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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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einer andern Sitzung aufnehmen, so würde es schade um die Zeit sein, dir wir heute darauf verwandt haben. „ - Abg. Sachße: Der Gang der Dinge Lei der vorigen Ständeveisammlung war folgender: Es-kam öfters vor, daß der Referent nicht gegenwärtig war; wenn er also durch Krank heit oder andere Umstände verhindert war den Vortrag zu hät ten, so trug jedesmal der Vorstand vor; also möchte das recht wohl zu machen sein, daß der Stellvertreter des Vorstandes in gegenwärtigem Falle das Referat übernehme. Abg. Roux: Der Fall ist mehrmals dagewesen, daß ein Referent durch Krankheit und überhaupt abgehalten war, das Referat zu halten, dann hat der Vorstand dasselbe nicht einem andern übertragen, sondern selbst übernommen. Ich halte nicht dafür, daß es gut wäre, die Sache abzubrechen und auf eine andere Tagesordnung zu bringen, es hat das sehr viel Bedenken; die Sache scheint einfach darin zu liegen, daß der Beschwerdeführer Grohmann seinen Antrag nicht richtiger gestellt hat. Hätte er seinen Anträg anders gestellt, so würde das Deputations-Gutachten anders aus? gefallen sein. Wie der Antrag gestellt ist, glaube ich- mH' man dem Deputations-Gutachten beistkmmen. Abg. Häntzschel (aus Königstein) beantragt, daß die Sache in folgender Sitzung berathen werde. Abg, Meisel: Da erlaube ich mir zu bemerken, daß auf diese Weise der abgeworfene Antrag v. Dieskau's angenommen werden würde; denn die Herren, die für den Antrag waren, sind der Meinung gewesen, daß es nicht gut sek, die Sache zu verschieben sondern vorzunehmen. Sobald also die Sache verschoben würde, so würde der abgeworfene Antrag wieder ausgenommen werden. Die Sache scheint auch ganz klar; der Vorstand ist ersucht worden , das Referat zu übernehmen. Präsident: Ich will meine Ansicht der Meinung der Kammer unterordnen und frage, ob die Kammer gemeint sei, daß die Berathung unter einem andern Referenten sofort conti- nuirt werde? Es wird diese Frage von der Mehrheit der Kammer bejaht, und es verläßt nun Abg. Wieland den Rednerstuhl, welchen derAbg. Häntzschel (ausKönigstein) als nunmehriger Referent einnimmt, und sich folgendergestalt äußert: Zch habe mich bloß über einige Einwürfe, die dem Depu tations-Gutachten entgegen gestellt worden sind, auszuspre chen. Der Abg. v. Thielau sagt nämlich, das Deputations- Gutachten stände mit dem Anträge im Widerspruche. Wir haben uns ausdrücklich auf tz. 111. der Verfassungs-Urkunde und tz. 118. der Landtagsordnung bezogen. Ich gebe zu, daß die ganze Sache in formeller Hinsicht nicht gegründet ist,, allein wir konnten vorerst von dem Beschluß um deswillen nicht abgehn, weil wir den Beschwerdeführer Grohmann schlechter stellen würden, als er jetzt gestellt ist. Abg. Todt: Zch wollte schon früher sprechen- und zwar, in der Absicht, um mich gegen das Deputations-Gutachten auszusprechen, Da indeß der vorige Referent so sachgemäß gegen sein eignes Werk zu Felde gezogen ist, und der Abg. Eisenstuck ebenfalls gewichtige Gründe gegen das Deputations- Gutachten angeführt hat, so scheint mir nicht nöthig, irgend noch:.etwas hinzuzufügen. - Wird.das Deputations - Gutach ten angenommen,, so erfolgt weiter, nichts, als daß die Be schwerde in der angebrachten Maße abgewiesen wird. Zch weiß aber Nicht, ob. diese strengen.-processualischen Formen beim Gange der Verhandlungen der. Kammer strenge Anwendung finden dürften. Wenn übrigens der jetzige Referent bemerkte, daß, wenn auf die merits vsusss eingegangen würde, dem Beschwerdeführer Grohmann das' Recht entzogen werden dürfte, so glaube ich nicht beistimmen zu können. Jedenfalls war es die Absicht, daß Grohmann das verweigerte Imprima tur erlange; es liegt also zu Tage, -aß ihm nur so das Recht, was ihm vorher verweigert wurde, verschafft, nicht aber sein Recht ihm entzogen wird. . Abg. v. Egidy: Ich kann nur dabei stehn bleiben, daß Formen im Auge behalten werden müssen-; fangen wir an, an den Formen zu rütteln, so haben wir zu besorgen, -aß das ganze Gebäude zusammenfällt. Zch.frage dann, welche Gren zen wir ziehen sollen ; ich kann unmöglich von dem Deputa tions-Gutachten abweichen. Abg. Todt: Wenn von Formen die Rede ist, so kann zunächst wohl bloß von der Landtagsordnung die Rede sein; allein gegen die Form der Landtagsordnung ist wohl von Groh mann nicht gefehlt worden; das hat auch die Deputation anerkannt.- .. . - - Abg. aus dem Winkel: Wenn ein geehrter Redner sagt, es liege vhnfehlbar in der Absicht Grohmanns, das Im primatur zu erlangen, so wäre es unmöglich, auf seine Be schwerde einzugehen; er hat dies aber, nicht ausgedrückt, und die Deputation konnte nicht darauf.eingehn, was seine Ab- sichtsei, sondern nur auf das, was wirklich .gesagt ist. Es scheint allerdings, daß dies Anklang -finde, weil es wünschenswerth wäre , wenn er das Imprimatur erlangte; ich selbst würde, wenn er darauf angetragen hätte, darauf ganz anders meine Meinung abgegeben haben. So lange als er diese Absicht nicht erklärt, so. lange konnte auch nicht auf diesen Antrag ein gegangen werden, und also nur auf das, was er gebeten hat. Abg. v. Thielau: Zch würde zuvörderst den Hrn. Re ferenten ersuchen, den Antrag Grohmanns nochmals zu verlesen, weil derselbe alternativ gestellt worden ist. Referent Häntzschel (aus Königstein) verliest nochmals den Antrag (s. Nr. II. d. Bl. S. 133.). Abg. v. Thielau: Dieß ist die Stelle, die ich meinte, sind worauf ich mich bezog, er hat also alternativ gebeten: „Wenn die Kammer sich an und für sich nicht ermächtigt hält, „auf die Sache selbst einzugehn und. auf eine Abänderung des „Bescheids des Cultusministeriums anzutragen." Es ist ge wiß, daß sich, alles in gewissen Formen bewegen muß. Es kommt aber hier darauf an, ob die Form von der Kammer weiter ausgedehnt werden will, als vorgeschrieben ist; ich habe gesagt,, daß man die Deputation- nicht tadeln könne, wenn sie der Meinung gewesen, Grohmann habe gegen die Form gefehlt. Es ist wahr, er- hat Mehr gethan, als er *
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