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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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gleich an die Kammer zu bringen. Es sind ihnen auch dieselben schon, wie ich glaube, früher bekannt worden, jetzt aber sind sie denselben durch den Druck eröffnet; also würde es keine besondere Vorbereitung erfordern. Prinz Johann: Zur Entgegnung habe ich zu bemerken, daß wir allerdings von den Anträgen der Deputation der II. Kammer, insofern die Regierung ihnen nicht beigetreten ist, nicht inKenntniß gesetzt worden sind, und sie ebenfalls erst durch den jenseitigen Bericht kennen gelernt haben. Die De putation hat geglaubt, daß die Anträge der jenseitigen Depu tation in unserer Kammer keinen Vorzug zu genießen hätten, indem jedem Kammermitgliede zusteht, diese Anträge zu den seinigen zu machen, und es doch besser ist, solche Anträge durch Verständigung mit den Kammermitgliedern vor der Si tzung nach Befinden zu beseitigen. v. Watzdorf: Wenn man bereits auf dem verflossenen Landtage vielfach sich damit beschäftigt hat, auf welche Weise die Discussr'on übzukürzen sei, so muß es erwünscht sein, diesen Ge genstand jetzt ins Auge zu fassen. Mit größtem Danke ist zu er kennen, daß die geehrte Deputation mit ihren Vorschlägen entgegengekommen ist, welche theils zur Beschleunigung der Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfs dienen, theils der Eigenthümlichkeit der Verhandlung dieses Gegenstandes ange messen sein sollen. Enthalten diese Vorschläge auch in Bezug auf die Form etwas Neues, so wird doch die nämliche -Weise auch in größern konstitutionellen Staaten, wie Frankreich und England, beobachtet. Man schenkt dort der gewählten Deputation ein sehr umfassendes Vertrauen; es gehört zur Seltenheit, wenn das Deputations-Gutachten in wesentlichen Gegenständen abgeändert wird, und mit glücklichem Erfolge beschränkt man sich, jene Veränderungen vorzubringen, wel che höhere oder praktische Wichtigkeit haben. Nur bei einem solchen Verfahren erscheint es möglich, einen umfassenden Ge genstand in einer möglichst kurzen Frist zu berathen, und die Gesetzentwürfe vor einer Menge Verbesserungen und Zusätze zu bewahren, die theils der Einheit derselben Schaden thun, theils ihr Verständniß erschweren. Mag nun bei einem solchen Verfahren manche wissenschaftliche Forschung, manche scharfsinnige Erörterung im Gebiete des Criminalrechts uns verloren gehen, so muß doch die Ueberzeugung entschädigen, daß der praktische Gesichtspunkt den Ständen am nächsten liege. Ich stimme daher im Interesse des Gesetzentwurfs, und im Interesse der Zeitersparniß für die von der Deputation gemach ten Vorschläge, und hoffe, daß die Beobachtung derselben bei der künftigen Behandlung dieser umfassenden Gegenstände von wichtigen praktischen Folgen sein werde. Bürgermeister Hübler: Dem Vorschläge des geehrten Stellvertreter v. Deutrich, alle diejenigen Amendements, wel che zu dem vorliegenden Gesetzentwürfe von der Deputation der H. Kammer in deren Berichte gemacht worden, von der Form der Berathung auszuschließen, welche unter Rr. I. für die Diskussion in der diesseitigen Kammer beantragt worden, vermag^ auch ich nicht beizutreten. Der Zweck der Deputa tion, möglichste Vereinfachung bei dem Verfahren der Bera thung des Gesetzentwurfs zu erreichen, ist vorzugsweise, ja ausschließlich auf den Vorschlag unter 1. basirt. Sie glaubt diesen Zweck zunächst dadurch zu erreichen, daß gleich von vorn herein alle die Vorschläge und Amendements der einzel nen Mitglieder der Kammer zu dem Gesetzentwürfe zu ihrer Kenntniß gelangen, indem sie dadurch, wie der Bericht das entwickelt, in den Stand gesetzt wird, durch vorgängige Ver nehmung mit dem Antragsteller entweder Zurücknahme des ganzen Amendements, oder doch, da nöthig, Modifikationen desselben, und so in beiden Fällen bedeutende Abkürzung der Debatte in der Kammer selbst herbeizuführen. Von diesem Verfahren die aus dem Deputations-Berichte der II. Kammer entlehnten Vorschläge nicht ausgeschlossen zu sehen, muß sie dringend wünschen. Denn, wenn auch derBericht der jensei tigen Deputation im Drucke uns vorliegt, so läßt sich doch im Voraus nicht bestimmen, welche der darin enthaltnen Vor schläge von Seiten der Mitglieder der I. Kammer zur Debatte gebracht werden, und es würde meines Dafürhaltens derbe- achtungswerthe Vortheil, welchen der Vorschlag der diesseiti gen Deputation für die Form der Berathung herbeiführen soll, großen Theils verloren gehn, wenn das fragliche Amendement angenommen werden sollte. Es kommt noch dazu, daß, wie gedacht, die jenseitigen Abänderungsvorschläge gedruckt uns vorliegen, und daher die Mühe, diejenigen dem Präsidio an zuzeigen , welche einzelne Mitglieder zu den ihrigen machen wollen, höchst unbedeutend ist. Diese Gründe halte ich für so überwiegend, daß ich nur für die unbedingte Aufnahme des unter 1. enthaltenen Deputationsvorschlages stimmen kann. v. Günther: Davon bin ich freilich vollkommen über zeugt, daß irgend eine zweckmäßige Methode aufgefunden wer den muß, in welcher die höchst wichtige Debatte über den Cri- minalgesetz - Entwurf geführt werde, weil außerdem theils nicht zu hoffen wäre, daß irgend ein gedeihliches Resultat erreicht werde, theils mindestens befürchtet werden müßte, daß ein un gemessener Zeitraum zu unserer Berathung verwendet werden müßte. Dessen ungeachtet kann ich mich nicht gänzlich einver stehen mit den Ansichten, welche die geehrte Deputation über die Zweckmäßigste Art und Weise, die Verhandlungen zu füh ren, ausgesprochen hat. Nach meinem Dafürhalten würde der Gegenstand der gegen das Gesetz und das Deputations- Gutachten vorzubringenden Erinnerungen vorzüglich zu be rücksichtigen sein; es würde zu erwägen sein, ob das, was von den Kammermitgliedern in Bezug auf den vorliegenden Gesetz entwurf in Antrag gebracht wird, entweder auf den Inhalt oder bloß auf die Form sich bezieht, — ob, wenn es den In halt betrifft, die Frage eine solche wäre, welche der Rechts-Phi losophie, oder eine solche, welche der Eriminal-Politik anheim falle. Nur die Letztern sollten besprochen werden, selten, und nur ausnahmsweise die Erstem. Dagegen können die Erörterungen, welche gar nicht den Inhalt sondern die Form betreffen, also in das Gebiet der eigentlich sogenannten Gesetzgebungs kunst gehören, kaum jemals ein Gegenstand der Debatte in der Kammer sein. Aber desto mehr And ganz vorzüg lich müßte die gesetz-politische Frage es sein, die im Allgemei-
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