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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Billigkeit als des Rechts. Sie sind in dem Berichte bereits ent wickelt worden, und ich muß meinerseits, da ich mit den frag lichen Verhältnissen genau bekannt bin, unbedingt ihnen beitre ten. Denn ganz gegründet ist es, daß diese Beiträge bisher nur sehr ungleich waren, weil nicht alle Innungen dergleichen Beiträge leisteten, sondern großen Lhekls nur diejenigen, de ren Spezial-Artikel in neurer Zeit revidirt oder bestätigt worden waren. Es ist eben so gegründet, daß die Beiträge nament lich für ärmere Innungen etwas sehr Lästiges hatten, und sollten sie künftig zur Armenkasse des Orts entrichtet werden, doppelt lästig erscheinen würden, weil die Innungen nicht nur als Kor porationen, sondern deren einzelne Mitglieder auch nach andern gesetzlichen Bestimmungen bereits Beiträge zu der Orts-Armen kasse zu entrichten haben. Endlich dürfte aber allerdings auch noch in Erwägung kommen, daß selbst in rechtlicher Hinsicht die Verpflichtung der Innungen, jene Beiträge zur Orts-Armen- kasse abzuführen, an sich zweifelhafterscheint; denn da die Bei trage der Innungen zur Kasse der allgemeinen Versorganstalten nicht freiwillige, sondern bei Revision oder Bestätigung ihrer Artikel als Bedingung der Bestätigung von der Regierungs behörde gestellt und so kontraktlicher Natur waren, so möchte wohl die Frage entstehen, ob der Staat ein Recht habe, ohne Zu stimmung des Mitcontrahenten jenen Beiträgen eine ganz an dere Bestimmung zu verleihen und der Verwilligung einen ganz neuen Zweck unterzuschieben. Aus diesen Gründen stimme ich für das Deputations-Gutachten und für Wegfall der Jn- nungsbeiträge. Staatsminister v. Lindenau: Die Regierung hat sich vollkommen mit dem Anträge der Deputation einverstanden zu erklären; einmal, weil der Zweck des Gesetzes, dadurch den Ortsgemeinden eine Erleichterung zu gewahren, erfüllt wird, und dann auch, weil damit dem Antrag der II. Kam mer, daß über die Verwendung der fraglichen Bezüge eine anderweite Vorlage erfolgen möchte, entsprochen wird. Präsident: Ich würde also zuerst zur Fragstellung überzugehen haben auf den Punct des Deputations - Gutach tens, welcher dahin geht, die Jnnungsbeiträge aus den von der Deputation angegebenen Gründen den Innungen zu er lassen. Ich frage die Kammer, ob sie dem beitrete? Dies er folgt einstimmig. Ferner habe ich zu fragen: Ob sie dem Deputations-Vorschlage, daß die Einsammlung auf den Poststationen ganz in Wegfall komme, beitrete? Geschieht ebenfalls einstimmig. Zur tz. 1. des fraglichen Gesetzentwurfs bemerkt nun die Deputation: Statt der Worte: „sollen vom 1. Januar 1837. den Orts- Armenkassen des Landes zu Gute gehen," dürfte zu setzen sein: „kommen vom I. Januar 1837 bei Ersterer nicht mehr in Ein nahme." Auf die Frage des Präsidenten wird diese Abände rung einstimmig genehmigt, ebenso wie die Paragraphe mit dieser Abänderung selbst. tz. 2. soll nach dem Anträge der Deputation folgenderma ßen gefaßt werden: „Die zeitherigen Jnnungsbeiträge werden vom vorbemerk- ten Zeitpunct an den betreffenden Innungen erlassen, und die Einsammlungen auf den Poststationen finden von Bekanntma chung dieses Gesetzes an nicht mehr statt. Die Postämter ha ben die in den aufgestellten Armenbüchsen sich vorfindenden Gel der an die Kreisdirektion des Bezirks mittelst Lieferscheins ein zusenden.." Wird nach erfolgter Fragstellung einstimmig ange nommen und ebenso auch H. 2. selbst. Zur §. 3. erinnert die Deputation: Die Worte; „verwirkten" und „in welchem sie verwirkt" würden wegzulassen und der Eingang der Paragraphe so zu fas sen sein: Dagegen sind nunmehro alle Geldstrafen, Strafgel- derantheile und Consiskationsbeträge, welche rc. Dieses Gutachten, sowie der Artikel selbst, werden ein stimmig angenommen. Sodann wird tz. 4. nach er folgter Verlesung in gleicher Maße einhellig angenom men. Es äußert nun noch Bürgermeister Hübler: Bei dem Puncte des Depu tations-Berichts unter 3. ist in der II. Kammer namentlich darauf aufmerksam gemacht worden, daß unter den fraglichen Strafen auch der bei Subhastationesi angezahlte 10. Kheil be griffen sei, der nach tz. 17. aä 17t. 39. der Erl. Pr. Ordn, in Ermangelung fernerweiter gesetzlicher Einzahlung verloren gehe und im Concurs der Masse, außerhalb des Concurses dem Ar menhause zufalle, und daß eine Abänderung dieser letzteren Bestimmung sich nothwendig mache. Ohne in das Materielle einzugehen, bin ich der Meinung, daß eine Abänderung der gedachten prozeßrechtlichen Bestimmungen nicht in das vorlie gende Gesetz gehören, sondern künftig bei der Berathung über die neue Prozeßordnung in Erwägung zu ziehen sein würde. Und darum stimme ich der Deputation bei, daß es vorder Hand bei der Verwendung der Beiträge unter 3. bewenden möge. , Bürgermeister Gottschald: Soviel mir erinnerlich ist, sind bis. jetzt für diese Anstalten außer den in dem Dekrete"be nannten Zuflüssen auch noch Kirchencollekten angeordnet wor den. Die Motiven lassen mich zwar hoffen, daß es in der Absicht der Regierung liegen werde, künftig dergleichen Kollek ten nicht mehr anzuordnen, weil darin ausgesprochen ist, daß die Voraussetzungen, unter welchen dergleichen früher für diese Anstalten bestimmte Zuschüsse gefordert wurden, nicht mehr stattfänden. Ich wünschte darüber die Ansicht der ho hen Staatsregierung zu vernehmen, weil ich, wenn diese Kollekten beibehalten werden sollten, später Veranlassung nehmen würde, meinen Antrag dahin zu stellen, daß die hohe Staatsregierung ersucht werden möchte, künftig dergleichen Collekten nicht mehr veranstalten zu lassen. Außer verschiede nen Gründen kommt noch der hinzu, daß dieser Collektenbei- trag die Staatsbürger ungleich trifft, indem, wie ich glaube, nur der protestantische Theil unserer Staatsbürger dergleichen leistet, und schwerlich chen Katholiken dergleichen Beiträge an gesonnen werden dürften. Staatsminister v. Lindenau: In Bezug auf die vom Hrn. Bürgermeister Gottschald bemerkten Kirchencollekten er- 2
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