Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gerafft und nicht »m Zusammenhänge gegeben. Allerdings! die Function übernehmen, welche im Vorschläge der Regie- wird nicht verkannt werden, daß diese Blatter ganz anders rung einem Mitglieds der Kammer zugedacht ist, wozu redigirt werden als früher. Esist fast keine einzige Rede, wo sich nicht ein Druckfehler fände, oder sich nicht etwas nachwei sen ließe, was einen falschen Sinn giebt, wie z. B. in Nr. 3. S. 3. in der Rede des Abg. Eisenstuck: „Petitionen, wenn sie bei der Ständeversammlung eingebracht, und von derselben abgelesen worden, könnten bei derselben Ständeversamm lung nicht wieder vorgebracht werden. ' Wie man das aus wärts verstehen soll, weiß ich in der That nicht. Der Abg. hat „abgelehnt" gesagt. Ich wünsche allerdings, daß diese Bemerkungen zu einer gründlicheren Revision führen mögen, halte mich aber, was meine Person betrifft, nicht für ver pflichtet, an die Redaction mich deshalb zu wenden, da sie am vorigen Landtage nicht bestanden hat, und ich zu derselben in gar keiner persönlichen Beziehung mich befinde. Abg, Cuno: Dem ausgesprochenen Tadel muß ich mich ebenfalls anschließen. Der Herr Präsident selbst wird sich erinnern, was er bei Eröffnung der Sitzungen gesprochen; aber die Worte sind ganz entstellt. Man wird sich bei Vergleichung des Blattes davon überzeugen. Bei dem Schluß Ihrer Rede ha ben Sie alle Anwesende aufgefordert, mit Freimüthigkeit und Rücksichtslosigkeit zu sprechen. Warum man das weggelassen hat, weiß ich wahrhaftig nicht. (Diese hier erwähnten Eröffnungsworte des Präsidenten der II. Kammer werden am Schlüsse dieses Blattes vollständig gegeben werden.) Staatsminister v. Z e sch a u: Die Redaction hat Anwei sung, alles was gesprochen wird, so treu wie möglich wieder zu geben, von einer absichtlichen Aenderung kann also nicht die Rede sein. Daß die Herausgabe eines solchen Landtags blattes eine sehr schwierige Aufgabe ist, meine Herren) wer den Sie einsehen, es mag die Regierung die Leitung behalten, oder die Kammer dabei mitwirken. Abg. v. Thielau: Die Frage ist noch nicht erledigt. Ich habe den Antrag darauf gestellt, daß die Kammer ent scheiden möge und verlange, daß die gedachten Fehler der Re daction abgeändert werden. Mit dem Major von Brause, als Redaetionsbehörde, werde ich bestimmt deshalb nicht in Communication treten. Findet die Kammer, daß ich das gesprochen, was in dem Blatte steht, so beruhige ich mich; findet sie das aber nicht, so bitte ich, daß man mit der Regierung in Unterhandlung trete, damit dieses geändert werde. Präsident: Wenn der Abg. den Antrag so gestellt hätte, so würde ich nicht versäumt haben, die Frage zu stellen. Ich habe nur im Allgemeinen geäußert, daß die ge genwärtige Redaction nicht unter der Kammer stehe, sondern von Seiten der Staatsregierung ein Vorschlag an die Kam mer diesfalls gelangt ist. So lange von der Kammer nicht entschieden ist, ob sie den Vorschlag annehme oder nicht, steht, da die Redaction von der Regierung ernannt ist, es nicht in dem Ressort des Direktoriums, sich unmittelbar darein zu mischen. Das Direktorium würde sonst im Voraus ich aber vielleicht die Kammer nicht geneigt bezeigen >ürfte. Secretair Richter: Der Abg. v. Thielau richtete an- angs seine Aeußerungen zunächst an das Präsidium und >a habe ich mich nicht berührt gefunden. Wenn er dagegen etzt an das Direktorium sich wendet und Anträge stellt, so finde ich als Mitglied desselben mich bewogen, zu erwiedern, wenn Herr v. Thielau geneigt sein sollte, seine Erinnerungen' schriftlich bei dem Directorium einzureichen, ich kein Be denken finden würde, solche an die Redaction gelangen zu lassen, welche dem Directorium nicht unbekannt ist. Ist dem Hrn. Abgeordneten dieser Weg genehm und stimmen die übrigen Mitglieder des Direktoriums mit mir überein, so wird es keines Beschlusses hierüber weiter bedürfen. Abg. v. Dieskau: Die Meinung des Secretair Rich ter stimmt nicht mit Z. 133. der Verfassungs-Urkun de überein. Also glaube ich nicht, daß durch das Directo rium eine Communication mit der Redaction stattsinden kann. k Secretair Richter: Als Mitglied des Direktoriums habe ich meine Aeußerung gethan. Ich habe bloß meine individuelle Ansicht aussprechen wollen, da in Kurzem von Seiten der 1. Deputa tion dieser Gegenstand zur Sprache gebracht werden wird. Abg. v. v. Mayer: Ich weiß nicht, ob ich dem hohen Directorium nicht ebenfalls meine Erinnerungen eingeben dürfte, oder ob es sorgen will, daß sie im gegenwärtigen Blatte ausge nommen werden, und zwar so treu als möglich, obgleich nur 1 Stenograph gegenwärtig ist. Präsident: Ich zweifle nicht, daß Verbesserungen von Seiten der Staatsregierung nach den stattgefundenen Verhand lungen werden verfügt werden. Ich habe dem Secretair Richter zu überlassen, der sich für seine Person bereit erklärt hat, die Sache vermitteln zu wollen, ob er nicht auch die übrigen Ver besserungsvorschläge vermitteln will. Secretair Richter: Ich bin dazu sehr gern bereit, kann mich aber der Ansicht des Hrn. v. Dieskau nicht anschließen. Abg. v. Thielau: Ich bin damit vollkommen beruhigt, da das Verhältniß einmal so ist, daß nur von der Königlichen Staatsregierung die Redaction der Landtagsmittheilungen an gewiesen werden kann. Nachdem der neu eingetroffene Abgeordnete Bocke den Eid geleistet hat, geht man zur Tagesordnung über, deren erster Gegenstand der Schluß der Berathung über den Bericht der 2. Deputation über das Decret, das Staatsschuldenwesen betref fend,ist,und nachdem derPräsident bemerkt hatte, daß man in der letzten Sitzung bei dem Anträge der Deputation Seite 8. stehen geblieben sei, ladet das Präsidium den Referenten ein, die Rednerbühne zu besteigen, und es spricht sich Referent Junghanns folgendergestalt aus r In Folge der gestrigen Diskussion habe ich zu erklären, daß die Meinung der 2. Depu tation keineswegs gewesen ist, eine Abänderung des Tilgungs-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder