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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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November Decret, die Protorollführung und den Druck der Landtagsacten betr. Der Präsident bemerkt, daß die möglichst schleunige Bearbeitung dieses Gegenstandes, welcher in die Geschäfts verhältnisse der 1. Deput. einschlage, erforderlich sei, damit die Kammer die Ansicht jener Deput.- baldigst mitgetheilt er halte. Prinz Johann ist damit einverstanden, hält es jedoch für zweckmäßig, daß der Deput. nachgelassen werde, den Se- cretair der Kammer beizuziehen. v. Carlo witz äußert sich dahin, daß vielleicht ein An trag darauf zu stellen sein dürfte, ob nicht besondere Mitglie der der Kammer beizuziehen wären. Secr. Hartzr Die Kammer werde wohl damit einver standen sein, daß' mit der vorgeschlagenen Eintheilung der Gegenstände im Protokolle sogleich zu beginnen sei, da nicht zu wünschen wäre, erst späterhin diese Eintheilung anzu nehmen. Hiernach würden die Vorträge aus der Registrande unter Nr. 1., die der Deputationen unter Nr.2. zu bringen sein. 7) Vom 13. November Decret, die Landtagsord nung betreffend. 8) Vom 13. November Decret, den Ge setzentwurf über die Bannrechte betr. 9) Vom 13. Novbr. Decret, den Gesetzentwurf zu einem Gesetze gegen die Lheil- nahme am Lotto und an auswärtigen Lotterieen betreffend; werden sämmtlich an die 1. Deput. überwiesen. 10) Vom 14. Novbr. Professor Grohmann überreicht seine Schrift, unter dem Titel: „Sendschreiben an die landständischen Kammern des Königreichs Sachsen 1836 über die Aufklärung der Straf gesetze." Der Präsident bemerkt, daß diese Schrift so eben erst eingegangen sei, und daß solche, da sie hinsichtlich der bevor stehenden so wichtigen Berathung über den Entwurf zu einem Criminalgesetzbuche von Interesse sein dürste, in die Biblio thek der Kammer aufzunehmen sein mochte. Nachdem Prinz Johann bemerkt hatte, daß die Mit glieder der Deputation für das Criminal-Gesetzbuch diese schon seit längerer Zeit erschienene Schrift zur Hand gehabt und bei ihren Berathungen in Erwägung gezogen hätten, fragt der Präsident die Kammer: Ob sie ihn beauftragen wolle, dem Professor Grohmann dafür zu danken? womit man sich einstimmig einverstanden erklärt. Der Präsident eröffnet hierauf der Kammer, daß man nun auf einen andern Gegenstand, die Wahl der Deputatio nen, überzugehen haben werde. Er habe dabei zu gedenken, daß, in Folge eines, bei dem letzten Landtage von dem Für sten v. Schönburg gestellten Antrags, hierüber eine, von der Landtagsordnung abweichende Vorschrift vorliege. — Indem der Präsident zuvörderst in Erinnerung bringt, daß in jeder Kammer 4 ordentliche Deputationen bestehen, von wel chen die 1. für Gegenstände der Verfassung und Gesetzgebung, die 2. für Gegenstände des Finanzwesens, die 3. für ständische Petitionen und Beschwerden, die 4. für Beschwerden der Un- terthanen und diejenigen Gegenstände der ständischen Verhand lungen, welche nicht sveciell zu dem Geschäftskreise einer der übrige^ 3 Deputationen gehören- bestimmt sei, daß aber auch noch außerordentliche Deputationen bestellt werden können, bemerkt derselbe, daß es sich zunächst um die bei der Wahl zu beobachtende Modalität handle. Es solle nämlich nach §. 103. der Landtagsordnung für jede der zu wählenden Personen eine besondere Abstimmung stattfinden. Dies aber habe eben den Fürsten v. Schönburg bewogen, folgenden, im Protocolle der 1. Kammer vom 29. Jan. 1833. enthaltenen Antrag zu stel len: „daß bei jeder Wahl von jedem Mitglieds der Kammer sofort so viele Namen, als Deputations-Mitglieder erfordert würden, ausgezeichnet, und diejenigen, welche hierbei absolute Stimmen-Mehrheit erlangten, als gewählt betrachtet, sodann, dafern sich eine zweite Abstimmung nöthig machen sollte, nur so viele Namen ausgeschrieben werden möchten, als nun noch Deputations - Mitglieder fehlen würden. Sollte auch hierbei noch nicht für so viele Personen, als nöthig wären, absolute Mehrheit erlangt sein, so würde alsdann eine dritte Abstim mung mit Aufzeichnung so vieler Namen, als noch Personen fehlten, zu veranstalten, und hierbei relative Mehrheit als entscheidend für die Sache anzusehen sein." Dieser Antrag wurde hinlänglich unterstützt, und bei der Abstimmung ergab sich eine völlige Übereinstimmung für dm fraglichen Vorschlag. Um sich jedoch, bemerkt der Präsident ferner, für die Zu kunft nicht zu binden, sei hinzugefügt worden: „daß man diese Abänderung für dieses Mal für gut befinde." Nun sei aber seit jener Zeit daran nichts geändert worden, und er dürfe also annehmen, daß der Beschluß noch gültig sei. DerPräsident stellt hieraufdieFrage: „ob die Kammer gemeint sey, daß die Wahl der Deputationen in der Art, wie Fürst v. Schönburg sie vorgeschlagen habe, auch für dieses Mal angenommen und ausgeführt werden solle?" wofür die Kammer sich einstimmig erklärt. Der Präsident ersucht nun die Kammer, für jede De putation 5 Mitglieder zu erwählen und aufzuzeichnen, mit Ausnahme der 3 Deput., bei welcher der Präsident als Vor stand stehend bestimmt ist. Es würden demnach zuerst 5 Mit glieder für die 1. Deput. aufzuzeichnen sein. Bei der ersten Abstimmung erhalten absolute Mehrheit: Prinz Johann mit 37, Reg.-Rath v. Carlowitz mit 35- Dom herr v. Günther mit 35, und Bürgermeister Nitterstädt mit 30 Stimmen. Bei der Wahl des 5. Mitgliedes ergab sich bei der dritten Abstimmung, da die zweite noch kein entscheidendes Resultat gewährte, eine relative Mehrheit für den Bürgermeister Weh ner, indem derselbe 21, Amtshauptmann v. Welk nur 17 Stimmen erhielt. Es wurde hierauf zur Wahl der 2. Deput. geschritten, wo bei der ersten Abstimmung v. Deutlich 37, v. Potenz 37, v. Welk 31 Stimmen erhielten und selbige folglich nach abso luter Stimmenmehrheit als gewählt zu betrachten sind. Bei der zweiten Abstimmung erhielt V. Crusius 22, Lei der dritten Abstimmung Bürgermeister Schill 15 Stim-
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