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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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daß man nun überhaupt nicht darauf einging. Es war also, i wenn sich die Beteiligten selbst an die Staatsregierung ge wendet hatten, nicht ausgeschlossen, diesen Gegenstand dann wieder inBerathung zu ziehen. Dies ist geschehen. Die hohe Staatsregierüng hat sich veranlaßtgefunden, deren Bitten an die Stände zu bringen. Scheint es nun zuverläßig, daß da mals die Stände eine dauernde Bewilligung dieser Gehalts zulagen haben machen wollen und nur darüber streitig waren, ob diese Bewilligung zum Theil aus den siscalischen zumTheil aus Steuerkassen entnommen werden sollten, so ist jetzt, wo beideKassen vereinigt sind, dieser Grund in Wegfall gekommen, und wir haben nun die Verpflichtung diese Staatsdlener zu befriedigen. Sie können darunter nicht leiden, wenn zwischen den Ständen und der Staatsregierung ein streitiger Gegenstand über die Deckung besteht: ihre Ansprüche müssen als gerecht Beach tung finden. > Abg. v. Thkelau: Ich habe bereits erwähnt, daß ich mich- gegen das Deputations-Gutachten erkläre, weil ich glaube, daß die Kammer auf den Rechtsgrund einzugehn gedrungen ist, ob aber dieser Grund genau erörtert worden, ist zweifelhaft. Die Fleischsteuerkasse empfing ihre Zuflüsse durch besondere Bewil ligung; es wurden auf diese Fleischsteuerkasse damals die Staats diener gewiesen, sie hatten also ein Recht ans die Einkünfte die ser Kaffe. Nur fragt es sich, ob auf diese Kassen Nicht auch spa ter Ausgaben verwiesen worden sind,' welche früher darauf nicht lasteten. Darüber ist nun eine Erläuterung nicht vorhanden, und ich würde den Referenten ersuchen, darüber nähere Aus kunft zu ertheilen. Referent Secr. Richter: Die Staatsdiener, von wel chen hier die Rede ist, sind, wie schon erwähnt worden, in frü herer Zeit auf die Fleischsteuerkasse mit ihren Besoldungen gewie sen worden, dieselben haben aber späterhin zu gering geschienen, weil die Preise der Lebensbedürfnisse sich höher gestellt, und des halb ist von den Ständen vom Jahre 1805 gebeten worden, ih nen eine Erhöhung angedeihen zu lassen. Hierzu war allerdings die Kasse nicht in geeignetem Zustande, und man hat deshalb im Jahre 1811 verlangt, es möge die Fleischsteuer um das Dop pelte erhöht werden. Daraus ist schon zu entnehmen, daß die Fleischsteuerkaffe nicht ausreichend gewesen sei, uM die Besol dungen und Zulagen zu decken. Ob übrigens andere Ausga ben aus der Fleischsteuerkasse bestritten worden sind, hat man damals nicht erfahren, weil die Nechnungsablegung den Stän den verfassungsmäßig nicht gewährt wurde. Hätte jetzt die De putation noch eine Rechnungßvorlegung beantragen wollen, so würde sie in die frühere Verfassung hinüber gegriffen und etwas verlangt haben, was ihr nicht zu gewähren, auch aufdie Ent scheidung der vorliegenden.Frage ohne Einfluß gewesen, da den betreffenden Staatsdienern nicht das ganze Fleischsteuer-Ein kommen zu ihren Besoldungen überwiesen worden war. . Abg. v. Ahielau: Ich «muß dagegen bemerken, baß, wenn die Kammer ein Urthsil über diese Frage fällen soll, sie wissen muß, aus welchen Gründen sie einen mehr oder minder scheinbaren Rechtsgrund anzuerkennen sich weigert. So viel mir bekannt, sind allerdings späterhin Ausgaben auf die Fleifchsteuer- kasse gewiesen worden, die früher daraus nicht zu bestreiten wa ren, und ist mithin auch hierdurch die Unzulänglichkeit dieser Kasse hervorgetreten. Mir scheint dies von Einfluß auf die Beschlußnahme der Kammer zu sein, denn soll die Kammer diese Ansprüche auf den Rechtsweg verweisen,so würden sie nur mehr Kosten dem Lande zuziehen. Wenn man aber nur die Billigkeit berücksichtigt, so frage ich, ob diese dann vvrwaltet, wenn man den ersten Punct an 15,759 Lhlr. 19 Gr. ins Auge faßt, wo man den niederen Staatsdienern diese Rückstände bewil ligt hat, während man für den Appellatkonsgerichts-Präsi denten und dkeConferenzminister dieselben Rückstände verweigert, indem die Deputation ihr Gutachten dahin stellt, daß wegen der Letzteren 1800 Thlr. abgezogen werden sollen. Wenn man nun nach Verhältniß gewährt, und zwar aus dem Grunde, wie er schon früher angeführt worden, so erkläre ich, daß ein mehreres oder minderes Bedürfniß kein Grund für die Kammer sein könne; es wurde den Staatsdienern die Zahlung zugesagt, sie hatten darauf Anspruch, und mir scheint es an der Zeit, ihnen nachträglich die lang zurückgehaltenen Nachzahlungen zu machen. Die Stellung der jetzigen Staatsdiener ist überall festgestellt, sowohl ihre Pensionen als Gehalte sind regulirt; ob die vorigen noch in Funktion sind, weiß ich nicht; ich sehe nicht ein, warum Man sie zurücksetzen soll. Wenn wir den jetzigen Staatsdienern bestimmte Gehalte und Pensionen bewilligen, so stimme ich um so'mehr für den Akt der Billigkeit, da es sich ja nicht darum han delt, Ausgaben für kommendeJahre auf den Finanzetat zu brin gen, sondern nur darum, ein Quantum ein für allemal auszu fetzen , um jene gerechten Ansprüche zu beseitigen, die nicht wie der gemacht werden können. - Referent Secr.Nichter: Der Abgeordnete, welcher jetzt gesprochen, und der, welcher zuerst das Wort genommen, haben beide Rechtsverhältnisse bei Beurtheilung der Sache vorausgesetzt; sie haben erklärt, es seien den Staatsdienern Zu sicherungen auf dauernde Gehaltszulagen ertheilt worden, man habe von Seiten der Staatsregierung sowohl, als von Seiten der Stände auch wirklich die Absicht gehabt, es sollten die Ge haltszulagen fortwährend vollständig berichtigt werden, und es gehe daraus ein Rechtsanspruch für die Betheiligten hervor. Ich muß nun, um die Deputatation in ihren Ansichten zu rechtfertigen, auf den Antrag der Stande vom Jahre 1805 und auf das, was Seiten der Staatsregierung den Staats dienern darauf zugesichert worden ist, zurückgehen. In der Schrift vom Jahre 1805 heißt es zum VII. Puncte wörtlich so: . Höchstdieselbewhaben in dem unterm 25. Januar 1799 an uns gnädigst erlassenen Decrete, auch der huldreichsten Resolu tion vom 1l. Februar d. I. auf damalige Präliminarschrift, all tz. ^III. daß wegen Erlassung eines neuen Fleischsteuer-Man dats die nöthige Anordnung getroffen worden sei, uns zu eröff nen geruht; und indem wir die Bewerkstelligung solchen Höch sten Anbefohlniffes, mit Berücksichtigung der ans vorigen Land tagen diesfalls geschehenen ständischen Anträge zuversichtsvoll uns versprechen, unterfangen wir uns zugleich die unterthä- nigste Bitte anzubringen, daß der von den Fleischsteuer-Ein künften verbleibende Ueberschuß lediglich zu Verbesserung derer aüf solche angewiesenen Besoldungen verwendet werden, und es'überhauptEw. Chmfürstlichen Durchlaucht gefällig sein möge,
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