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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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thig befunden wird in das Materielle einzugehn. Ich stimme gegen den von Dieskau'schen Antrag. Abg. Eisen stuck: Ich kann auch nicht anders, als dage gen michzu-erklären, aus dem Grunde, weil wir keinen großen Gewinn haben werden, wenn wir einen anderweiten Bericht ver langen. Es ist durch das, was die Deputation geäußert hat, die Sache so klar, daß wir auf das Materielle eingehen können. Was den Widerspruch wegen des Formellen im Deputa tions-Berichtbetrifft, so habe ich dies beim Vorlesen wohl wahr genommen z allein ich bin überzeugt autz dem Grunde, welchen ein Mitglied der Deputation selbst vorgebracht hat, und aus dem, welchen ein anderesDeputations-Mitglied hinzugefügthat, daß wir über das Materiellesprechen müssen, und zwar beifällig für den Bittsteller. Denn das, was er geschriehen hat, verletzt weder Sitten, noch die Religion, noch den Staat, und sp glaube ich, wird ihm die Censur nicht verweigert werden können. Es ist bisher dieser Grundsatz aufgestellt worden, und ihn hat man auch in den Instructionen der Sensoren beobachtet, jedoch von Seiten des Ministeriums zurückgewiesen. Der Recurs an die Kammer ist daher wohl begründet. Auf den Umstand, daß er an das Gesammt-Ministerium gegangen, ist wenig zu geben, denn das Gesammt-Ministerium besteht mit aus dem Cultus- Ministerium. Es sollte mir leid thun, wenn wegen dieser For malität die Kammer das Materielle aus den Augen setzen soll te, deshalb bin ich nicht dafür, daß noch ein anderer Bericht er stattet werde, sondern daß man auf den vorliegenden Bericht, und das Materielle einginge. Mit dem Deputations-Berichte würde ich mich aber nicht vereinigen können. Abg. Kasten: Die Deputation, ist vorzüglich von dem Grunde ausgegangen, daß, da der Reclamant eine falsche An sicht der Sache gehabt habe, er abzuweisen sey. Er hat das Gesammt-Ministerium für die erste Instanz angesehen. Der Jrrthum ist begangen, die Deputation wollte ihm den Weg nicht abschneiden, insofern er seine Beschwerde etwa bei dem Regen ten anbringett wollte. Ihm diese Wahl zu.benehmen, schien nicht passend zu sein, es steht ihm nun noch frei, nochmals ein zukommen oder einen andern Weg einzuschlagen. Abg. Cuno: Mit der Entgegnung'des Abgeordneten Ei senstuck bin ich im Wesentlichen einverstanden, allein ich bitte noch zu erwägen, -aß man auf das Formelle des Antrags sehen müsse. Er lautet so: die hohe Kammer möge sich dafür ver wenden, daß das Gesammt-Ministerium seinen Bescheid zu rücknehme. Dieser Antrag ist nicht richtig. Ueberhaupt ist mir nicht klar geworden, ob Grohmann poch die Ertheilung des Imprimatur und nicht vielmehr bloß die .Ausführung seines be haupteten Rechts gegen das Gesammt-Mimsterium beabsichtigt. Die Kammer kann in Verlegenheit kommen, wenn sie etwas gewahrt, was nicht gefördert worden ist. Daß Grohmann am Abdruck des Aufsatzes nichts mehr liegen dürfte, schließe ich dar aus, weil dieser Aufsatz schon ein Jahr alt ist, mithin auch jener Nachruf, der ihn veranlaßte,, nur als ein spates und schwaches: Echo verhallen würde. Abg. aus dein Winkels Ich habe den Antrag des v. Dieskau deshalb unterstützt, um die hohe Kammer in Stand zu setzen, über die Sache selbst Entschließung fassen zu können. Deshalb finde ich es für rathsam, daß die Sache nochmals an die Deputation zurückgegeben werde. ' Der Präsident fragt-: Ist die Kammer gemeint, nach dem Anträge des v. Dieskau, daß der vorgelegte Bericht der Deputation zu einer weitern Bearbeitung zurückgegeben werde? Es wird diese Frage mit 37 Stimmen verneint. Abg. v. v. Mayer: Ich wollte mir die Frage erlauben, ob, wie die Sache jetzt steht, gegenwärtig der Referent des De putation- Gutachtens noch fort fungiren kann, da er gegen das Deputations-Gutachten selbst stimmt? Es ist wichtig darum, weil gewöhnlich dem Referenten das letzte Wort zusteht. Präsident: Ich würde allerdings nach dem Cuno'schen Anträge die Frage zur Erwägung gestellt haben, ob ein anderer Referent für diese! Sache zu ernennen nöthig wäre. Allein ein Fall, wie der vorliegende, ist in der Landtags-Ordnung nicht berücksichtigt, es ist eine neue Principfrage. Secretair Richter: Es scheint wohl mehr ein Antrag, denv. Mayer mit dieser Frage beabsichtigt, und darüberdessen nähere Erklärung erst nöthig. Ich bin der Meinung, daß wohl mehr die Deputation hierbei interesflrt und es der vor allem zu überlassen sei, sich darüber zu fassen, ob es angemessen sei, zu AÜfrechthaltung ihres Gutachtens das Referat dem jetzigen Re ferenten zu überlassen oder einem andern zu übertragen ? Präsident stellt nun die Frage: Ist die Kammer gemeint, daß das Referat in dieser Angelegenheit ferner von dem gegen wärtigen Referenten geführt werde? Diese Frage wird mit 50 gegen 9 Stimmen verneint. Abg. aus dem Winkel: Sollte es nicht in der Natur der Sache liegen, daß entweder der Vorstand der Deputation, oder dessen Stellvertreter das Referat übernehmen müßte? Abg. v. Thiel au: Es scheint mir die Sache ganz einfach zu sein, wenn einer von den Herren, die dabei gegenwärtig wa ren, sich entschlösse das Referat zu übernehmen. Uebrigens stünde ich auch zu Befehl; ich habe aber ein Bedenken, nämlich ich bin nicht für das Deputations-Gutachten. Präsident: Ich muß bemerken, daß ich für.das Zweck mäßigste halte, daß in der Deputation ein neuer Referent ge wählt wird, und dann der Gegenstand wieder auf die Tages ordnung kommt. Ich sehe keinen andern Ausweg. Abg. v. Thielau: Wenn die Deputation nicht weiß, ob die Kammer anderer Ansicht ist, so würde dies zu weiter nichts führen, als daß die Sache nochmals wie jetzt erörtert würde. Die Deputation hat den Beschluß reiflich erwogen , sie hat die Gründe aufgestellt, warum sie einen andern Beschluß fassen zu können nicht für möglich erachtet hat. Wenn sie jetzt sich wieder damit beschäftigen sollte, so würdennnsre jetzigen Debatten dar über umsonst gewesen sein, denn es würde dasselbe Gutachten gefallt werden; auch kommt es darauf nicht an, wer gerade das Referat führt. Die Herren sind sämmtlich mit der Sache aus den Akten bekannt, und ich glaube, daß namentlich der Abg. Hantzschel aus Königstein, als Vorstand der Deputation, das Referat übernehmen kann. Wollen wir die Debatte wieder in
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