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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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men, und sonach ersterer absolute, letzterer relative Stimmen- Mchrheit. Die Wahl der 3. Deput. ergab folgendes Resultat: Bürgermeister Hübler erhielt bei der ersten Abstimmung 34, Fürst Reuß 20 Stimmen. Beide erlangten demnach abso lute Majorität. Bei dem zweiten Scrutinium sielen auf Hrn. von Po- sern 26, und auf Secr. Hartz 20 Stimmen. Es wurden da her beide ebenfalls mit absoluter Mehrheit gewählt. ' Es wurde nun zurWahl der 4.Deput. übergegangen, wo sich bei der ersten Abstimmung eine absolute Stimmenmehrheit von 30 St. für Bürgermeister Gottschald, 25 St. für Secr. v. Zedtwitz, 25 St. für Bürgermeister Bernhard!, und 21 St. für von Metzsch ergab. Die zweite Abstimmung gab keine absolute Majorität; bei der dritten dagegen erlangte Hr. von Biedermann mit 15 Stimmen relative Mehrheit. Die erwählten Deputations-Mitglieder drückten der Kam mer für das in sie gesetzte Zutrauen ihren Dank aus. Amts hauptmann Freihherr v. Biedermann fügte jedoch dabei noch hinzu, er müsse bemerken, daß er vor der Hand seine amtshauptmannschaftlichen Geschäfte fortführen werde, und da bis jetzt noch kein Stellvertreter für ihn ernannt sei, so würde es ihm unmöglich werdenden ihm so eben übertragenen Pflich ten als DepUtations - Mitglied zu entsprechen. Der P r ä si d e n t fand sich hierdurch zu der Frage veran laßt: ob Freihherr v. Biedermann die Wahl annehme oder ab lehne? Worauf letzterer erwiederte: daß er selbige angenom men habe. Der Präsid ent, welcher durch Hrn. von Carlowitz auf merksam gemacht worden war, daß durch die Wahl des Vice präsidenten zu einer Deput. ein Stellvertreter für denselben erforderlich werde, ersuchte die Kammer, für v. Deutrich, wenn dieser bei seiner Abwesenheit genöthigt werden sollte, seine Function auszuüben, einen Substituten zu wählen. Es sei dies auch im 105. tz. der Landtags-Ordnung ausgedrückt, wo es heiße: „wird dessen Stellvertreter zu einer solchen ge wählt, so ist ihm gleichzeitig ein Mitglied zu substituiren, wel ches auf die Zeit, wo er die Präsidialfunction zu besorgen haben würde, für ihn in die Deputation eintritt." v. Günther giebt anheim, ob es nicht zweckmäßig sein möchte, diese Wahl mit der eines Mitgliedes zur Redactions- Deputation zu verbinden? Präsident: Er sei damit zwar einverstanden und würde auch darauf aufmerksam gemacht haben, diese Wahl heute vor zunehmen, wenn ihnnicht der Umstand davon abgehalten hätte, daß zuvörderst über den Redactionspunct das Gutachten der 1. Deput. abzuwarten sein möchte. Prinz Johann glaubt, daß, da das Decret noch nicht gedruckt und vertheilt sei, noch Anstand damit genommen wer den könne. Es wurde hierauf die Frage gestellt: ob diese Wahl heute erfolgen und mit ersterer vereiniget werden oder getrennt statt- sinden solle? v. Günther erläutert seinen Antrag dahin, daß er der Meinung sei: für die zu wählenden beiden Mitglieder die Namen auf Einen Zeddel zu schreiben. Dieser Antrag findet jedoch keine Unterstützung, sondern man beschränkt sich auf die Wahl eines Mitgliedes, wel ches im eintretenden Falle die Stelle des Bicepräsidenten in der 2. Deputation einzunehmen haben würde. Wei der hierauf erfolgten Abstimmung erhielt Graf v. Ein siedel eine absolute Mehrheit von 24 Stimmen. Der Präsid ent findet sich nun noch zu der Bemerkung veranlaßt, daß es ihm zweifelhaft geblieben, ob die Kammer überhauptgesonnen sei, die Wahl des Redactionsmitgliedes jetzt vorzunehmen, und stellt daher die Frage: ob die Kammer ge meint sei, heute ein Mitglied zu der Redactions-Deputation zu ernennen? Sie wird mit 33 Stimmen gegen 5 verneint. Ziegler und Klipphansen erbittet sich das Wort und ersucht die Kammer um Belehrung über einen Paragraph der Verfassungsurkunde, der nicht im Einklänge mit früher» Beschlüssen zu stehen scheine. Es sei dies der Paragraph 135., welcher heiße: „Die Sitzungen bei der Kammer sind öffent lich." Die Sitzungen sollten also in jederHinsichtunbeschränkt, und der Zutritt auf den Gallerieen durchaus frei sein. Indes sen sei dermalen der schöne Theil der Staatsbürgerschaft ganz ausgeschlossen, und er bitte die Kammer um Belehrung, ob sich dies im Einklänge mit der Verfassungsurkunde befinde, zu gleich aber auch um die Erlaubniß, eine Petition deshalb an die hohe Kammer einreichen zu dürfen. Prinz Johann erwkedert hierauf, daß die Rede von dem schwächer» Theil der Staatsbürgerschaft sei, und er daher bemerken müsse, wie er nicht glaube, daß der 135. tz. in Ver bindung damit stehe; er sage nichts weiter, als daß die Sitzun gen öffentlich sein sollen, und daß sie öffentlich seien, werde nie mand leugnen. Dies schließe aber keineswegs aus, daß nicht nähere Bestimmungen darüber getroffen werden können, denn sonst würde man auch keine Billets vertheilen dürfm. Er glaube daher nicht die Zulassung der Damen anempfehlen zu können, und hege gerade noch dieselben Bedenken, welche er am letzten Landtage schon dargelegt habe. Ziegler und Klipphausen entgegnet, daß man bei diesen Ansichten die Frauen auch aus den Kirchen, wo die hei ligsten Angelegenheiten der Menschheit verhandelt werden, würde verweisen können. Eben so würden hier die wichtigsten und heiligsten Interessen des Staats verhandelt, und die Kin der dann im Geiste der Constitution erzogen werden. Vice-Präsident bemerkt, daß diese Frage wohl nicht ohne eine besondere Petition erörtert werden könne. Es sei schon früher der Antrag gestellt worden, die Kammer habe sich aber dagegen erklärt. Es werde daher wohl ein fernerer An trag nöthig sein, und darum sei weiter nichts zu thun, als die sen zu erwarten. Präsident: er glaube nicht- daß inBezug auf diesen Gegenstand eine Frage an die Kammer gestellt werden könne. Es sei schon früher geschehen, der Antrag aber abgeworfen wor-
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