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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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um deswillen frei sein solle, einen diesfallsigen Beitrag zu leisten, weil nur die Verlegung des Hospitals in Rede stehe. Referent Weisel: Ich muß erwiedern, daß der Abg. von falschen Prämissen ausgeht. Die Deputation hat nicht zu gegeben, daß die Commun Dresden die Obliegenheit gehabt hat, zu den Lazarethgebauden Etwas zu geben, hingegen nachge wiesen, daß es nicht der Fall gewesen; selbst damals im Jahre 1781. ist sie freigesprochen worden, als ihr angesonnen wurde, einen Beitrag zur Erbauung eines Hospitals zu geben, und sie ist durch ein allerhöchstes Reskript davon dispensirt worden, folglich hat sie nie die Obliegenheit gehabt. Daß sie 1100 Thlr. jährlich jetzt bezahlt, geschieht nicht zu Herstellung derGebäude, sondern zu Unterhaltung derselben und der Utensilien. Also daraus ergiebt sich, daß sie nie eine derartige Obliegenheit ge habt hat. Was den letzten Punct anlangt, so habe ich schon vorhin bemerkt, daß jetzt die Lage der Sache anders ist. Die Deputation hat schon darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn der Zeitpunkt zu Einführung des neuen Grundsteuersystems gekommen sein würde, und die Militairlasten von den Staats kassen übernommen werden, der Stadt Dresden der geleistete Beitrag restituirt werden müsse. Nun hat die Kammer vor gestern beschlossen, unerwartet dieser Regulirung die Mili- tairprästationen aufdasBudjet zu übernehmen, folglich würde der Zeitpunct noch früher eintreten, wenn man der Stadt Dresden einen Beitrag ansinnen wollte, wo dieser restituirt werden müßte. Ich glaube, das sind Gründe, welche klar beweisen, daß unter den obwaltenden Umständen die Stadt Dresden einen Betrag zu geben nicht verpflichtet ist. Abg. v. Dieskau: Ich habe zur Widerlegung nur zu bemerken, daß eine Dispensation nicht ein Anerkenntniß der Befreiung von einer Verpflichtung ist. Die Verpflichtung selbst ist vielmehr höchsten Orts gerade dadurch anerkannt wor den , daß man Dispensation gegeben hat. Diese konnte aber- bloß den gerade vorliegenden Fall betreffen. Ich muß noch be merken, daß, wenn die Stadt Dresden Anspruch macht auf gänz- licheBefreiung von einem Beitrage zudem vorhabenden Baue, auch die übrigen Städte, welche Garnison haben, das Recht haben würden, auf Entschädigung anzutragen. -Wenn der Referent Bezug genommen hat auf den Beschluß, der in der vorgestrigen Sitzung der II. Kammer gefaßt worden ist, so möchte ich erinnern, daß dies nicht hierher gehören könne. Denn jener Beschluß handelt nur von Erlaß der Militairlei- stungen, nicht aber von Uebernahme derselben auf das Budjet. Staatsminister v. Zez schwitz: Ich glaube, daß eine Diskussion darüber, ob die Stadt Dresden im Allgemeinen verpflichtet sei, das Militairlazareth selbst zu beschaffen, oder doch ein Beitrag dazu zu geben, indem vorliegenden Fall von keinem praktischen Nutzen sein würde. Das jetzige Militair- hospital ist von Seiten der Staatsregierung- angekauft worden ohne Concurrenz der Stadt. Zu der Zeit war die Garnison in den Vorstädten der Altstadt einquartiert, und es war daher der gewählte Platz ein günstiger. Seit der Zeit aber ist die Garnison, mit wenigen Ausnahmen, ganz in die Neustadt ver legt worden, und es ist demnach, wie auch die.Deputation gesagt hat, das zektherige Hospital nicht mehr vortheilhaft ge legen, sondern es ist unfraglich sehr zu wünschen, daß es in eine angemessenere Lage komme. Wenn nun Dresden bei der Wahl des dermaligen Platzes zum Hospital nicht concurrirt hat, so scheint es, daß, wenn durch die auch von der'Regierung getroffenen Maßregeln die Veränderung des Lokals nothwen- dig geworden ist, Dresden zu einem Beiträge nicht verpflich tet werden ^önne. Die Deputation hat angedeutet, daß, indem Falle eines eingetretenen Unglücks, z. B. wenn durch Brand das Hospital vernichtet worden wäre, die Frage einer weitern Diskussion unterworfen sein würde, ob alsdann die Stadt Dres den nach den Bestimmungen der Ordonnanz Verpflichtungen zu erfüllen habe; es kommt aber, wie sehr richtig bemerktwor den, dies jetzt nicht zur Ansprache, da das Hospital selbst sich noch in gutem Zustand befindet, und in solchem Fall, wenn nur die Lage des Hospitals nicht mehr zweckmäßig ist, würde wohl in keiner Garnison der Commun zugemuthet werden, ein anderes zu verschaffen. Der Antrag der Regierung ist aber hauptsächlich aus den Gesichtspunkten der Humanität aufgefaßt und für die, Garnison sehr wichtig, da die Kranken durch den weiten Transport oft in eine gefährliche Lage versetzt wer den können. Also dies sind' die Gründe, weshalb es scheint, daß die Diskussion über die Prinzipfrage jetzt von keinem prak tischen Nutzen sein könne. Präsident: Ich würde zuvörderst die Frage auf das Deputations-Gutachten zu stellen haben, und zwar: Ob man der Meinung der Deputation beitrete, daß der Stadt Dresden die Ausgabe zu dem neuen Hospitalbau weder ganz, noch zum Theil angesonnen werden möge? Dies wird von 55 gegen lO Stimmen bejaht. Referent verliest nun das Gutachten zur zweiten der obgedachten Fragen, nach welchem sich die Deputation für die Verlegung des dermaligen Hospitals als zweckmäßig und rathsam ausspricht. Abg. V. v. Mayer: Ich halte dafür, daß die übrigen Theile des Deputations-Berichts im Ganzen und hintereinan der vorgetragen werden können; der Punct 2. und 3. enthält nur die Gründe, welche die Deputation bestimmt haben, den Antrag unter 4. zu stellen, und es würde unnöthig sein, über die Ansichten und Gründe der Deputation eineAbstimmung zu veranlassen. Die Gründe unter 2. und 3. können jedes Mit glied bestimmen, entweder für den Antrag unter 4., oder da- wider zu stimmen Es liegt aber unter 2. und 3. kein Gut achten der Deputation vor, sondern nur Ansichten, welche sie zu dem unter 4. enthaltenen Gutachten bestimmt haben. Es würde durch meinen Vorschlag mindestens an Zeit erspart werden. Präsident: Ich wollte so eben den Referenten ersuchen, zu erläutern, ob die Deputation die Absicht gehabt hat, über die ausgehobenen Vorfragen besonders abgestimmt zu sehen, oder dadurch nur ihre Motiven hat bezeichnen wollen. Referent Weisel: Bei dem ersten Puncte schien es noch-
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