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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Nachdem noch eine Frage des v. Polenz: ob die an-^ genommenen beschrankenden Bestimmungen auch dann ange- wendet werden sollten, wenn ein Stand auf den von der Ne gierung vorgelegten Gesetzentwurf selbst provocire? durch die Bemerkung des Referenten, daß ja dann kein Amendement nöthig sei, erledigt worden war, so setzte das Präsidium die nächste Sitzung auf künftigen Freitag fest, und schloß hierauf um halb 2 Uhr die gegenwärtige Versammlung. Geheime Sitzung der!!. Kammer, am 6. December 1836. Protocoll über die Fortsetzung und den Schluß der Berathuttg, die Be schwerde des Auditeur Grohmann betr. — Zn der neunten öffentlichen Sitzung der II. Kammer, den 2. dieses Monats, ist der Bericht der 4. Deputation über die Beschwerde des Hrn. Auditeur Grohmann in Berathung ge nommen, und in Folge derselben dem ersten LH eile des Depu tations-Gutachtens nicht beigetreten, nach dessen Erfolge aber für nothwendig. erachtet worden, zum Behuf materieller Prü fung der Beschwerde denselbigen zum Grunde liegenden schrift lichen Aufsatz seinem ganzen Inhalte nach kennen zu lernen. Auf den unterstützten Antrag eines Mitgliedes soll die Mitthei- lung des gedachten Aufsatzes in geheimer Sitzung erfolgen, und es versammeln sich dazu heute 67 Mitglieder der Kammer. Nach Eröffnung der Sitzung nimmt der Staatsminister v. Lin den au das Wort und erklärt in der Hauptsache soviel: Wenn er in der letzten Sitzung die weitern Verhandlungen über die Beschwerde des Hrn. Audi teur Grohmann darum verschoben zu sehen gewünscht, wei er vermuthet, daß vielleicht bei dem einen oder andern da bei betheiligten Ministerien eine nähere Nachweisung über den Hergang selbst zu erhalten sein werde, so habe sich diese Ver- muthung nicht bestätigt, es sei nirgends eine Spur diesfallsi- ger Verhandlungen auszufinden gewesen, und es wären bei den betreffenden Ministerien keine andern Schriften darüber vor handen, als einmal die materiell abweisende Verfügung des - Cultministeriums an den Censor, dann die formelle Abwei sung des Beschwerdeführers selbst aus dem Gesammt-Ministe rium. Weil somit keinem der jetzt lebenden Staatsminister eine persönliche Verantwortlichkeit in der Sache obliege, sei ihm der Auftrag worden, an der heutigen Verhandlung LH eil zu nehmen, und er habe der Kammer einen Antrag vorzule gen, wodurch eine schnelle und erwünschte Erledigung dieser Angelegenheit zu erreichen sein werde. Nach tz. 111. der Ver fassungs-Urkunde sollten die von Unterthanen bei den Kam mern angebrachten Beschwerden nur dann Berücksichtigung finden, wenn solche auf verfassungsmäßigem Wege bis zu dem betreffenden Ministerial-Departement gelangt und da selbst ohne Abhülfe geblieben wären, unter dem verfassungs mäßigen Wege könne aber wohl kein anderer verstanden wer den, als der, daß der Bittende bei jeder in der Sache kompe tenten Behörde eingekommen und von jeder Behörde mit sei nem Gesuche abgewiesen worden sei; dieser Znstanzenzug wäre vom Beschwerdeführer nicht befolgt worden, indem der selbe, nachdem er vom Censor im Auftrage des Cultministe riums abgewiesen worden, sich nicht, wie er hatte thun kön nen und sollen, an Letzteres selbst, als oberste Censur-Znstanz, ondern mit einer formell irrigen Vorstellung an das Gesammt- Ministerium gewendet hübe, und von diesem aus bekannten Gründen habe abgewiesen werden müssen. Da somit in die ser Angelegenheit der verfassungsmäßige Weg noch nicht voll ständig betreten worden, so gehe der an die Kammer zu rich tende, zur Vervollständigung dienende Antrag dahin: „daß Hr. Auditeur Grohmann aus den angegebenen Gründen mit seiner Beschwerde von der Kammer ab, und an das Cultmi- nisterium verwiesen werden möge." Auf diese Art werde die Erledigung dieses Gegenstandes um so leichter und schneller zu bezwecken sein, als von ihm im Namen des Cultministeriums die Versicherung abgegeben werden könne, daß der Beschwer deführer vier und zwanzig Stunden nach Eingang seiner Ein gabe mit neuer Resolution versehen sein werde. Abg. Wieland: Er hätte zwar in der letzten Sitzung den Antrag gestellt, daß die Beschwerde an das Ministerium des Innern, als die künftige Behörde in Preßsachen, verwie sen werden möge, und sich dadurch zwar von dem Gutachten der Deputation, dem er sich vorher als Referent angeschlossen, getrennt, dazu aber sich genöthigt gesehen, weil er inmittelst eine andere Ansicht gewonnen, die er der Deputation we gen Kürze der Zeit nicht mittheilen können, indessen finde er durch den jetzt mitgetheilten Antrag der Negierung das erreicht, was er durch seinen Antrag, wenn auch auf anderem Wege, beabsichtigt habe, und lasse daher nunmehro letztem fallen. Sonach liegt zur Zeit bloß der Antrag der Regierung vor, auf den man nunmehro wieder zurückgeht, indessen macht Abg. v. Arnim darauf aufmerksam, daß man dadurch von dem in voriger Sitzung gefaßten Beschlüsse der Kammer sich zu entfernen, und den dadurch bezeichnetenGang derBcrathung zu verlassen scheine, und es nimmt davon der Abg. v. Dieskau Gelegenheit, sich gegen denAntragderRegierung zu erklären, weil einmal der Censor wahrscheinlich dem Herrn Auditeur Groh mann die Bescheidung des Cultministerium werde Mitgetheilt haben, und dieser daher nicht habe erwarten können, daß fein Verwenden an das Cultministerium selbst für ihn eine günsti gere Bescheidung zur Folge haben werde, sodann aber auch das Deputations-Gutachten, welches den Bittsteller aus formellen Gründen abgewiesen habe, abgeworfen worden und nun eine materielle Prüfung werde eintreten müssen. Dagegen wird vomStaatsminister v. Lind en au eingehal ten,wie dieKammer beschlossen habe, dieSache weiter zu erörtern, und dahin der Antrag der Regierung ebenfalls gerichtet sei, übrigens der Censor allerdings dem Hrn. Auditeur Grohmann eröffnet habe, daß er ihn im Namen des Cultministerium ab weise, Letzterm aber dessenungeachtet freigestanden habe, sich noch an das Cultministerium selbst zu wenden. Nach den Mit theilungen der Regierung findet zwar der Abg. v. v. Mayer seine Ansicht über die Sache in etwas geändert, doch nicht in soweit, um der Kammer anzurachen, von ihrem Beschlüsse ab-
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