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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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berücksichtigt werden möchte. Gegenwärtig' ist aber die Petition, auf welche sich der Antrag bezieht, noch nicht eingegangen, und sodann liegt auch ein Gesetz über das Lotto und die Lotterie vor, mithin wird dieser Gegenstand zu seiner Zeit noch viel fältig besprochen werden. Alsdann wird es sich aber erst Her ausstellen, ob die Lotterie wird aufgehoben werden. Für diesen Fall wird die Kammer sich auch über die vorliegende Petition entscheiden können; gegenwärtig kann sie jedoch solches nicht, da man noch gar nicht weiß, wie lange es noch bis zur Aufhe bung der Lotterie wahrt. Es kann der Fall sein, daß bei ge genwärtigem Landtage darüber Etwas nicht beschlossen, und daß die Lotterie nicht aufgehoben wird, solches vielmehr der Zu kunft Vorbehalten bleibt. Unter solchen Umständen hielt es die Deputation für das Zweckmäßigste, der Kammer vorzu schlagen, daß nur erst alsdann der Antrag Berücksichtigung fin den könne, wenn die Aufhebung der Lotterie wirklich erfolgt, als bis zu welchem Zeitpuncte jener Antrag füglich auf sich be ruhen möchte. Abg: Sachße: Aber der Antrag war nicht so ge stellt. Wollte der Referent die Güte haben, den Antrag noch mals zu verlesen; jetzt kann allerdings kein Entschluß dar über gefaßt werden. — Nachdem diesemWunsche vomReferenten genügt worden war, fährt der Sprecher fort: Das gewährt al lerdings etwas mehr, doch aber nicht, was man erwarten könnte; denn ich wünsche, daß mein Antrag bei Berathung der Eisenstuckschen Petition mit in Berathung komme, weil er als Unterstützung dieser Petition betrachtet werden kann. ' Referent v. Wiesand: Der Antrag der Petition lautet durchaus nur darauf, daß, wenn die Lotterie aufgehoben werden würde, dieser Gegenstand zur Berathung und Be- schlußnahme gelange; mithin glaubte die Deputation ihr Gut achten auch nur darauf stellen zu können, daß der Antrag bis zu gedachtem Zeitpuncte auf sich beruhe. Dadurch ist aber der Antrag überhaupt noch nicht abgelehnt. Abg. v. Schröder: Die Deputation hat ganz im Sinne des Antragstellers ihr Gutachten abgegeben, daß bis dahin, wo die Landeslotterie aufgehoben wird, möge es auf Entschlie ßung der hohen Staatsregierung oder in Folge des Antrags des Abgeordneten Eisenstuck stattsinden, in der Sache Nichts geschehe, sondern diese Petition dann erst in Berathung gezogen werde. So haben wir wenigens die Petition verstanden. Abg. Sachße: In der Voraussetzung, daß von der De putation und der verehrten Kammer, wenn auch nur schwei gend, angenommen wird, daß bei der Berathung des Vorschlags vom Abg. Eisenstuck der Gegenstand mit in Berathung gezogen werde, bin ich mich mit dem Anträge einverstanden, über sollte bei dieser Petition nicht davon die' Rede sein, so würde der Sache selbst, wie mir, Unrecht geschchn, es würde meine Peti tion ganz ignorirt werden- Referent v. Wiesand: Es kann keinem Zweifel unter liegen, daß, wenn die Aufhebung der Lotterie zur Sprache kommt, es immer noch von dem Herrn Antragsteller abhängen wich, ob derselbe bei seinem Anträge stehen bleibt, und ob es ihm genehm ist,' -alsdanm die Gründe, welche derselbe-in seiner Petition dargelegt hat, zur Sprache zu bringen. Auch wird es lediglich von dem Herrn Petenten abhängen,' ob-'derselbe sodann mündlich die Gründe seiner gegenwärtigen Petition annoch des weitern auseinander zu setzen und'der Kammer bei- Berathung d.es Gesetz-Entwurfes wegen des Lottos und' der Lotterie ausführlich vorzutragen geneigt ist. - Abg. Sachße: Ist das die Meinung der Deputation, so genügt mir dies; denn ich wünsche nur nicht, daß Mein An trag als ein Gegenstand betrachtet werde, der nach der Land tagsordnung nicht mehr vorgebracht werden könnte. Präsident: Es ist hier kein Antrag an die Staatsre gierung beabsichtigt, noch'ist von der Deputation beantragt daß der Antrag des Abgeordneten geradehin verworfen werden soll, und es wird also nicht die Abstimmung durch Namens aufruf nöthig sein, sondern ich würde die einfache Frage an die Kammer zu stellen haben: ob sie mit dem Gutachten ein verstanden sei. " - ' Der Präsident fragt: Stimmt die Kammer dem De putations-Antrags bei, daß der Antrag wegen Aufhebung der Wuchergesetze an die außerordentliche Deputation verwiesen werde? Und nachdem diese einstimmig e B ejahung gefun den hatte, erfolgt die zweite Frage: Stimmt die Kammer der Deputation bei, daß der Antrag wegen mehrerer Maßregeln, welche bei Aufhebung der Landeslotterie zu nehmen sein wer den, bis zu dem Zeitpuncte beruhe, wo die Landeslotterie auf gehoben wird? Auch diese Frage wird einstimmig bejaht. Hierauf schließt der Präsident gegen 1 Uhr die Sitzung, nachdem er die nächste Sitzung auf den folgenden Tag um 10 Uhr angesetzt und für die Tagesordnung 1) die Berathung über den Bericht der 2. Deputation über das höchste Dekret, die mit dem Staatsgut vorgenommenen und vorzunehmenden Veräußerungen betreffend, und 2) Berathung des Berichts der 1. Deputation über das Dekret wegen Abtretung'von Grundeigenthum zu Erbauung von 5 Eisenbahnen bestimmt hatte, und zwar letztem Gegenstand im Einverstandmß mit der Kammer und der Negierung, da erst Sonntags der Bericht ausgegeben worden war. Acht und dreißigste' öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 14. Februar 1837. Vortrag aus der Registrande. — Berathung des Berichts der 2. De putation über das Dekret vom 15. Novbr. 1836, die mit dem Staatsguts vorgenommenen und ferner vorzunehmenden Ver äußerungen und Veränderungen betr. — Berathung des Be richts der 1. Deputation-, den Gesetzentwurf wegen Abtretung des zur Erbauung von fünf namhaft gemachten Eisenbahnen erforderlichen Grundeigenthums betreffend. —- Die Sitzung, .m welcher 60 Mitglieder anwesend, beginnt -111 Uhr, und nachdem das Protokoll verlesen worden ist, be merkt auf die Frage des Präsidenten: Ob Jemand Etwas gegen den Inhalt des Protokolls einzuwenden habe? der
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