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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mkttheil»«ge« über die Wer Hand l u n gen des Landtags. 1.2. Dresden, am 9. December. 1836. Neunte öffentliche Sitzung der LI. Kammer, am 2. December 1836. (Beschluß.) Berathung über die Beschwerde des Auditeur Grohmann. Präsident: Wenn die Kammer die Überzeugung hat, daß nach der nunmehr ermittelten Majorität der Deputation ein Gutachten vorliege, so kann die Berathung über das Gut achten selbst eröffnet werden. Abg. v. Di eskau: In Bezug auf das, was bereits ge sagt worden ist, bemerke ich, daß wir eigentlich 3 Berichte ha ben, I schriftlichen und 2 mündliche, und dazu noch einen be- sondern Antrag; es würde daher der Bericht an die Deputa tion zurückzugeben, und dagegen ein einziger zu ferti gen sein. Abg. v. Egidy: Insofern es nöthig erscheint, daß jedes Mitglied der Deputation sich für oder gegen den Antrag ausspreche; so muß ich auch mir Urlauben, da ich die Ehre habe Mitglied der 4. Deputation zu sein, mich für den An trag der Deputation aus dem Grunde zu erklären, weil ich es der Consequenz wegen nöthig finde, und ebenso, daß die Deputation in den Grenzen sich zu bewegen habe, die ihr angewiesen sind. Das haben wir gethan. Wir würden al lerdings auf Abwege gerathen, wenn wir den Beschwer deführern hier und da an die Hand gingen, im Fall die Beschwerde nicht ganz der Vorschrift gemäß.eingeleitet wäre. Präsident bemerkt, daß der Abg. v. Dieskau einen An trag wegen Rückgabe des Berichts an die 4. Deputation ge stellt habe, und fragt hierauf: Ist die Kammer geneigt den Antrag des Abg. v. Dieskau zu unterstützen, daß der Bericht der 4. Deputation zur anderweiten Bearbeitung zurückgegeben werde? Es erhält dieser Antrag die erforderliche Unter stützung. Abg.v. Thielau: Die Deputation hat ein Gutachten abgegeben, und das Gutachten ist klar und deutlich. Ich bin jedoch nicht damit einverstanden, weil ich mich mit der Art der Abweisung nicht einverstehen kann. Es ist im Eingang des Berichtes gesagt worden, daß das Formelle in vollkommener Ordnungsei, doch ist es lediglich ein Mangel an der Form, warum abgewiesen Wörden, also ist entweder das Formelle nicht in Ordnung oder das Gutachten ist nicht richtig. Es kommt darauf an, ob der Auditeur Grohmann in der Form gefehlt haben kann, denn er ist eine Instanz weiter gegangen, als im Gesetz vorgeschrieben und in der Verfassungs-Urkunde be- jimmt ist. Die oberste Behörde ist jedenfalls allemal die be reisende Minisierialbehörde. Grohmann hat nun aus Un- Mntniß oder andern Gründen noch einen andern Weg einge- chlagen, und ist annoch bis an das Gesammt-Ministerium gegangen. Es scheint nun darauf anzukommen, ob die Kam mer dieses Verfehlen des rechten Wegs als einen Mangel der Formalitätbetrachten kann. Wollen wir es als solchen ansehen, so wird das Deputations-Gutachten vollkommen begründet, „ daß eine Bescheidung in der beantragten Art gefaßt und ihm ertheilt werde." Ich gehe aber über die Formalität hinweg und berufe mich auf das, was bereits verlesen worden. Meiner Ueber- zeugung nach hatte die Deputatton darauf eingchen können, wenn sie es für zweckmäßig erachtet hätte, sie verdient aber des halb keinen Tadel, sobald dem Auditeur Grohmann ausdrück lich gesagt wird, daß er lediglich der Form wegen abgewiesen worden. Ich bitte den Referenten, das Gutachten der Kammer nochmals zu verlesen, und die Kammer wird sich überzeugen, daß im Gutachten von der Formalität keine Rede ist, und nur in msterlslldus eine Abweisung stattgefunden hat. Pr asi d e n 1: Es würde also das Deputations - Gutach ten nochmals zu verlesen sein. Die Sprecher, welche bereits um's Wort gebeten, würden zu erklären haben, ob sie noch über denDieskau'schen Antrag zu sprechen hätten oder nicht, im letz ter» Falle wären die weitern Discussionen über die Hauptsache selbst vor der Hand abgeschnitten. Referent verliest hierauf den Beschluß des Deputattons- Gutachtens (s. Nr. 11. d. Bl. S. 134.). Es verlangen hierauf der Abg. Eisen stuck und Sach? ß e das Wort. Abg. Sachße: Ich halte den von Dieskau'schen Antrag nicht für annehmbar, und zwar aus dem Grunde, weil unter den Deputations-Mitgliedern eine Verschiedenheit der Ansichten nicht mehrstaitfindet. EinBedeükenist mir aber noch im Mate riellen beigegangen durch die Abweichung, welche von dem Se- parat-Votmn des Referenten herrühret. Hatte er dies nicht ge geben (wiewohl man nicht tadeln kann, wenn er seine Ansicht verändert hat), so würde die Verschiedenheit der Ansichten gar nicht zum Vorschein gekommen sein. Der Deputation aufzu geben einen andern Bericht zu fertigen, scheint mir nicht hassend. Ich bin dafür, daß man über ihren Bericht, so wie über den Antrag des Referenten djscutire, damitsich ergebe, ob es für nö-
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