Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
über die Verhandlungen des Landtags. 1838 Dresden, am 12. December. Sechste öffentliche Sitzung der I. Kammer am 6. December 1836. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung über die Vorschläge der betref fenden Deputation zum Verfahren bei der Berathung des Ent wurfs eines Criminal-Gesetzbuchs. Bürgermeister Schill: So zweckmäßig die Vorschläge der geehrten Deputation hinsichtlich des Verfahrens sind, so glaube ich doch, daß man nur darauf sein Auge richten muß, daß die Einheit und Consequenz des Gesetz-Entwurfs nicht gestört werde. Wenn nun der Vorschlag des Vice-Präsidenten v. Deutrich dahin gegangen ist, die Vorschläge der Deputation der ll. Kammer unter die Ausnahmen und bei dem ersten Punkte mit aufzunehmen, so glaube ich mich um so mehr für diesen Vor schlag aussprechen zu müssen, weil anzunehmen ist, daß diese Vorschläge der Deputation derll.Kammerweder der Confequenz des Werkes schaden, noch die Einheit desselben stören können. Der Ständeversammlung muß immer daran gelegen sein, die Rechte und Pflichten, welche ihr durch die Verfassungs-Urkunde ertheilt worden sind, so wenig als möglich beschränkt zu sehn. Wenn wir diese Vorschläge mit berücksichtigen, so können wir mit Zuverlässigkeit erwarten, daß das Werk keinen Schaden lei det und es würde nur doppelte Arbeit sein, wenn diese schon ge druckt vorliegenden Amendements und Vorschläge nochmals schriftlich überreicht werden sollten. Aus diesem Grunde glaube ich mich demAntrage des v. Deutrich anschließen zu müssen. 0. Großmann: Auch ich mußte mich für den Deut- rich'schen Antrag aus mehr als einem Grunde erklären. Ein sehr wichtiger Grund scheint mir aus dem Wunsche hervorzugehen, mit der ll. Kammer in möglichste Uebereinstimmung zu kommen, und das wird unstreitig erreicht, wenn der eine oder andere ihrer Deputations - Vorschläge Annahme findet. Dadurch wird eine wesentliche Abkürzung gewonnen, indem die Vereinigungs-De putation weniger Arbeit bekommt und manches ihr schon vorge arbeitet wird. Dazu kommt aber auch das, was schon bereits angeführt worden, daß jene Vorschläge von Sachverständigen herrühren, also insofern eine gewisse Autorität für sich haben. Zn der Beziehung glaube ich, würde eine größere, ausführliche Motivirung auch leicht entbehrlich sein, und eine Abkürzung im Sinne der Deputation erreicht werden. Bürgermeister Hübler: Ich bitte um das Wort zur Ent gegnung auf einige Aeußerungen der beiden letzten geehrten Sprecher. Der geehrte Sprecher vor mir findet den Antrag des v. Deutrich insonderheit darum annehmlich, weil im Allgemei ¬ nen der Wunsch nicht zu unterdrücken sei, eine möglichste Eini gung zwischen den Ansichten der Leiden Kammern zu erzielen. Auch ich erkenne eine solche Vereinigung als etwas sehr wün- schenswerthes an, bemerke aber nur, daß dieser Zweck durch den Vorschlag der Deputation in keiner Weise gehindert wird, da er nur die Form, nicht die Materie der Kammerberathung be- chränkt. Der Deputation kann es gewiß nur angenehm sein, wenn Vorschläge des jenseitigen Deputations-Berichtes in das Gebiet der diesseitigen Berathung gezogen werden, sie muß aber wünschen, die Vorschläge, welche zur Debatte gelangen sollen, zuvor kennen zu lernen, um, ohne der Einheit des Werkes Ein trag zu thun, zu erwägen, in wiefern sie in dem im diesseitigen Berichte verfolgten Systeme passende Aufnahme finden oder demselben widersprechen, und Gelegenheit zu erhalten, den An tragsteller auf solche Bedenken aufmerksam zu machen, und da durch nach Befinden das Amendement und eine nutzlose Debatte darüber selbst zu beseitigen. Was die Bemerkung des Bürger meister Schill anlangt, daß es jedenfalls unnöthig erscheine, Vorschläge, welche im jenseitigen Berichte schon gedruckt seien, schriftlich und motivirt dem Präsidium zu übergeben, so raume ich das ein. Es hat aber auch nicht in der Absicht der Deputation gelegen, ein solches Verlangen an die hohe Kammer zu stellen. Denn so wie überhaupt von einem motivirten Antrags im De putations-Berichte nicht die Rede ist, so wird es allerdings in dem fraglichen Falle nur einer Beziehung auf den Bericht der Deputation der ll. Kammer bedürfen. Diese Beziehung aber ist unerläßlich, wenn der Zweck des diesseitigen Vorschlages un ter 1. nicht neutralisirt werden soll. Unter diesen Umstanden muß ich mich nochmals gegen den Antrag des v. Deutrich er klären. Vice-Präsident v. Deutrich: Zur Widerlegung der aufge stellten Ansicht erlaube ich mirfolgendes anzuführen: Die Deput. hat unter5.(s.Nr.I2.d.Bl.S.146.) bemerkt, daß die eingegange- nen Vorschläge geprüft und dieAntragsteller hierüber gehört wer den Men, und letzteres besonders darum, damit dieselben, wenn die Gründe der Deputation sie überzeugen, ihre Anträge entwe der zurücknehmen oder motiviren können. Ich setze den Fall, mehrere Mitglieder der Kammer besprechen sich über mehrere Mvdisicationen, welche die Deputation der H. Kammer vorge schlagen hat. Einer von ihnen erklärt, daß er diesen Antrag als den seinigen schriftlich einreichen wolle. Dieses Mitglied würde also zur Berathung in die Deputation gezogen werden. Gelangte man nun dahin, daß man dieses Mitglied, welches den Antrag gestellthat, zu einer andernAnsichtbrächte, und es sich überzeugte, daß die Vorschläge unserer Deputation vorzüglicher wären als die der jenseitigen, so würde dieses Mitglied das Amendement zu-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder