Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
auch die zukünftigen Gesetze über die Landrentenbank nicht ausschließt. . Prinz Johann: Ich muß mich um so mehr für das Hartzische Amendement erklären, weil wir über mehrere Ver ordnungen noch Vorlagen zu erwarten haben. 0. Crusius: Ich bin auch geneigt, mich mit demselben zu vereinigen. - Referent v. Carlowitz: In der Absicht kommt die De putation mit dem Antragsteller ganz überein. Ich selbst als Referent hatte mir bereits früher ein Amendement notirt. Es sollten dem letzten Satze, nach dem Worte „enthaltenen" die Worte eingeschaltet werden: „oder die künftig etwa zu treffen den". Es fällt aber in der Hauptsache dieses mein Amende ment mit dem Hartzischen Amendement zusammen. Ich würde also mich mit diesem einverstehen können. Bürgermeister Schill: Ich wollte mir erlauben zu be antragen,. daß bei dem Amendement nach dem Worte „Gesetz" noch: „Verordnungen" eingeschaltet werde. Secr. Hartz: Ich bin ganz damit einverstanden. Präsident: Das Amendement wird so noch umfassen der und um so mehr den verschiedenen Wünschen entsprechen; ich frage daher die Kammer: Ob sie dieses Amendement an nehmen wolle? Wird einstimmig angenommen. Und: Ob sitz die §.27 ä. mit dieser Veränderung annehmen wolle? Wird ebenfalls einstimmig bejaht. . Referent trägt nun tz. 28. des Gesetzentwurfs vor „(Verbot, des Wiederentstehens solcher Bannrechte.) Rechte der Art, wie sie in gegenwärtigem Gesetze aufgehoben werden, können von Bekanntmachung desselben an niemals wieder durch Privilegien, Conzessionen oder durch Verjährung erworben werden. Verträge, wodurch Gemeinden oder einzelne Personen ein Verhältniß eingehen, welches einem der aufgeho benen Bannrechte gleich oder ähnlich wäre, dürfen nur unter der Bedingung einer beiden Theilen freistehend en Aufkündigung, und wenn für den Fall der Letztem eine Entschädigung eintreten soll, mit genauer Worausbestimmung der Letztem geschlossen werden, außerdem sie für nichtig zu achten sind." Die Deputation bringt folgende Fassung der letzten Worte in Vorschlag: „geschlossen werden, außerdem jedem Lheile der Rücktritt ohne Verbindlichkeit zur Entschädigung jederzeit freisteht." Der Präsident fragt: Ob die Kammer das Deputa tions-Gutachten zur §. 28., die Veränderung der letzten Worte in der hier angegebenen Weise enthaltend, genehmigen wolle? Einstimmig Ja. Und: Ob sie die §. 28. selbst nach der Veränderung annehmen wolle? Ebenfalls einstimmigJa. tz. 29. ist folgenden Inhalts: „(Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes.) Die Bestim mungen gegenwärtigen Gesetzes treten s) wegen Aufhebung der Bierzwangsgerechtsame (§. I. Nr. 3. und Z. 4a.) — b) wegen der Abschaffung des Bannrechts des Asche- und Lumpensam melns mit dem 1. Januar 1836, im Uebrigen aber mit dem Tage der Bekanntmachung desselben in Wirksamkeit." Die Deputation bemerkt hierzu: Ein vseatio wie sie diese §. bestimmt, ist uner läßlich, wenn Bannrechte ohne Weiteres aufgehoben werden sollen. .Nach den Vorschlägen der Deputation bedarf es hierzu einer Provokation sowohl als einer .Entschädigung. Dies än dert das Sachverhältniß so wesentlich, daß eine derartige Be stimmung nicht weiter erforderlich ist, und" es bringt die Depu tation aus Hissen Gründen den Wegfall der §. in Antrag. Der Präsident fragt: Ob die Kammer nach dem Gut achten der Deputation gemeint sei , diese tz. 29. in Wegfall bringen zu.lassen? Es geschieht einstimmig.. Hierauf verliest Referent v. Carlo witz den Schluß des Deputations-Gutachtens, welches lautet: Endlich sind in den Motiven die Gründe enthalten, wes halb der vorliegende Gesetz-Entwurf die Zwangsbefugnisse der Caviltereien nicht mit umfaßt. Die Staatsregierung wies näm lich auf die zuvor noch nöthigen Erörterungen hin und behielt sich die Vorlegung eines dresfallsigen besonderen Gesetz-Ent wurfs für andere Zeiten bevor. Jmmittelst sind aber zwei Jahre verstossen, und da auch das neuere Dekret vom 13. No vember vorigen Jahres dieses Gegenstandes nicht Erwähnung thut, so würde die Deputation ihrer Pflicht nicht vollständig ge nügthaben, hätte sie sich nicht von dem vorfchristmäßig zuzuzie- hendeN Königs. Commr'ssair über die dermaligen Absichten der Staatsregierung in dieser Beziehung Auskunft erbeten. — Es ward der Deput. eröffnet, die hohe Staatsregierung habe diesen Gegettstandmcht aus demAuge verloren, auch gebe ihr eine an die zweite Kammer gelangte Petition Anlaß, über das Resultat der stattgefundenen Erörterungen Mittheilungen zu Machen und ihre hierunter gewonnenen Ansichten auszusprechen. — Die Depu tation faßte hierbei Beruhigung. Ist es nämlich nicht zu be zweifeln, daß dieser Gegenstand noch auf dem jetzigen Landtage zur Sprache kommen muß, so möchte hiervon jedem weiteren Eingehen in diese Materie, das die Vorschritte des gegenwärti gen Gesetz-Entwurfs nur ohne Noch aufhalten dürfte, abge sehen werden. DerPrasident fragt: Ob auch die Kammer nach der Ansicht derDeputation hierbei Beruhigung fassen wolle? Wird einstimmig bejaht. Präsident: Der Namensaufruf kann noch nicht erfol gen, weil der Gegenstand noch nicht erschöpft ist, und wir einer weitern Vorlage desselben Seiten derDeputation entgegen zu sehen haben. (Nämlich wegen des über tz. 10. noch zurück stehenden Beschlusses.) — Man geht nun zu dem zweiten Gegenstand der Tagesord nung über, die künftige Verwendung gewisser der Haupte kaffe der allgemeinen Straf- und Versorganstalten gewidmeten Zuflüsse betr. Referent Vicepräsident v. Deutlich betritt die Redner bühne und verliest zuerst das allerhöchste Dekret vom 13. Novbr. 1836 nebst den Motiven dazu (siehe Landtagsakten I. Abthl. 1. Band S. 430.), worauf er zu dem Deputations- Gutachten übergeht. Das Wesentliche dieses Gutachtens (zu dessen Verständniß auch die frühern Verhandlungen der U. Kammer über diesen Gegenstand zu vergleichen sind s siehe dieselben in Nr. 6. d. Bl. S. 53.s) besteht in Folgendem: Durch den der Deputation zur Begutachtung übergebenen Gesetz-Entwurf beabsichtigt die hohe Staatsregkerung mehreren bisher der Hauptkaffe der allgemeinen Straf- und Versorganstal ten zugefloffenen Beitragen und Strafgeldern, welche nach dreijährigem Durchschnitt 601 Thlr. 23 Gr. 4 Pf. gemeinjäh-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder