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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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kann nicht beurtheilen, ob ein Deputations-Gutachten vorliegt oder nicht. Es hat der stellvertretende Vorstand der Deputa tion erklärt, daß er mit dem Deputationsgutachten einver standen sei. Der Referent hat einen besonder» Antrag ge stellt. Ein anderes Mitglied hat auf Bestellung eines andern Referenten angetragen. Mehrere Mitglieder der Deputation haben sich noch nicht erklärt, und das eine ist abwesend ge wesen. Abg. Cuno: Ich erkläre mich mit dem Deputations-Gut achten einverstanden, aber nicht mit der Aeußerung des Herrn Referenten, welche, wie schon gesagt, zu einem Separatvotum, nicht aber zu dem ganz unstatthaften Anträge sich geeignet haben würde. Als Mitglied der 4. Deputation erlaube ich mir in kur zem Abriß die fragliche Angelegenheit vorzutragen. Die Ent scheidung derselben beruht lediglich auf der Prlncipfrage:'„war die 4. Deputation gehalten, einen fehlerhaften Antrag des Pe tenten zu succurriren und denselben zu verbessern?" Durch eine solche Cmendation würde sie meines Erachtens den Antrag des Petenten zu dem ihrigen gemacht und ihn zu einer ständischen Beschwerde erhoben haben, welche sodann der 3. Deputation zur Begutachtung anheim gefallen wäre. Dazu war keine Ur sache vorhanden. Auditeur Grohmann erhielt bei der neuen Organisation der Kriegsgerichte keine höhere Stellung, mochte dies übel empfinden und aus diesem Grunde um seine Verab schiedung nachsuchen, welche auch erfolgte. Bei seinem Ab gänge ließen einige Freunde einen Gruß oder Nachruf in den Dresdner Anzeiger setzen. Grohmann entwarf eine Antwort, um sie indieStaatsbürgerzeitung eimücken zu lassen, alleindirser Antwort wurde auf Anzeige des Censors vom hohen Cultus- Ministerkum das Imprimatur verweigert. Warum? dies ist der Deputation nicht ganz klar, denn sie hat in-dem Aufsatze nichts gefunden, wodurch Religion, Sittlichkeit und deikStaat beleidigt worden wäre. Ware von Grohmann um Intercession bei dem Kultus-Ministerium auf Ertheilung des Imprimatur ge beten worden, so hätte die Deputation sich gewiß beifälligierklärt. Mein davon handelt es sich nicht. Grohmann beschwerte sich bei dem hohen Gesammt-Ministerium gegen das Cuttus-Mini- sterium und wurde mittelst Canzlei-Bescheids abgewiesen, weil das Gesammt-Ministerium in dergleichen Beschwerdesachen nicht kompetent sei. Diesen Bescheid will Grohmann umgeändert wissen. Hier befindet er sich aber im Irrthum, denn nach der General-Verordnung vom 7. November 1831 ist das Gesammt- Ministerium in Beschwerdesachen gegen ein oder das,andere Mi nisterium nur dann eompetent, wenn dergleichen Beschwerden bei dem Regenten angebracht u.vondiefem dem Gesammt-Mim- sterium zur Begutachtung zugewiesen sind. Hierin fand die De putation vollen Grund zur Abweisung. (Beschluß folgt.) Nachtrag. Worte des Präsidenten der II.Kammer, bei der Eröff nung der Sitzungen derselben. Wir stehen, verehrte Mitarbeiter, im Begriff, das hochwichtige Werk zu beginnen, zu welchem wir berufen find. Ernst ist der erste Schritt auf dieser Bahn, die wir zu wandeln haben, aber ermuthigende Zeichen lä cheln uns auf ihr entgegen. Ein von seinem Wolke und uns hochgefeierter Fürst, ziert den Thron seiner Pater — einen Thron, den der unvergeßliche, königliche Greis, welchen die nun trauernden Sachsen den Gütigen nannten, verlassen hat, um zu einer noch höheren Bestimmung in's Land der Vergeltung hin über zu gehen. Uns blieb dec Trost in dem alleinigen Erben des Throns, -em Erben der angestammten Lugenden, den Vater im Könige vereh ren zu können. In gewichtigen, Herzlichen uns ergreifenden Worten ächt konstitu tionellen Sinnes, hat der edle Fürst über des Vaterlandes theuerste In teressen bei der gestrigen Feierlichkeit zu uns gesprochen, uns aufgefor- dext, unsere Pflichten zu wahren, und was an uns ist, unsere Kräfte anzuspannen, um die Wohlfahrt seines geliebten Volkes zu fördern. Diese Worte bewahren wir in unfern dankbaren Herzen als ein theueres Pfand der Hoffnungen, des Glücks unseres Vaterlandes, und der Gesinnungen unseres geliebten Königs. Unter so glücklichen Verhältnissen können wir unser Werk beginnen. Mein an uns ist es nun, auch unsere Pflichten, die wir muthig über nommen, treu und wacker zu erfüllen, an uns ist es, den Eid zu be währen, den wir geschworen, dem Berufe zu gnügen/ den Liebe und Vertrauest uns angewiesen. So mancher freudige, ermuthigende Be weis des guten Klanges des Namens der sächsischen letzten Ständever- sammlung liegt uns vor. Vereinigen wir uns kn dem Entschlüsse, fer ner in diesem Sinne sortzvsahren, geloben wir uns gegenseitig, auch jetzt zu Ehren des konstitutionellen Princips, dasselbe durch unsere Hand lungsweise zu bewähren. Fürchte Gott, scheue Niemand i sei unser Wahl spruch, mit welchem wir unser Principr Jedem das Seiner verfolgen. Dssene, rücksichtslose, doch nicht verletzende Sprache, erwartet das Volk von seinen Vertretern. Festen Schrittes wollen wir vordringen auf dem Wege des Gesetzes und der Verfassung zu dem Ziele, den unsere innere Ueberzeugung uns vorgezeichnet hat. Ein hochherziger Fürst, welcher uns selbst das Beispiel giebt, wie man gegebene Zusagen redlich erfül len muß, wird unsere Gewissenhaftigkeit zu ehren wissen, wenn auch wir unsere, dem Volke gegebenen Zusagen erfüllen, freimuthig und wahr, Beschwerden und Anträge, die Wünsche Seines treuen Volks an Seinen Thron niederlegen, wird in unseren Äeußerungen den Ausdruck der öf fentlichen Meinung erkennen. Mögen wir Alle dann am Schluffe unserer Berathungen und Ar beiten bei unserer Selbstprüfung uns sagen können, daß wir Heiligkeit geschworner Eide bewahrt, das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlandes gefördert, daß wir Jeder nach seinen Kräften uns be strebt haben, unsere Pflichten in ihrem ganzen Umfange zu erfüllen, daß uns keine fremden Nebenabsichten, keine verwerflichen Beweggründe bei unseren Abstimmungen geleitet haben, daß wir fern von Eitelkeit, fern von Ruhmsucht, fern von Egoismus, fern von Kasten- und Factions- geist gehandelt, daß wir selbst in dem Kampfe der Meinungen uns be müht haben, die Sache von der Person zu scheiden, um dadurch die Ein tracht zu erhalten, die zu Förderung des Ganzen so wünschenswerth und nothwendig erscheint. Dann möge uns noch im letzten Kampfe des Le bens, im Todeskampft die Erinnerung an unsere jetzt vorliegende stän dische Wirksamkeit als ein Engel in freundlicher Gestalt am Lager zur Seite stehen, und wir damit ins unbekannte Jenseits hknühergehen. Wohlan denn! mit Gott ans Werk, und mit dem allgemeinen Aus ruf: Es lebe König und Vaterland! Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: Major v. Brause, Vr. Gretsch el.
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