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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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hen, so ist der Antrag der Deputation darauf berechnet, daß man ihn dann bei der Besprechung mit demselben Seiten der Deputation inne halten kann. Ist bei der 121. tz. eine Ver änderung erfolgt, so muß sie bei §. 123. gleichfalls stattfinden. Also glaube ich, daß dieser Fall nicht leicht eintreten wird. Sollte er eintreten, so ist der Vorschlag der Deputation unter L. dafür bestimmt. Es soll den Deputations-Mitgliedern und den Regierungs-Eommiffairen nachgelassen sein, in solchen Fällen einen Antrag der Art auch ohne schriftliche Anmel dung zu bringen, und wenn alle diesfallsigen Vorschläge schei terten , so würde der Vorschlag der Deputation (auf der 35. Seite des Berichts) ausreichen, solche Unebenheiten bei der Redaktion zu erledigen. Domherr v. Günther: Durch das, was derhoheHerr Referent gesagt hat, finde ich mein Bedenken durchaus nicht erle digt. Es ging dasselbe, wie ich an dem gewählten Beispiele gezeigt habe, dahin, daß in einem solchen Falle, der bei jeder Debatte, bei jeder Materie vorkommen kann, dem Kammer- mitgliede die Möglichkeit entzogen wird, höchst wichtige Ver änderungen zu beantragen. Diese können eben so leicht der De putation als dem Mitgliede, das den Antrag gestellt hat, ent gehen, und hier scheint es mir, daß eine anderweitige Bestim mung des Deputations-Gutachtens unerläßlich sei, — uner läßlich, wenn nicht das, was vvrgeschlagen ist, die Debatte auf das Aeußerste benachteiligen soll. Referent Prinz Johann wünscht diesen Antrag in be stimmte Fassung gestellt zu sehen, demgemäß Domherr v. Günther seinen Vorschlag dahin festsetzt: daß, wenn ein Amendement durch ein vorher beantragtes und angenommenes Amendement bedingt wird, die Präklusivfrist von 8 Tagen auf ein solches nicht erstreckt werden soll. Dieser Antrag findet die ausreichendeUnterstützung und es bemerkt Referent Prinz Johann: Der Antrag ist in der Depu tation ebenfalls zur Sprache gekommen, er ist aber aus folgen den Gründen, die aus der Erfahrung geschöpft worden sind, nicht in den Bericht ausgenommen worden. Wir haben, und es wird den Kammermitgliedern noch erinnerlich sein, von der vorigen Ständeversammlung die Form der Verhandlungen nie an die inneren Gründe des Antrags angeknüpst, sondern es wurde ein äußeres kennbares Zeichen gegeben. Das Gleiche tritt bei der jetzigen Debatte ein. Nehmen wir an, der Antrag des Mitgliedes dringe durch und ein Kammermitglied brächte einen Antrag, den es für die Erhaltung des Ganzen nothwen- dig hält, so folgt daraus, daß wieder eine Debatte darüber ent stände, ob dieses Amendement zur Erhaltung des Ganzen noth- wendig sei, so kostete diese Debatte mehr Zeit als die, welche man durch die Abkürzungsvorschläge ersparen will. Ich erinnere an ei- nenVorgang beim vorigen Landtage; es entstand die Frage, welche Vorschläge als Neben-Amendements zu betrachten wären, ob solche Amendements, welche erst eingebracht würden, oder, solche, welche es ihrer Natur nach waren. Ersteres war Kam- merpraris, später wurde diese Einbringung an eine äußere Form geknüpft, daß das Amendement nämlich sogleich nach der Rede des Referenten ekngebracht werden mußte, und da sind viele Amendements abgeworfen worden, weil sie nicht die Hälfte der Mitglieder zur Unterstützung hatten. Würde indessen darauf eingegangen werden, so würde das Deputations-Gutachten doch nicht im Grunde erschüttert. Secr. Hartz: Vielleicht gelingt es mir, durch eine Be- trachtungdengeehrten Antragsteller von seinemBedenken zurück zubringen. Ich habe meinerseits, als ich mich auf die heutige Sitzung vorbereitete, mir mancherlei Vorschläge gestellt, die ich machen wollte, ich habe sie aber durch die heutige Debatte fast alle beseitigt gefunden. So wollte ich namentlich beantra gen, daß es bei vorkommender Verschiedenheit der Meinungen noch in der Diskussion gestattet sein solle, vorher nicht einge reichte Vorschläge zu machen, insofern sie dazu dienen konnten, die abweichenden Ansichten durch Ausgleichung derselben zu be seitigen. Mich hat aber die vorhin gethane Aeußerung des Hrn. Justizministers beruhigt, indem derselbe bemerkte, daß es unbe nommen bliebe, einen solchen Vorschlag auszusprechen und die Negierungsbevollmächtigten zu ersuchen, ihn zu dem ihrigen zu machen. Auf ähnliche Weise ist nach dem Vorschläge der Deput. unterl.b.dem Bedenken desHrn. Domherrnv. Günther abzuhelfen. Finden wir, daß bei Artikel 121. ein Beschluß ge faßt worden ist, der bei Artikel 123. ein anderes Verhältniß nothwendig macht, so würde uns frei stehen, darauf aufmerk sam zu machen und die Deputation zu bitten, diesen Vorschlag zu dem ihrigen zu machen; sie würde dies thun, und der Vor schlag unbedenklich zur Diskussion gelangen. Domherr v. Günther: Und wie, wenn der Vorschlag nicht so klar ist, wie der als Beispiel gegebene? Secr. Hartz: Dann muß man freilich glauben, daß die Mitglieder der Deputation, die den Gesetzentwurf so sehr durch- studirt haben, am besten im Stande sind, zu beurtheilen, ob eine Jnconsequenz kn die Sache gekommen ist oder nicht. Bürgermeister Hübler: In einem solchen Falle würde wohl auch der zweite Vorschlag ausreichen, der Seiten der Deputation auf der 34. Seite des Berichtes der hohen Kam mer zur Annahme empfohlen worden. Die Deputation hat sich nicht verhehlen können, daß der Eintritt eines solchen Falls, wie ihn Hr. Domherr v. Günther, beispielsweise ausstellt, wenn schon bei der Aufmerksamkeit der Deputa tion und der Regierungs - Commissarien nicht wahrscheinlich, doch möglich ist, sie hofft aber eben Lücken und Widersprüche der Art, durch Revision der S. 35. gedachten gemeinschaft lichen Deputation gehoben zu sehen. Also glaube ich, daß unter allen Verhältnissen durch die Annahme der diesseitigen Vorschläge für die Consequenz des Ganzen nichts zu besor gen steht. Das Präsidium schreitet nun zur Fragstellung, und zwar: 1) ob die Kammer das Amendement des v. Deutlich (s. dasselbe in Nr. 12. d. Bl. S. 146.) annehme ? Dieß wird mit 27 gegen 10 Stimmen verneint. 2) ob die Kammer dem Anträge des Domherrn v. Gün ther (s. diese Seite, 1. Spalte) beitrete?
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