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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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— Endlich sollte ich glauben, es sei dies ein Moment, daß die geehrte Deputation Vertrauen zu den Mitgliedern der Kammer selbst habe. Sietheilen sich in drei Classen; solche, die Theorie und Praxis mit einander vereinigen, und das sind ohnstreitig die am meisten Befähigten; dann in solche, die bloß auf dem prakti schen Standpunct stehen, und endlich in solche, welche aus all gemeinen Gründen der Rechtsphilosophie oder überhaupt der Erfahrung und des gesunden Verstandes hier ihre Meinung zu äußern haben. Gewiß wird keiner von uns allen auf eine theo retische Prüfung eingehen. Wir würden nur eine Hiss xost Homerum beginnen und das Ende unserer Berathung nicht ab sehen. Also die praktische Berathung wird die Hauptsache sein, umso mehr ist dieBesorgniß wegen allzugroßer Verlängerung nicht begründet, da ja jedes Amendement gleich durch die Un terstützung oder Nichtunterstützung der Berathung empfohlen oder davon ausgenommen wird. Uebrigens haben alle unstreitig schon die Mäßigung und Einsicht bewiesen, welche auch hier er warten läßt, was der hoch gestellte Referent über den Gegen stand der Berathung empfiehlt, eine weise Selbstbeschränkung. Jedenfalls bin ich dafür, daß man der Kammer keine neuen Fesseln anlege. Nur das eine, was in der 2. Abtheilung des Deputations-Gutachtens enthalten ist, nämlich die Redaction der Negierung zu überlassen, würde ich aus voller Seele unter schreiben, wenn auch mit Modifikationen. Aber jedenfalls wünschteich, daß diese Beschränkungendes ersten Theils ganz wegfiele oder wenigstens die unter 2. und 3. vorgeschlagenen, nämlich, daß acht Tage vorher die Veränderungsvorschlage sol len eingegeben sein, und dann, daß die Abtheilungen nicht bloß aus einem Capitel, sondern aus 3, 4 und 5 Capiteln bestehen sollen. Was die achttägige Fristbetrifft, so gestehe ich, daß diese von Anfang an nicht gehalten werden kann. Denn wir werden vitiose anfangen müssen. In Bezug auf das Zweite, wenn man 2,3,4 bis 5 Capitel zusammen als eine Abtheilung bezeichnen will, so ist dies zuviel verlangt. Ich würde also Vorschlägen, daß man nur Capitelweise die Sache nehme, bei jedem Capitel das Princip, dem man gefolgt ist, discutire, also bei jedem Ab schnitte eine kleine Diskussion vorausgeschickt werde. Auf diese Weise wird der Zweck erreicht. Prinz Johann: Es ist das erstemal, daß ein Kammer mitglied über das Ganze des Deputations-Gutachtens sich aus gelassen hat, während die früheren Redner nm einzelne Theile desselben, und vorzüglich den Antrag des Stellvertreters v. Deutrich beleuchtet haben. Ich glaube mich also auch berech tigt und verpflichtet, über das ganze Deputations-Gutachten theils zur Wiederlegung des Sprechers vor mir, theils auch zur Berichtigung der Ansichten Einiges hinzuzufügen. Ich glaube, der Wunsch ist allgemein in der Kammer, daß diese Debatte verkürzt und möglichst vorsichtig geführt werde. In dieser Ansicht begegnen sich Alle. Es scheinen mir zu diesem Zwecke zweierlei Mittel vorzuliegen. Die Mittel der ersten Art sind solche, die nur dadurch erreicht werden können, daß jedes Mitglied sich zum Grundsatz macht, bei jeder Debatte sich darnach zu regeln. Hierzu zähle ich das Vermeiden von bloßen Redaktionsvorschlägen, insofern- sie nicht auf kurzem Wege beseitigt werden können. Dazu zähle ich das im Auge- behalten der praktischen Rücksicht. Vor Allem stimme ich in diesem Punkte mit den Gründen des Herrn Staatsministers überein. Die praktische Beurtheilung des Gesetzbuchs ist die Hauptsache, welche die Standeversammlung im Auge behal ten muß. Freilich haben wissenschaftliche Fragen oft prakti sche Folgen. Ich glaube, es ist schwer, sich hier an eine Form zu binden, um zu sagen, jedes Amendement, was wissenschaftlich ist, soll ausgeschlossen sein. Ich meine aber, jedes Mitglied muß es sich zum Grundsatz machen, den prak tischen Gesichtspunkt vor Allem aufzugreifen und im Auge zu behalten. — Neben diesen Mitteln, die nur von den einzelnen Ständemitgliedern selbst ausgehen können, fragt es sich, ob es nicht Mittel giebt, durch Veränderung der Form die De batte zu erleichtern und abzukürzen. Dazu sollte das Depu tations-Gutachten dienen. Dem gemachten Einwurfe erlaube ich mir mit wenigen Worten zu entgegnen. Der Sprecher vor mir hat angeführt: es wäre von der Deputation als Grund für ihr Gutachten aufgestellt worden, daß durch das entgegen gesetzte Verfahren die Einheit und Consequenz gestört werden könne, es sei aber diese Einheit und Consequenz nicht gerade zu prasumiren, es müsse sich bei Durchgehung des Entwurfs er geben, ob sie stattfände. Nun könnte es allerdings zweifel haft sein, ob der Entwurf zweckmäßig sei. Man muß aber voraussetzen, daß er konsequent und in der gehörigen Form ausgeführt worden ist. Die Beurtheilung darüber gehört zur Redaktion, und man muß annehmen, daß diese von der Staats regierung sorgfältig ausgeführt ist. Es ist aber zu besorgen, daß durch einzelne Vorschläge diese Einheit und Consequenz gestört werde. Wenn auch die Vorschläge an sich zweckmäßig sind, so stehen sie vielleicht nicht mit dem Ganzen in Einklang. Den Vorwurf also, daß ein Zirkelbeweis vorliege, muß ich zurückweisen. Eben so glaube ich, daß die Wichtigkeit und Schwierigkeit des Werkes vorzügliche Vorsicht erfordert, eben, weil wir leicht ein sehr durchlöchertes Werk ins Leben rufen können, wenn wir nicht mit weiser Selbstbeschränkung verfah ren. tz. 83. der Verfassungs-Urkunde, auf welche sich berufen wird, sichert den Mitgliedern freie Rede zu. Diese soll ihnen nicht beschränkt werden; aber eben sowohl ist es nothwendig, diese bei jeder Verhandlung an gewisse Regeln zu binden. Wir müßten dann auch das Zurückkommen auf gefaßte Be schlüsse gestatten, wir müßten sonst gestatten, daß ein Mit glied 4 oder 5mal über denselben Gegenstand spräche. Ge wisse Beschränkungen sind also durch die Verfassungs-Urkunde nicht ausgeschlossen. Was nun den 8tagigen Zeitraum be trifft, so glaube ich, beruht der Einwand dagegen auf einem Mißverstände. Wir wollen nicht, daß die Vorschläge 8 Lage vorher eingereicht werden. Es soll nur ein Zeitraum von 8 Tagen vom Dato des Beschlusses an festgesetzt werden, binnen welchem das Amendement eingereicht wird, und der Tag der Debatte selbst hängt von der Vollendung der Arbeit der De putation ab. Auf diese Weise würden wir nicht gleich anfangs in eine vitiöse Richtung kommen. Denn so würde nichts hin dern, heute einen Zeitraum für die erste Abtheilung festzuse-
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