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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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der Berathung über das Criminalgesetzbuch fortgefahren werden? Präsid ent: Das würde sich aus den Umständen erge ben, aber der Gegenstand würde im Allgemeinen aufdie Tages ordnung zu bringen sein. Secr. Hartz: Wenn mit der Berathung fortgefahren werden soll, so glaube ich, ist es nothwendig, erst die Mittwoch zur Sitzung anzuberaumen. Prinz Johann: Wenn mit der Berathung wieder-ab gebrochen werden soll, so glaube ich, ist nicht viel gewonnen/ wenn wir einen frühem Tag zur Sitzung bestimmen. Ich für incine Person, bin jeden Tag bereit. < Bürgermeister Gottsch a ld: Ich mache aufdenUmstand aufmerksam, ob es nicht nothwendig sein wird, wenn wir über die Präliminarfrage uns entschieden haben, erffdie Ansicht der H. Kammer einzuholen. - - . Bürgermeister Hüb l e r:" Nach unserer Ansicht würde das nicht nöthig sein. 2Vir glaubten, daß die I. Äa'mtner das Recht habe, ihren eignen Gang bei der BeraHüng einzuschlagen,und daß es, wenn sich dieser Weg praktisch,zeigt, von der II. Kam mer abhängt, ob sie den nämlichen Weg eknschlagen will. Die Kammer entscheidet sich-nun,, auf die vom Präsi denten gestellte Frage, daß die Sitzung über den in Rede stehen den Gegenstand nächsten Dienstag stattsinden soll, und es wird für selbige folgende Tagesordnung festgesetzt: 1) Der münd lichen Vortrag über das Decret, das Milktair-Strafgesetzbuch betreffend, und 2) Beschlußfassung über die Bl. 33. folg, des betreffenden Deputations-Berichts enthaltenen Vorschläge zum Verfahren bei der Berathung des Entwurfs eines Criminal- gesetzbuchs. Die Sitzung wird gegen 2 Uhr geschloffen. Neunte öffentliche Sitzung der II. Kammer am 2. December 1836. Eingänge zur Registrande. — Schluß der Berathung über das De cret das Staatsschuldenwesen bete, — Berathung über eine Beschwerde des Auditeur Grohmann. — Die Sitzung beginnt gegen halb 11 Uhr. Anwesend sind 68 Mitglieder. — Das Protokoll der letzten Sitzung wird ver lesen, und bevor es genehmigt, berichtigt, und von den Abgg. Kasten und Seidel mit vollzogen. Auf der Registrande war neu eingegangen: 1)'Den 2. Decbr. 1836. Der Abg. Delling bittet Um einen zweimonatlichen Urlaub, und zwar vom 10. Decbr. d» I. bis zum9. Febr. künftigen Jahres. (wird bewilligt, und be schlossen, den Stellvertreter einzuberufen). 2) Lock Bericht der 2. Deputation der II. Kammer über das Decret vom 13. Novbr 1836, wegen der vorn' Jahre 1818 an in Rückstand ge bliebenen Gehaltszulagen der Conferenzminister und den Ap- pellationsgerichts-Präsidenten (zumDruck und auf-die Ta-, gesordnung). 3) Den 2. Decbr. Protocollextraci der I. Kammer, dir Berathung über das Königs. Decret vom 13. Novbr. 1836, die Protocollführung und den Druck der Land tagsakten betr. (an die 1. Deputation). 4) Lock Antrag des Vicepräsidenten v. Haase, daß die Kammer beschließen wolle, sich von der hohen Staatsregierung die zwischen ihr und der Stadt Dresden im Betreff der Landeslotterie vorhandenen schriftlichen Verhandlungen und Verträge zur Einsicht vorle gen zu lassen. Präsident: Nach §. 60. der Landtagsordnung sollen die eingegangenen Eingaben vorgetragen und von der Kam mer beschlossen werden, was auf jede derselben zu thun, ob selbige berzulegen, an welche Deputation sie zur Vorbereitung künftiger Berathung-abzugeben, oder ob sie sofort zur Tages ordnung zu verweisen seien. Ich stelle daher die Frage an die Kammer, was mit diesem von Neuem aufgenommenem Anträge geschehen, und ob er zur Verhandlung auf die heu tige - Tagesordnung- kommen soll. ' Abg. Roux: Ich glaube, daß er nur an die 2. Deputa tion zur Berücksichtigung abzugeben sei, weil ohnedies von der 2. Deputation über diese Angelegenheit ein Bericht erwar tet wird. Es kann daher auch» "von ihr erwartet werden, daß sie 'sich die nöthigen Unterlagen zur Beurtheilung des Budjets verschaffen wird.' Ich glaube, es werde hinreichend sein, wenn die" Kammer der 2. Deputation den Auftrag ertheilen wollte,- daß sie auch über diese Verhältnisse zugleich mit Be richt erstatte. - ' Abg. Eisenstuck: Ich kann die sanguinischen Hoffnun gen nicht hegen, als ob in diesem Falle durch eine große Erobe rung ein gewaltiges Resultat zu erlangen sein dürfte. In den 90er Jahren wurde zwischen dem Staate und der Stadt Dresden ein Vertrag geschlossen , worin diese Stadt mehrere Verbindlichkeiten übernahm, und der Staat ihr von der lieben Lotterie 960 Lhlr. jährlich in monatlichen Raten zugesichert hat. Ueber diesen Vertrag, welcher der 2. Deputation vor liegt, ist ein neuer Vertrag geschloffen worden, und daraus scheinen die sanguinischen Hoffnungen hervorzugehen, als ob etwas zu gewinnen sein möchte. In diesem Vertrage wurde von Seiten des Staats gewünscht, daß die Stadt Dresden auf diese Bezüge Verzicht leisten möchte; in ihm wurden die Bedingungen festgesetzt, unter denen dies geschehen solle, und so ist dieser Vertrag angenommen worden. Ich weiß also nicht, ob die Staatsregierung es für nöthig finden wird, den Vertrag vor die Ständeversammlung zu bringen. Es ist auch gleichgültig; ich glaube aber nicht, daß man große Eroberungen machen wird. ' Abg. v. Thielau: Ich sehe nicht ab, was die 2. Depu tation beschließen oder berichten soll. ' Die Kammer müßte ihr aufgeben, sich die Akten vorlegen zu lassen, indem der Vi cepräsident jetzt den Antrag gestellt hat: es möge die Kammer darüber einen Beschluß fassen, ob sie die Akten einsehen will oder nicht. Ehe über diesen Antrag nicht ein Beschluß gefaßt ist, kann nicht die Frage sein, ob der Antrag an die 2. Depu tation kommen soll oder nichtt ' Die Kammer muß sich erst darüber entschließen, ob sie sich die Akten erbitten will, und
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