daß der Antragsteller sich damit vereinigte, seinen Satz zwischen die beide Sätze der Deputation einzuschieben und nicht zum Schlußsätze zumachen, und zwar aus dem Grunde, weil die fol gende Paragraphe sich mit Worten anfängt, die auf den Musik zwang sich beziehen, der die vorige Paragraphe schließt. Secr. H artz: Ich bin damit einverstanden, daß das Amen dement zwischen die beiden Sätze gesetzt werde. Staatsminister Nostitz und Janckendorf: Nur eine Erläuterung habe ich mir hier zu erlauben. Die von der Deputation vorgeschlagene Fassung lautet: „Die Bannrechte des Musikzwangs, des Viehschnitts, des Schleifens, des Asche- Lumpen- und Federsammelns, des Kochens bei Ehrenmahlzeiten, welche zeither hin und wieder in den unmittelbaren Amtsort- schaften — ausgeübt wurden u. s. w." Nun kommen aber bei den Aemtern jetzt nur noch folgende Bannrechte vor: das des ! Musikzwangs, des Viehschnitts, des Schleifens und des Lum- ! pensammelns, die übrigen sonach: das des Asche- undFedersam- i melns und des Kochens bei Ehrenmahlzeiten, finden gegenwärtig nicht und wahrscheinlich schonseit geraumerZeit nicht mehrstatt; denn in den Rechnungsertrakten, welche ich eingesehen habe, fin det sich in Bezug auf die zuletzt gedachten Bannrechte Etwas nicht aufgeführt. Insoweit bedürfte daher die Fassung nach dem faktischen Verhältnisse einer kleinen Berichtigung. Referent v. Carlo witz: Es dürften dann die Worte: „welche zeither" nur mit den Worten vertauscht werden: „inso weit sie zeither." Staatsminister Nost'b und Jänckendorf: 'Damit bin ich einverstanden. Prasid ent stellt die Fragen: 1. Nimmt die Kammer den so veränderten Deputations-Vorschlag mit Vorbehalt des Har tzischen Amendements art? 2. Erklärt sich die Kammer für das Amendement des Secr. Hartz, welches zwischen die beiden Sätze eingeschoben werden soll? Die erste Frage wird einstimmig, ^ie zweite von 26 gegen 2 Stimmen bejaht, und somit ist die Paragraphe selbst für angenommen zu erachten. ' (Beschluß folgt.. DruK und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: Vr. Gretsch el.
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