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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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rücknehmen und sodann erfahrt keiner von den übrigen Herren die Gründe, welche vorgewattet haben, und es geht dadurch eigent lich eine Beruhigung verloren, ein Recht, worauf jedes Mit glied Anspruch zu machen hat; daß man diese Gründe in der Kammer entwickeln hört und sich nach Befinden selbst davon überzeugen kann, daß die Anträge unserer Deputation vorzüg- , licher sind. Auch glaube ich, es würde kein bedeutender Aufent halt entstehen, wenn der Antrag genehmigt würde, und für die - Mitglieder derKammersowiefür die Sache würde es von wesent lichem Nutzen sein. Negierungsrath v. Carlowitz. Allerdings ist es nicht leicht, gegen den Deutrich'schen Antrag zu, sprechen, zumal für ein De putations-Mitglied ; denn leicht könnte es den Anschein gewin nen, als ob die Deputation sich eine Prärogative zulegen wollte, welche das verfassungsmäßige Recht eines jeden einzel nen Mitgliedes der Kammer beeinträchtigen würde. Allein dem ist nicht so. Die Deputation erkennt in den von ihr gemachten Vorschlägen nicht sowohl ein ihr zuzulegendes Vorrecht, als vielmehr eine Verpflichtung, die sie auf sich nimmt. Eine Ver pflichtung; denn es hätte die Deputation nicht geglaubt, denEr- - Wartungen, die an sie gemacht werden dürften, vollständig zu ent sprechen, wenn sie nicht auch zugleich sich Vorschläge über den Gang des Geschäftes erlaubt hätte, Vorschläge, die dazu dienen - sollen, das Werk dem gewünschten Ziele entgegen zu führen, ohne auf der einen Seite der Einheit des Geschäftes Eintrag - zu thun und auf der andern dem Landtage selbst, der doch mehr oder minder in eines Jeden häusliche Geschäfte störend eingreift, eine zu lange Dauer zu geben. Und gewiß, eS ist keine ange nehme Arbeit für die Deputation, wenn sie nach ihren Vorschlä- . gen Amendements der einzelnen Mitglieder entgegen nehmen - soll, die, wie es wahrscheinlich ist, nicht nur einmal oder zwei- . mal, ja, wohl zehnmal und öfterer in ihrem Schooße, angeregt, erwogen, berathen, abgeurtheilt worden sind. Also eine Ver pflichtung ist es, kein Vorrecht. Dies vorausgeschickt, wende ich mich nun zum Anträge des stellvertretenden Präsidenten. Ich muß ebenfalls bekennen, daß er das Deputations-Gutachten in seinen wesentlichen Puncten wohl erschüttern dürfte. Zu den mannichfaltigen Gründen, die man gegen denselben herausge stellt hat, erlaube ich mir nur gegen die Bemerkung des Bür germeisters Schill hinzuzufügen', daß allerdings, wenn auch das Deputations-Gutachten der 0. Kammer ein wohl erwoge nes Werk ist, dessenungeachtet die Herübernahme dieses Depu tations-Gutachtens in einzelnen Puncten desselben der Einheit unserer Sache wohl nachtheilig werden könnte und müßte. Eß - ist etwas andres, den Bericht der jenseitigen Deputation in sei nem ganzen Zusammenhänge in unsere Kammer überzutra gen, und etwas andres, den einen oder andren Vorschlag dessel ben, der gerade das oder jenes Mitglied anspricht, herüber zu nehmen, in ünsern Bericht einzuschalten und in Antrag zu bringen. Das müßte der Einheit des Geschäftes, das müßte dem Werke selbst äußerst nachtheilig werden. Uebrkgens ent hält dieser Vorschlag keine Beschränkung der Kammer-Mitglie der. Es ist bereits erinnert worden, daß es jedem Mitglieds freistehe, mit wenigen Morten der Deputation gegenüber anzu deuten, welchen Lheil des jenseitigen Deputations-Gutachtens es berücksichtigt zu sehen wünscht, ja es würde nicht ausge schlossen sein, wenn ein Mitglied auftritt und sagt: Ich mache den ganzen Theil des jenseitigen Deputations-Gutachtens zu meinem Amendement. Aber der Vorzug würde immer den Vorschlägen der Deputation verbleiben, daß man zur Wider legung diesesAmendements, oder um mich richtiger auszudrücken, zur Verständigung des Antragstellers darüber, daß ein Amen dement mit den andern Vorschlägen der Deputation nicht zu vereinbaren sei, nicht in der Kammer selbst auf eine zeit raubende Weise, sondern in der Deputation verhandeln -könnte. Die Folge würde sein, daß wenigstens iy dem einen oder andern Pumt der Antragsteller von seinem An träge zurückginge, und allein der Deputation ein Zeitaufwand, eine Arbeit aufgelegt würde, die mindestens der Kammer zu entziehen sein würde. Prinz Johann: Ich erlaube mir noch wenige Worte dem hinzuzufügen, was der geehrte Sprecher vor mir zu Gunsten des Deputations-Gutachten geäußert hat. Ich glaube, es ist vorzüglich zu beachten, daß der Fall vorliegen kann, daß'die Kammer einen Theil des Deputations-Gut achtens bereits angenommen hat und das Deputations-Gut achten der jenseitigen Deputation Nur diesem-Theile in Widerspruch steht. In- diesem Falle würde der vom Herrn Bürgermeister Schill aufgestellte Grund nicht passen. Ich hege alle Achtung gegen das Gutachten der jenseitigen Deputation; ich glaube aber, dasselbe ist, wie das unsrige, als eines, als ein Un zertrennliches zu betrachten, wenigstens in seinen wesentlichsten Lheilen- Gegen den Antragsteller erlaube ich -mir zu erinnern, daß derselbe Fall auch bei allen anderen Anträgen statt sin- 'den kann. Auch über andere Anträge können sich die Mit glieder besprechen, und ein Mitglied kann einen solchen An trag zu dem seinigen machen. Dieser Grund würde also für alle Anträge sprechen. 0. Crusius: Durchdrungen von-erhöhen Wichtigkeit, welche die Art und Weise der Beraihung auf das Gelingen oder Mißlingen des wichtigen Werkes hat-, kann ich nicht umhin, der Deputation - meinem Dank-auszusprechen für die Vor schläge, welche sie in dieser Beziehung zur Einleitung des Deputations-Gutachtens der Kammer gemacht hat. Ich freue mich um so mehr über diese Vorschläge, als von dem hochgestellten Referenten auf die von dem geehrten Mitglieds Domherr v. Günther erbetene Erläuterung Notizen-gegeben worden sind, über den Sinn- der S. 33. sud «/ enthaltenen Vorschläge, welche im Einklang stehen--mil den Vorschlägen, die ich mir im Laufe der vorigen Ständeversammlung in Be zug auf die Abkürzung der ständischen Verhandlungen zu machen erlaubt habe. Was nun den ersten jetzt uns zur Be- rathung vorliegenden Vorschlag anbelaNgt- so stimme ich.nach den so eben bezeichneten Erläuterungen um so mehr aus vol ler Ueberzeugung für-denselben, als'ich glaube, daß-gerade dadurch, daß die Amendements in die Hände der-Dchut., gelegt werden, Einheit in die Berathung gebracht-wird, die ganz gewiß den wesentlichsten Theil des Gelingens der Be-
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