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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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schwerde, die ich für ganz unbegründet erklären muß. Das Gesammt-Ministerium ist durchaus nicht eine den andern Ministerien vorgesetzte höhere Behörde, da vielmehr jeder Departements-Minister in seinem Wirkungskreise die oberste Behörde ist/ über die dem Gesammt-Ministerium das Recht der Verfügung keineswegs zusteht: und eben so ist auch durch die Verordnung v. 7. Nov. 1833. (4.3.) ausdrücklich be stimmt, daß das Gesammt - Ministerium auf Beschwerden gegen andere Minister nur dann eingehen kann, wenn solche beim Landesherm angebracht und von diesem zur Erörterung an Ersteres abgegeben worden sind: in einem solchen Falle wird dann dem König Vortrag über die Sache erstattet und des sen Entscheidung eingeholt. Wenn endlich im Laufe der Diskus sion erwähnt wurde, daß bereits eine andere Behörde für die Censur eingetrcten sei, so muß ich bemerken, daß die neue Censur-Organisation zwar bereits angeordnet, aber erst mit dem 1. Januar 1837. in Kraft treten wird. Abg. Häntzschel (aus Königstein): Ich kann die Ansicht nicht theilen, daß dem Grohmann sein Recht geschmälert wor den sei; er kann seine Beschwerde bei der Ständeversammlung anbringen, und die Kammer kann ihn damit zurückw.eisen. Dadurch wird ihm sein Recht nicht geschmälert. Abg. v. Leyßer: Ich muß bei der Ansicht stehen bleiben, daß Grohmann hauptsächlich nächst seiner Beschwerde über die Behördedaraus zurückkommt, daß ihm das Imprimatur gestattet werde. Wir aber sind nicht im Stande, über diesen Gegenstand zu urtheilen, wenn uns der Inhalt des Artikels nicht bekannt ist. Ich würde daher antragen, daß der Gegenstand in ge heimer Sitzung verhandelt werde. Präsident: Wird der Antrag, daß die fernere Bera- thung in geheimer Sitzung vorzunehmen sei, unterstützt? — Zahlreich unterstützt. Staatsminister v. Lind enau: Da eine materielle Aus kunft in dieser Angelegenheit nicht von mir, sondern nur von einem andern dabei betheiligten Ministerium ertheilt werden kann, so habe ich zu wünschen, daß für die Fortsetzung der vor liegenden Berathung, ein anderer Tag gewählt werden möge. Abg. v. v. Mayer: Ich glaube doch, daß es für den Augenblick noch nicht erforderlich ist eine geheime Sitzung ein treten zu lasten, weil wir uns erst zu entschließen haben, ob wir das Deputations-Gutachten annehmen wollen oder nicht; wird es angenommen, so bedarf es weiter keiner Erörterung der Sache, denn das Gutachten weiset nicht aufs Materielle, sondern nur aufs Formelle hin. Ich glaube wenigstens, daß die Deputation dies so gemeint hat, und es erscheint mir daher nothwendig, daß wir erst über das Deputations-Gut achten abstimmen. Präsident: Der Antragsteller v. Leyßer hat erklärt, daß es ihm unmöglich sei, über das Deputations-Gutachten abzustimmen, weil der Aufsatz nicht zu seiner Kenntniß gekom men , darin liegt also eine Präjudicialfrage. Abg. Sahrer v. Sahrr- Es ist der Inhalt des fragli chen Aufsatzes von mehrern Deputations-Mitgliedern ganz verschieden angegeben worden; es ist namentlich von dem Ab geordneten v. Thielau aufmerksam gemacht worden, daß zwei Anträge vorlägen. So ist es durchaus unmöglich über die Sache zu urtheilen, wenn die Schrift nicht selbst vorliegt. Secr. Richter: Ich muß dem Abgeordneten Herrn von Mayer vollkommen beistimmen. Wenn die Kammer das De putations-Gutachten annimmt, ist die Sache beendigt, und sie bedarf des fraglichen Aufsatzes nicht, wird aber das Gutachten der Deputation abgeworfen, dann muß die Kammer sich ent scheiden, ob sie der Beschwerde des Hm. Auditeur Grohmann sich annehmen und deshalb bei der Staatsregierung verwenden will, und hierzu wird nöthig, den Inhalt des Aufsatzes kennen zu lernen. Dies würde in geheimer Sitzung geschehen, und in diesem Falle auf den Antrag einzugehen sein. Es wäre also zu nächst über das Deputations-Gutachten abzustimmen, und wenn es abgeworfen wird, allerdings zu einer geheimen Sitzung überzugehen. Abg. v. Leyßer: Der Antrag auf fernere Berathung in geheimer Sitzung ist so zahlreich unterstützt, daß es sich genügend herausstellt, daß viele Mitglieder der Ansicht sind, die Kennt niß des Aufsatzes sei nöthig. Abg. v. Thielau: Ist es nicht möglich durch eine Frag stellung die Zweifel zu beseitigen, ob wir den Gegenstand in ge heimer Sitzung berathen wollen? Secr. Richter: Wenn das geschieht, so würde indirekt zugleich das Deputations-Gutachten abgeworfen, in der Haupt sache treffen unsere beiderseitigen Ansichten zusammen, nur der Form nach nicht. Abg. Roux: Ich bin damit einverstanden, über das De- putations - Gutachten vor allem abzustimmen. Präsident: Ich glaube bloß nach der Verfassungs-Ur kunde verfahren zu haben. Abg. v. v. Mayer: Der Antrag auf geheime Sitzung betrifft einen ganz andern Gegenstand, nämlich die Jntercession an die Regierung; durch Annahme oder Abwerfung des Depu tations-Gutachtens wird aber nicht entschieden, daß intercedirt werde; das Deputations-Gutachten ist nur formell. Also sind es zwei verschiedene Gegenstände, und ich halte dafür, daß über das Deputations-Gutachten abgestimmt werde, um für die Be rathung des materiellen Inhalts der Beschwerde freies Feld zu gewinnen. Präsident: Es liegt noch der Antrag des Abgeordneten Wieland (s. Nr. 11. d. Bl. S. 135.) vor, der noch nicht un terstützt worden ist. Abg. Wieland: Was ich schon früher gesagt habe, wird ausreichend sein, um meinen Antrag als motivirt betrachten zu können. Ich habe meinen Antrag dahin gestellt, daß, weil nach dem, was ich bemerkt habe, eine Verfassungs-Widrigkeit vorgekommen wäre, die Sache dem Ministerium des Innern möchte zugewiesen werden; das ist von mir ausgegangen als ständischer Antrag. Daß ich mich im Uebrigen in Bezug auf die Schrift gegen den Antrag ausgesprochen habe, kommt da her, weil der Antrag selbst nicht richtig gestellt worden ist, und aus diesem Grunde war ich allerdings einverstanden, daß er zurückgewiesen werden müsse; ich will daher dm Antrag, den
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