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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mitglieder sich für das Deputations - Gutachten im Allgemei nen ausgesprochen haben. Vicepräsident v. Deutrich: Ich bitte um das Wort zur Erwiederung. Mir scheint auch noch darin etwas zu lie gen, daß die Sache abgekürzt würde, wenn dieser Antrag nicht eine Unterstützung von einem Viertheil der Mitglieder erhielte. Dann siele die Berathung in der Deputation weg, und es würde also eine Abkürzung der Sache sein. v. Polenz: Ich theile die Ansicht, welche die Deputation und so viele Mitglieder ausgesprochen haben, daß das neue Eriminalgesetzbuch ein sonderbares Werk werden würde, wenn viele verschiedene Anträge berücksichtigt und in die einzelnen Artikel ausgenommen werden müßten. Aber es will mir auch erscheinen, als wenn die Vorschläge der verehelichen Deputa tion nicht zu dem beabsichtigten Ziele führten. Nach dem, was der Hr. Staatsminister zeigte, wie nach meiner Ueberzeugung, kann es immer noch ein bunter Codex werden, auch keine Zeit- ersparniß herauskommen; insofern die H. Kammer den Weg, wie ihn die Landtagsordnung vorschreibt, einschlägt, dieser- halb vielleicht 4 oder 6 Wochen mehr zur Berathung dieses Gegenstandes bedarf, worauf bei uns einstmals eine gleich lange Pause eintreten muß. Jedoch die wesentlichste Rück sicht ist auf die Consequenz der einzelnen Theile des Gesetzbuchs zu nehmen, und um deswillen hätte ich gewünscht, daß, wenn man einmal von der gegebenen Ordnung abweicht, man auch noch weiter gegangen wäre, und nur die einmal beauftragten Deputationen, vielleicht verstärkt durch wenige neue Mitglie der, in eine gemeinschaftliche vereinigt, darüber definitiv hätte urtheilen lassen. — Eine höchst schwierige Gewissenssache ist es nunmehro für jeden Stand ein Urtheil mit Ja und Nein! ab zugeben, dafern er nicht umfassende Criminalrechts-Kennt nisse besitzt. Superint. v. Großmann: Würde es dem h. Präsidium gefällig sein, den ersten Punct zur Abstimmung zu bringen, so würde ich nichts erinnern; sollte dies aber nicht der Fall sein, so würde ich mir erlauben, die Debatte auf die Frage zu richten, ob eine solche Beschränkung stattsinden soll und darüber noch et was sagen. Präsident: Sollte kein Kammer-Mitglied etwas äu ßern, so würde ich allerdings geglaubt haben, auf die Fragstel lungübergehen zu können. Superint. 0. Großmann: Der Gegenstand ist hoch wichtig, und ich stimme mit der Deputation überein, daß wir, gewarnt durch die frühere Erfahrung, doch uns nicht wieder in Redaktionsarbeiten einlassen; wir haben beim vorigen Landtage gesehen, daß dadurch die Debatten uninteressant und langweilig wurden und am Ende zu keinem Resultate führten. In sofern muß ich mit dem Deputaten der Universität Leipzig übereinstim men, daß Redaction und Fassung nicht eigentlich Sache der Kammer sein soll. Was aber die ganze Maßregel betrifft, die Beschränkung der freieren Berathung, so möchte ich fast wohl glauben, daß die bisherige Verfahrungsweise vollkommen aus reichend wäre, um den Zweck, den die Deputation beabsichtigt, zu erreichen. Ich glaube nämlich ihr Gutachten einmal aus dem Grunde bestreiten zu können, weil ich die Prämissen nicht völlig anerkennen kann, von denen sie ausgeht. Sie thut diese Vor schläge ausdrücklich, um durch dieselben wesentliche Störungen der Einheit und Consequenz des ganzen Werkes zu beseitigen. Sie geht also von einer vorgefaßten Meinung aus und legt ein Urtheil zum Grunde in der Voraussetzung, das sei das Urtheil der ganzen Kammer. Allein das ist ein Zirkel im Schluffe. Ich glaube eben, die Frage: ob Einheit und Consequenz darin sei? soll erst durch die Berathung zur Beantwortung kommen. Ich kann also nicht von einer solchen Beantwortung als einer nothwendigen ausgehen, wiewohl ich dem Gesetzentwürfe seine Vorzüge nicht streitig machen will. Eine zweite Entgegnung ist die: Ich kann den Beweisgrund der Deputation nicht vollständig zu dem meinigen machen. Sie bezieht sich einmal auf die Wich tigkeit und Schwierigkeit des Gegenstandes. Allein dieses Ar gument läßt sich auf den Vorschlag zurückweisen, denn je wich tiger der Gegenstand, desto nothwendiger ist eine vielseitige Be leuchtung, und je schwieriger derselbe ist, desto mehr wird dieser Schwierigkeit durch eine vielfache Diskussion abzuhelfen sein. Ob der Zeitgewinn, der beabsichtigt wird, wirklich gewonnen werde, ist doch sehr problematisch, wie schon derHerr Minister der Justiz ausdrücklich bemerkte. Ich gehe noch weiter. Die De putation scheint manche Momente zu übersehen, welche hier sehr wesentlich einschlagen. Das erste ist aus der Verfassungsur kunde genommen. Es ist ein hochwichtiges Recht, welches tz. 83. der Verfassungsurkunde den Mitgliedern der Ständeversamm lung durch das Zugeständniß der freien Meinungsäußerung er- theilt worden ist. Auch kommt das Befugniß des Präsidenten ausdrücklich mit in Sprache; denn es ist eben da vorgeschrieben, wenn ein Mitglied der Kammer durch unstatthafte Verlängerun gen die Berathung auf Abwege führt oder hemmt, soll es vom Präsidenten zur Ordnung verwiesen werden. Es fragt sich: ob es der Deputation als solcher zukommt, die Kammer in engere Schranken einzuschließen, als ihr selbst die Verfassungsurkunde zugesteht, undsetbst das Befugniß des Präsidenten zu schmälern. - Ein zweites Moment, der übersehen worden zu sein scheint, ist daß, daß man die Aufklärung, welche durch die Debatten selbst gewonnen wird, nicht beachtet hat. Wie ist es möglich acht Lage vorher Vorschläge zu thun, wenn man nicht die Er örterungen, Belehrungen, Aufklärungen, die in den Debatten selbst gegeben sind, zu genießen hat. Wir sind oft bei den schwierigsten Gegenständen vielmehr unterrichtet aus der Kam mer gegangen, als wir in die Kammer gekommen sind. Ich glaube wenigstens ein Zeitraum von acht Tagen ist eine allzu große Anticipation für ein einzelnes Kammermitglied. Die geehrte Deputation sollte ferner wohl nicht übersehen das Ver- hältniß der Zeit, die sie zu ihren Berathungen gehabt hat, und welche die Kammermitglieder zur Ueberlegung haben. Die ver ehrte Deputation hat Monate zur Besprechung gehabt; die Kam mermitglieder haben zwar den Gesetzentwurf allerdings vor sich gehabt, aber das Deputations- Gutachten nicht, noch weniger das Deputations-Gutachten der H. Kammer. Diese beiden letzten jochwichtigen Schriften müssen doch wohl mit der Ruhe und Muse erwogen werden, die ihrer Wichtigkeit entsprechend sind.
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