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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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rig betragen haben, eine andre Bestimmung zu geb en, und es hat die zweite Kammer sich damit einverstanden: „daß die fraglichen Beiträge und Strafgelder nicht mehr in die gedachte Haüptkaffe gelangen sollen, dagegen ist von derselben beschlossen Morden: den Antrag an die Staatsregierung -zu stellen, anderweite Vor lage hinsichtlich der Disposition über .die bestehenden Beiträge zu machen." Was nun den 1 sten Punct anWrifft, .so ist die Deputation aus den in den Motiven angegebenen Gründen der selben Ansicht wie die H. Kammer. In Ansehung des' gemach ten Antrags widerlegt sie zuvörderst die gegen die von der Staatsregierüng beabsichtigte, anderweite Verwendung dieser Einnahmen theils zum Besten der Orts-Armenkassen des Lan des, theils zu Unterstützung solcher Gemeinden, welche Beiträge zur Unterhaltung der in die Heil - und Versopganstalten des Lan des gebrachten Personen zu leisten haben, in der ll. Kammer.'auH gestellten Bedenken untep.2,- 3 Md 5, wenn sie, schon sich, hin sichtlich der Pnncte 1 und 4 damit -einverstanden erklärt', ^aß die Innungsbeitrage den betreffenden Innungen erlassen'wer den sollen, und die Wegnahme der Armenbüchsen auf der; Post stationen erfolgen möge. Die Deputation sagt, daß sie sich über diese Angelegenheit mit dem Königlichen Herrn Comnnssair, sowie mit den Mitgliedern der ersten Deputation vernommen habe, und trägt im Einverständnis mit denselben auf meh'rerp gleich zu erwähnende Abänderungen des Gesetz- Entwurfs an, durch deren Annahme der Antrag auf eine fernere Vorlage der hohen Staatsregierung hinsichtlich der Disposition ühcr die be stehenden Beiträge sich erledigen würde. Referent: Es würde nun zuvörderst ein Beschluß zu fassen sein, ob man der H. Kammer beitreten wolle, dastich Gemäßheit des Gesetzentwurfs die Strafgelder nicht mehr,i.n die gedachte Hauptkasse gelangen sollen. .. ss < d - Bürgermeister W eh n er: Ich brn in der Hauptsache ganz mit der Deputation einverstanden. Der Antrag, welchen die II. Kammer gestellt hat, scheint mir ganz unnöthig zu sein,, wenn bloß von den Geldern die Rede ist, die bisher an die Strafanstalten abgeliefert worden sind, und nicht von solchem welche hätten abgeliefert werden können. Eine Revision hier zu veranlassen, dürste nicht zeitgemäß sein. Unsere Regie rung hat zu revidiren genug, als daß sie aufs Neue zu solchen Revisionen, die zu Nichts führen, zu veranlassen sein würde. Wenn Gesetze noch bestehen, die als veraltet, und weil sie nicht zeitgemäß mehr sind, nicht mehr beachtet werden, so Hat das keinen großen Nachtheil; denn daß wir z. B? wieder an die Kleiderordnung erinnern, halte ich nicht für zweckmäßig. Nur mit einem Umstand bin ich nicht einverstanden. Das ist die Einsendung der Beiträge an die betreffenden Kreisdirektio nen. Der ganze Betrag , der für das ganze Land übrig wäre, nach Abzug der Innungstrafen und der Gelder, die bei den Poststationen durch die aufgestellten Armenbüchsen'gesammelk werden, beträgt'nach der mitgetheilten Berechnung Nur 149 Zchlr. 8 Gr. 4 Pf.; es ist mithin Dasjenige sehr wesiig, was an die Kreisdirektionen abzugeben sein würde, und darüber müßten bei den Kreisdirektionen besondere Rechnungen gejährt werden. So ist denn in dem Berichte der II. Kammer sehr richtig bemerkt: daß die Überweisung der Beiträge an die Kreisdirektionen manchen unnöthigen Schriftwechsel verursa chen würde. Ich würde mir daher den Antrag erlauben, daß die Einsendung dieser Geldes nicht-an die Kreisdirektionen, sondern an die Kreiskassen erfolge, und zwar aus folgendem Grunde: Es steht bevor, daß wir eint neue Kreistagsordnung erhalten werden, und ich verspreche mir davon manches Gute .in Beziehung auf milde Stiftungen, die-dadurch-hervorgehen woerdenr ' Die Oberlausitz ihat^durch ihre Kreisverfassung in i dieser Beziehung ein schönes Beispiel gegeben. -Wenn nun an-die Kreisdirektion-ein Kheil won vielleicht-20 Lhlrn. ein kommt, iso weiß 'ich nickt, was sie damit machen soll; sie wird vielleicht eine einzige Commun damit unterstützen können, andere, die eben so gut Unterstützung bedürfen / werden aber Nichts erhalten, und das wird zu Mißvergnügen Anlaß ge- chenl Hingegen bei den ^Kreiskassen könnte es so vmben- drl-werden, daß der ganze Kreis einen Antheil hätte. Es be stehen bei gewissen Kreisen schon milde Stiftungen, wie z, B. -eine in Pirna, - und diese wird zum Lheil von den Meißner .Kreisständsn unterstützt. Wir haben in Plauen eine Waisen- Mnstalt, die ebenfalls von den Kreisständen abhängig ist. Im 'Erzgebirge beabsichtigt man eine Kränkenanstakt oder'eine Ar- MMüMt'zu errichten; also würden diese Beiträge immer als Zuschuß zu'betrachten sein. Von dem Leipziger Kreise habe ich keine Notizen und kenne die Verhältnisse nicht, weiß daher nicht - ob da etwas Achnliches existirt. Im Ganzen sollte ich aber--mekneN, daß -durch die Abgabe an die Kreiskassön die Gelder besser verwendet-werdett'können,-" als wenn sie an di'e Kreisdirektionen abgegeben werden. - Ich behalte mir daher noch vor, bei den einzelnen Paragraphen und .besonders bei der §. 2, '3 und 4 noch einige Amendements'zu steilem '' - Präsident: Abgesehen von dem, was der letzte Spre cher geäußert, würde ich die erste Frage nun darauf richten könnenOb die Kammer sich mit dem'Vorschläge unserer De putation-, mit der U. Kammer sich dahin zu vereinigendaß die Strafgelder nicht mehr an die gedachte Hauptkasse ge langensollen, einverstanden erkläre? Wird von 28 gegen 1 Stimme mit Ja beantwortet. Nun würde ich den letz ten Sprecher fragen: Ob ich jetzt die Unterstützungsfrage auf seinen Antrag richten soll? Der Antragsteller giebt seine Zustimmung zu erkennen, und auf die hierauf gestellte Frage des .Prä sidenten wird das Amendement des Bürgermeister Wehner ausreichend unterstützt.- Referent Vicepräsident v. Deutlich: Bei der Deputa tion verkannte man nicht, daß diese Gelder sich in kleine Kheile spalten , und auch die Kreisdirektionen nicht im Stande sein würden, viele Unterstützungen zu gewähren. Aber man ver mochte nicht, eine andere Behörde zu ermitteln, der man diese Gelder zum Behuf des beabsichtigten milden Zweckes überwei sen könnte. Was' die Kreiskassen betrifft, so tritt das Ver- hältniß ein, wie bei den Kreisdirektionen; denn werden von diesen Geldern nur 30 bis 40 Thlr. auf einen Kreis kommen, so wird auch da wenig erfolgen können. Wenn auch aus mehreren Kreiskassen gewisse Gelder zu milden Stiftungen ver wendet werden, so ist dies doch nicht allgemein der Fall. Ue-
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