Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dann erst kann sie hinzusetzen, die Mett sollen an die 2. De putation gegeben werden. Vicepräfident: Der Antrag hat gar Nicht den.Zweck, sanguinische Hoffnungen zu erregen; ich habe sie selbst nicht. Ich habe den Antrag gestellt, weil die Stadt Leipzig einen Antheil an den Überschüssen der Lotterie erhalt, und dieses als eine Begünstigung erscheint. Da aber die Ansprüche sich auf Vertrage gründen, und die Staatsregierung neue Vertrage darüber abgeschlossen hat, und mithin von der Verbindlichkeit der Vertrage mit Dresden auf die Verbindlichkeit der mit Leip zig abgeschlossenen Verträge zu schließen ist; so'hab eich ge glaubt, daß die Kammer den Antrag zu stellen habe, sich die Papiere vorlegen zu lassen. Ich glaube, die Kammer wird auf meinen Antrag eingehen; denn was einem recht, ist dem andern billig! — Hierauf wurde von Seiten der Kammer dem Haase'schen Anträge beigetreten und beschlossen, von'dem hohen Gesammt- ministerium durch das Direktorium die betreffenden Akten und. Nachrichten zur Abgabe an die 2. Deputation sich zu er bitten. — Abg. v. Lhielau: Ich frage das Präsidium, bei wem man jetzt antragt auf Verbesserung von Redactionen der Land tagsmittheilungen. Das Verhältniß ist so unklar, daß ich nicht weiß, wohin sich ein Abg. wenden soll, wenn seine Rede eine ganz falsche Aufnahme findet. Es kann unmöglich in der Stellung eines Abg. liegen, mit der jetzigen Redaction in Berührung zu treten, da es keine ist, die von der Kammer geleitet wird. Ich glaube daher, mich an das Directorium wenden zu müssen, um zu erfahren, wie man sich wegen zu wünschender Abänderungen in der Redaction zu verhalten habe. Es ist in der vorgestrigen Sitzung von den Zuschüssen zu den Seminarien die Rede gewesen, und in den Mitthei lungen steht gerade das Entgegengesetzte von dem, was ich ge sagt habe (Seite 65. unten): „Es hat nur die Folge gehabt, daß "aus den Summen, welche für die Erblande bewilligt worden und wo die Oberlausitz mitgewirkt und 256,000 Lhlr. mit getragen hat, nur einige 30,000 Lhlr. für die dortigen Schulen bewilligt worden, mithin das' Verhältniß u. s. w." Ich habe aber gerade das Gegentheil davon gesagt. Ich habe geäußert, daß die Dberlausitz . einige 30,000 Lhlr. mit für die erbländischen Schulen getragen habe, und daß davon nur un gefähr 250 Lhlr. auf die Oberlausitz gekommen seien, also ge radezu das Gegentheil. Auf derselben Seite weiter oben finde ich noch einen Schreibfehler: „eben so gut als die Oberlausitz in den bestehenden Lotaltheilen an der Hähern Verzinsung der von den Erblanden eingeworfenen 5procentigen Capitalien Lheil nimmt." Das ist auch unrichtig. Es soll heißen: „nach den bestehenden Quotaltheilen." Ferner Seite 66. oben, soll ich gesagt haben: „aber die Quantität von 52,000 Lhlrn. ist viel zu gering, diese Stiftung besteht in der Summe von 452,000 Lhlrn."; ich habe aber gesagt; „besteht in der Summe von 152,000 Lhlrn." Präsident: Ich habe zu entgegnen- daß heute aus der I. Kammer ein diesfallsiges Decret zur Berathung in un sere Kammer gelangt ist, und daß dadurch Gelegenheit gege ben wird, von Seiten der Mitglieder der Kammer sich aus führlich darüber auszusxrechen. Das Präsidium kann sich nicht dazu verstehen, einzelne Irrthümer zu berichtigen. Es müßte das jedem Abgeordneten überlassen bleiben, wie früher.— Abg. v. Lhielau: Hiermit bin ich nicht einverstanden. Früher war der v. Gretschel Redakteur des Blattes/ der in kei ner Berührung mit der Regierung als Staatsdiener stand; jetzt ist es der Hr. Major v.Brause, und ich glaube nicht, daß ein Abgeordneter sich wegen Redaction seiner Rede att eine Re gierungsbehörde zu wenden habe» Ich frage daher, ob nicht das Direktorium in diesen Fällen die Vermittlung zu über nehmen habe. Präsident: Wenn die Abgeordneten zweifelhaft sind, an wen sie sich zu wenden haben, so muß auch das Directo rium diesen Zweifel haben, da dieKammer darüber noch nichts festgestellt hat, und der Kammer die Redaction nicht über geben ist. -- . Staatsminister v. Zeschau: Solange die geehrte Kam mer sich nicht über den Vorschlag der Regierung in dem betref fenden Decrete erklärt hat, bleibt es, wie früher bei den Land tagsnachrichten, die mit der Leipziger Zeitung erschienen, und Beschwerden über unrichtige Aufnahmen können nur bei der Re- dactivn angebracht werden. Was der Abg. v. Lhielau bemerkt, als würden dabei willkührliche Abänderungen vorgenommen, so ist das nicht die Absicht der Regierung, und wenn ein Versehen stattgefunden hat, so wird die Nedaction dies gewiß gern berich tigen, wie auch schon mehrmals geschehen ist. Abg. v. Lhielau: DieNedaction ist nicht dieselbe, die Kammer hat sie nicht anerkannt. Die vorgesetzte Nedactrons- Behörde ist ein Regierungsbeamter und ich werde für meinen Lheil eine solche nicht für die Redaction der Kammerverhand lungen anerkennen. Abg. v. v. Mayer: Auch mir convenirt es nicht, die Ne daction anzugehen; ich muß mir daher erlauben, wegen einiger mich betreffenden Irrthümer mich ebenfalls hier aussprechen zu dürfen *). Ich bin in der Nummer2. S.23. als in die 3. De putation gewählt angegeben, während ich nur bei der 1. ge wählt bin und in der 3, statt meiner der Abg. Römer. Man hat mir ferner S. 20. in den Mund gelegt: „es sei von der Li beralität der Kammer zu erwarten, daß nur fähige Mit glieder gewählt würden;" ich habe aber „Loyalität" gesagt. Statt „nach dem Beispiel älterer konstitutioneller Staaten" steht ebendaselbst: „älterer Constitutionen." Im gestrigen Blatte Nr. 6. auf S. 56. steht: „es sei nicht zu übersehen, daß, wenn man diesen Strafen keine andere Bestimmung geben wolle rc.;" ich habe aber gerade das Gegentheil gesagt: „wenn man diesen Strafen eine andere Bestimmung geben will." Der Schluß meiner Aeußerung ist so wiedergegeben, daß ich ihn nicht anerkennen kann. . Es sind nur einzelne Worte auf- *) Die hier von einigen Herrn Abgg. gerügten Irrthümer sind le diglich Heils durch falsche Niederschrift der Stenographen, Heils durch übersehene Druckfehler entstanden. Die Redaction. -I-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder