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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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setzen zu liegen, dem aber durch eine neue Verordnung in den nächsten Wochen abgeholfen werden soll. Damit aber dem Auditeur Grohmann sein „formelles" Recht werde, so wiederhole ich den Antrag und zwar nicht als D eputa- tions- sondern als Stände - Mitglied: „daß die Kam mer sich entschließen möchte, die hohe Staatsregierung zu er suchen , die Sache der künftigen höchsten Instanz, dem hohen Ministerium des Innern zur Cognition und Revision zu überweisen." Abg. Cuno: Ich finde, daß der Referent den Stand punkt der Sache ganz verrückt hat. Er hat ein ganz anderes Gutachten abgegeben, als wie es die Deputation beschlossen hat. Dieser Vorschlag muß als ein besonderer des Neferenteu ungesehen werden, der dem von ihm selbst gefertigten, von der Deputation nach vorgängiger Berathung adoptirten Gut achten schnurstracks entgegenläuft. Es würde dem Herrn Re ferenten frei gestanden haben, ein Separatvotum abzugeben, allein da er ganz gegen den Sinn seines Referats einen neuen Antrag stellt und die Sache der Deputation verlassen hat, so beantrage ich die Bestellung eines andern Re ferenten. Referent Wieland: Ich habe gleich im Eingänge be merkt, daß ich diesen Antrag nicht als Mitglied der Deputa tion, sondern als Mitglied der Stände Mellt habe. Die Deputation hat den Grundsatz an die Spitze gestellt, nicht ultra xotit» hinauszugehn. Präsident: Es ist allerdings der Fall ganz neu, daß ein Deputations - Gutachten perhorrescirt wird, was der Re ferent selbst ohne ein im Berichte ersichtliches Separatvotum vörgetragen hat; allein es kommt jetzt darauf an, ob der spä tere Antrag des Referenten als Separatvotum betrachtet wer den soll. Abg. Roux: Es ist dies ein persönlicher Antrag des Abgeordneten Wieland, ehe darüber weiter verhandelt wird, muß er unterstützt werden. Abg. v. Lhielau: Ich habe noch als Vorstand der4. Deputation zu bemerken, daß ich nicht gegenwärtig gewesen bin, als das Deputations - Gutachten abgegeben worden. Res. Hantzschel (a. Königstein): Der Auditeur Grohmann beschwerte sich bei dem Gesammtministerium über dasCultusmi- nisterium um deswillen, weil dieses ihm dasinsoratnr eines in öf fentliche Blatter einzurückenden Aufsatzes verweigert hatte; das Gesammtministerium erklärte sich in dieser Sache für incompe- tent, gab ihm solches durch Canzleibescheid zu erkennen, und nun wendete sich ersterer an die Kammer, mit derBitte: bei dem hohen Gesammtministerium auf Abänderung des in Rede seien den Gesammtministerial-Bescheides, und wegen Vornahme einer Sachentscheidung, die Anordnung der Cultusministerial- Resolution betr., zuintercediren. Es ist daher die vorliegende Be schwerde nicht gegen die Resolution des Cultusministeriums, sondern gegen die des Gesammtmmisteriums gerichtet. Ohn- möglich konnte sich daher die Deputation bei dieser Sachlage be rechtiget halten, in die Hauptsache selbst, die Resolution des Cultusministeriums, einzugehen. Nach §.36. der Verfassungs-Ur ¬ kunde heißt es: „Zeder hat das Recht rc." (s. oben S.134.). Allein die Deputation konnte nicht anerkennen, daß jenes Ministerium als die höchste Behörde zu betrachten sei, da alle Ministerien dem Lande verantwortlich sind. Zn dieser Hinsicht mußte sie der Ministerial-Bescheidung beistimmen und sie als gerecht aner kennen. Der Beschwerdeführer hatte zwar des Cultusministe riums gedacht, aber lediglich wegen des nothwendigen Zusam menhanges geht seine Beschwerde gegen das Gesammtministe- rkum. War aber die Resolution sachgemäß, so konnten wir dage gen nicht einschreiten, nicht gegen solche unsere Mißbilligung aussprechen, und wie der Referent sagt, die Sache dem Mini sterium des Innern zur Abänderung übertragen. Nach §. 36. der Verfassungs-Urkunde steht dem Auditeur Grohmann unbe dingt das Recht zu, sich entweder bei den Landstanden oder un mittelbar bei Sr. Kön. Majestät zu beschweren. Es ist ihm also die Wahl nachgelassen, wo er sich beschweren will, dieses Recht können wir ihm nicht nehmen; er scheint sich dies Vorbehalten zu haben, da er bloß gegen den Canzleibescheid des Gesammtmink- steriums sich beschwert hat. Wir konnten ihm dieses Recht, diese Wahl um so weniger entziehen, da die individuellen Ansich ten der Menschen verschieden sind. Die Deputation konnte nicht wissen, ob ihre Mitglieder, noch viel weniger, ob die Mitglieder der Kammer sich günstig oder ungünstig in Hinsicht auf diese Beschwerde aussprechen würden, sie konnte daher nicht in die Rechte des Auditeur Grohmann eingreifen, weil sie sich außerdem in die verfassungsmäßigen Rechte des erstem einen Eingriff erlaubt haben würde. Wie die Sache jetzt liegt, ist dem Auditeur Grohmann durch unfern Beschluß an seinen Rechten nicht das geringste entzogen; ihm steht es zu jeder Stunde frei, mit einer Beschwerde gegen das Cultusministeriutn einzukom men; er hat die Wahl zwischen Sr. Majestät dem Könige und den Ständen. Ich kann mich daher nur für das Deputations- Gutachten aussprechen, daß seine Beschwerde zurückgewiesen werden müsse, die an diesen formellen Fehlern leidet; ich hätte ge wünscht, daßdie Deputation eine andere Entscheidung hätte fassen können; dennstch muß aufrichtig bekennen, daß ich es nicht weiß, ob es ein günstiges oder ungünstiges Zeichen der Zeit ist, wenn bis jetzt nur eine Beschwerde gegen das hohe Ministerium bei unserer Kämmer eingegangen ist. Für ein günstiges Zeichen würde ich es halten, wenn ich mich überzeugen könnte, das Volk habe durchaus keine Beschwerden weiter anzubrkngen, für ein ungünstiges würde ich es aber halten müssen, wenn-ich fürchten ollte, daß durch Zurückweisung so vieler Beschwerden bei der etzten Standeversammlung das Volk zu dem Glauben veran laßt worden sei, es fänden selbst seine gerechten Beschwerden bei den Ständen keine Berücksichtigung. Abg. ausdemWinkel: Ich stimme dem Deputations- Gutachten und dem was der Abg. Häntzschel eben gesagt hat, bei, es ist die Ansicht der Deputation, und ich muß bit ten, den Gang der Sache insofern zu verfolgen, daß jetzt auf das Deputations-Gutachten die allgemeine Debatte eröffnet werde. Finden sich Privatansichten, die als Anträge gestellt werden, so fragt sich, ob darauf einzugehen fei. Präsident: Zur Zeit weiß ich fast nicht gewiß und
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