Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Asche zu sammeln, die man im Freien findet, so würde sich mein Antrag erledigen, und ich nehme denselben zurück. Der Präsident stellt sonach die Frage: Wird die von der Deputation vorgeschlagene Paragraphe 24v. angenommen? Was einstimmig bejaht wird. Die Z§. 25. und 26. des Entwurfs lauten: §.25. „(Aufhebung der deshalbzeither stattgefundenen Ueber- lafsungsverträge und Leistungen.) In Folge dessen hören alle auf den Grund dieser Bannrechte wegen Uebertragung des aus schließenden Befugnisses zur Betreibung der darunttr begriffe nen Gewerbe und Beschäftigungen innerhalb gewisser Bezirke vom Fiskus oder von Patrimonialgerichtsobrigkeiten mit den Amtslandschaften, Stadt- oder Dorf-Communen, Gesell schaften oder einzelnen Personen geschloffenen Pachte oder andere Contrakte mit Bekanntmachung dieses Gesetzes auf, und es tre ten dafür diese Beschäftigungen allenthalben in das Verhaltniß freier Gewerbe ein. ,,§. 26. (Fortsetzung.) Mit demselben Zeitpuncte kommen zugleich alle sursolche ausschließendeBerechtigungen bedungenen und erhobenen Geld- und Naturalleistungen, Pachtgelder, 6a- uonvs, Erbzinsen , oder wie die dafür stattgefundenen Bedin gungen sonst genannt worden sind, in Wegfall, sie mögen zeit- her in Staatskassen geflossen oder von Patrimonialgerichtsobrig- keiten erhoben worden sein." Die Deputation beantragt den Wegfall der §§.25. und 26. des Entwurfs und dagegen die Einschaltung folgender neuen §§phen: §. 24 ä. „(Ablösung der Rente in Kapital- und Pacht verhältnissen.) Was Z. II. und 19. über Verwandlung der Rente in Kapital und über ein etwa vorkommendes Zeitpacht- verhältniß in Bezug auf den Mahlzwang festgesetzt worden ist, findet ebenmäßig auf die §. 24, genannten Bannrechte Anwen dung." tz.24o. „(Bestimmungen wegen dritter Interessenten.) Weder bei der Ablösung dieser Bannrechte noch bei der Bestim mung der Entschadigungsquote, noch bei der sofortigen Feststel lung der Entschädigung in Kapital oder bei spaterer Verwand lung der Rente in Kapital bedarf es einer Berücksichtigung oder Sicherstellung der Interessenten sowohl des Berechtigten als des Verpflichteten." Diese beiden Zusatzartikel finden sofort die einstimmige Genehmigung der Kammer. Hier wird nun für heute die Berathung über diesen Gegen stand abgebrochen, für die morgende Tagesordnung die Fortse tzung desselben Gegenstandes und Berathung über den Bericht der zweiten Deputation, die künftige Verwendung gewisser den Straf- und Versorganstalten zugewiesenen Summen betreffend, angesetzt und die Sitzung um 2 Uhr geschlossen. Fünf und vierzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 9. Februar 1837. Eingänge zur Registcande. — Fortsetzung der Berathung des Gesetz entwurfs über die Bannrechte (§Z. 27. — 29.) — Berathung des Berichts der 2. Deputation über das allerhöchste Dekret vom 13. Nov. 1836, die künftige Verwendung gewisser der Haupt kaffe der allgemeinen Straf- und Versorganstatten gewidmeten Zuflüsse betreffend. — Der Präsident eröffnet in Gegenwart von 31 Mitgliedern die Sitzung ^11 Uhr, worauf das Protokoll der vorhergehenden nebst den Fassungen der in derselben angenommenen Paragra phen verlesen, genehmigt und von den Mitgliedern v. Watz dorf und Graf Vitzthum mit vollzogen wird. Die Regi- strande enthält: 1) Ein Gesuch Johann Gottfried Fischers um Verwendung für seine Entschädigung wegen seiner im Jahre 1808 erfolgten Entlassung als Hoffeuermauerkehrer. (An die 4. Deputation.) —2) Eine Eingabe Roberts v. Heldreich, dieAb- schaffung des Beichkgeldes betreffend. (An die 4. Deputation.) . Prinz Johann: Ich habe im Namen der I. Deputation das Präsidium zu ersuchen, den Beisitz eines Königl. Commis- sairs zu den Berathungen über das Dekret wegen Requisition ei nes Grundstückes zu Erbauung einer Synagoge zu vermitteln. Präsid ent: Ich werde nicht verfchlen,. das Nöthigedes halb zu besorgen. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen, deren er ster Gegenstand die Schlußberathung des Berichtes der 1. De putation über den Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Bann rechte, soweit er nicht dem Bierzwange «»gehört, betrifft, und es begiebt sich Referent v. Carlowrtz auf die Rednerbühne, indem er die heutige Berathung dieses Gegenstandes, mit folgenden Be merkungen eröffnet: Es sind, meine Herren,'der Deputation gestern zwei Anträge zur Prüfung und zur Eröffnung von Vor schlägen übergeben worden. Diese Anträge rühren vom Grafen Vitzthum (s. Nr. 78. d. Bl. S. 1172.) und vom Secr. Hartz (s. Nr. 78. d. Bl. S. 1178.) her. Ich erlaube mir, im Namen der Deputation Ihnen zunächst eine Mkttheilung über den Vih- thumschen Antrag zu machen. Die Deputation hatte sich hier bei zuvörderst die Frage zu stellen, ob dieser Antrag in bestimm ter Fassung Aufnahme im Gesetze selbst finden solle, oder ob es nicht zweckmäßiger sei, ihn in die Schrift zu verweisen. Zu einem festen Beschlüsse ist man nun zwar in derDeputation hier über noch nicht gekommen; indessen schien es doch, als ob es rathsam wäre, eine desfallsige Bestimmung in das Gesetz auf zunehmen, vorausgesetzt, daß sich eine sachgemäße und erschö pfende Fassung aufsinden lasse. DiezweiteFrage,diemansich stel len mußte, wardie, ob jener Antrag, demWunfche des Bürgermei ster Bernhardi gemäß, ausgedehnt werden solle aufdiein dertz.24. genannten kleineren Bannrechte. Die Deputation konnte sich für eine bejahende Antwort in dieserBeziehung nicht entscheiden. Sie glaubte, daß bei den kleineren Bannrechten das Sachverhält- niß ein ganz anderes sei, wie bei dem Mahlzwange; es wird in das Auge gefaßt werden müssen, daß bei jenem-der Verpflich tete — um mich sogleich eines Beispiels zu bedienen — seine Asche, seine Lumpen oder Federn dem Berechtigten zu überlas sen, nicht verbunden ist, sondern darüber nach Gutdünken verfügen kann, weshalb denn auch die Stellung des Berechtig ten mehr der eines Monopolisten gleicht. Hat nun hierüber die Deputation zu einem festen Entschlüsse gelangen können: so ver mag sie es doch nicht, über dasMaterielledesAntragsschonjetztei nen Vorschlag Ihnen zu eröffnen. Bei näherer Erwägung ge langte sie nämlich zu derUeberzeugung, die Sache bedürfe.eines sehr gründlichen tieferen Eingehens, und namentlich auch der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder